Bachelor thesis
Anmeldung
- Es ist das Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit" auszufüllen. Hier ist ein Themenvorschlag und ein Vorschlag für den Erstprüfer zu machen. Für die Anmeldung sind mindestens 110 Creditpoints nachzuweisen. Es wird dringend empfohlen, bei Abgabe der B.A.-Arbeit 150 Creditpoints nachweisen zu können.
- Das Antragsformular ist im Wintersemester zwischen dem 10. Januar und dem 10. Februar (Anmeldung für das folgende Sommersemester), im Sommersemester zwischen dem 10. Juni und dem 10. Juli (Anmeldung für das kommende Wintersemester) im Prüfungsamt abzugeben.
- Nach Ablauf der Anmeldefrist wird über den Themenvorschlag befunden und dieser ggf. modifiziert sowie ein Zweitgutachter benannt. Bei Erfüllung der weiteren notwendigen Zugangsvoraussetzungen zur Bachelorprüfung erteilt das Prüfungsamt einen Bestätigungsbescheid; im Wintersemester erfolgt dieser bis zum 15. Oktober, im Sommersemester bis zum 15. April. Die Bearbeitungsfrist, innerhalb derer die Arbeit fertiggestellt und abgegeben werden muss, beträgt drei Monate, wobei der Abgabetermin mit dem Bestätigungsschreiben bekannt gegeben wird (15.01. im WS, 15.07. im SS).
- Umfang: 30-40 Seiten
- Rand: 4 cm rechts, 2 cm links
- Textformat - Fließtext: Times New Roman 12pt, 1,5-facher Zeilenabstand, Blocksatz
- Textformat - Fußnoten: Times New Roman 10pt, einfacher Zeilenabstand
- Notenbeispiele und/oder Grafiken gut leserlich (schwarz/weiß) mit allen notwendigen Zusatzangaben (Autorin/Autor, Werk- u. Satzbezeichnung, Tempo, Schlüssel, Instrumente etc. und/oder Autorin/Autor, Koordinaten, Jahr, Statistikquelle etc.); im Falle zusätzlicher Einzeichnungen keine anderen Angaben (Vorzeichen und/oder Zahlen etc.) durch Überschreiben unleserlich machen.
- Konsequentes Zitieren und Bibliographieren gemäß den Richtlinien des Instituts für Musikwissenschaft Weimar-Jena
- Abgabe von drei Exemplaren in Klebebindung und einer digitalen schreibgeschützten Kopie im Prüfungsamt.
Master thesis
Anmeldung
Achtung: Laut der gemeinsamen Prüfungsordnung für die Studienfächer Musikwissenschaft und Kulturmanagement § 13 (2) gilt die Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden, wenn sie nicht bis zum Ende der Regelstudienzeit angemeldet wird. D.h. die Masterarbeit muss spätestens bis zum 31. Januar bzw. 30. Juni des vierten Fachsemesters angemeldet werden.
Exposé
- Vor der eigentlichen Anmeldung ist das Konzept der Arbeit mit der / dem voraussichtlichen Betreuerin/Betreuer zu besprechen
- Im Anschluss an die Besprechung ist ein Exposé der Arbeit (Umfang: 2-3 Seiten) zu verfassen, das folgende Punkte enthalten soll:
- Gegenstand des Forschungsinteresses
- Originalität/Besonderheit/Neuheit des Forschungsvorhabens
- Quellengrundlage
- Methodik der Arbeit
- Vorläufige Gliederung
- Vorschlag einer / eines Zweitgutachterin / Zweitgutachters nach vorheriger Absprache; bei auswärtigen ZweitgutachterInnen sind deren Fachrichtung und Adresse anzugeben
- Angabe der eigenen Post- und E-Mail-Adresse sowie der Telefonnumer, unter der man am ehesten zu erreichen ist; Änderungen dieser Daten während des Masterabschlussverfahrens sind dem Prüfungsamt und dem Vorsitzenden des Masterprüfungsauschusses umgehend mitzuteilen - Das Exposé ist dem Vorsitzenden des Masterprüfungsausschusses
- im Wintersemester bis zum 15. Januar, im Sommersemester bis zum 15. Juni
- in Papierform und als Word-Datei (E-Mail) zuzustellen.
Antrag auf Zulassung
- Abgabe des Antrags auf Zulassung zur Masterarbeit - bei Anmeldung im Wintersemester bis zum 31. Januar, bei Anmeldung im Sommersemester bis zum 30. Juni - im Prüfungsamt; der Antrag muss folgende Punkte enthalten:
- Themenstellung der Arbeit
- Vorschlag einer / eines Zweitgutachterin / Zweitgutachters (Erstgutachter im Fach Kulturmanagement ist immer Prof. Dr. Steffen Höhne) - Dem Antrag ist eine Übersicht der bisherigen Studienleistungen beizufügen, aus der hervorgeht, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits Leistungen im Wert von 55 LP / Credits erbracht wurden und dass bis zum Ende des Semesterns, in dem die Anmeldung erfolgt, weitere 30 LP / Credits erbracht werden können
- ::: Antrag für Musikwissenschaft (Pdf) :::
::: Antrag für Kulturmanagement (Pdf) :::
Weiterer Ablauf
- Nach der Bestätigung bzw. Modifikation des Themas durch den Masterprüfungsausschuss muss die Masterarbeit innerhalb von 5 Monaten, gerechnet ab dem Datum der Benachrichtigung durch den Masterprüfungsausschuss, fertiggestellt und abgegeben werden; die Bearbeitungszeit beginnt bei Anmeldung im Wintersemester i.d.R. ab April desselben Jahres, bei Anmeldung im Sommersemester i.d.R. ab Oktober desselben Jahres.
- Im Rahmen der Betreuung darf nur die / der Erstgutachterin / Erstgutachter konsultiert werden; Ausnahmefälle im Falle interdisziplinärer Masterarbeiten müssen vom Magisterprüfungsausschuss genehmigt werden.
- Während des Masterabschlussverfahrens muss ein Vortrag im Kolloquium zur Themenstellung und dem aktuellen Stand der Master-Arbeit gehalten werden; das Kolloquium findet bei Anmeldung im Wintersemester i.d.R. Anfang Dezember, bei Anmeldung im Sommersemester i.d.R. Anfang Juni statt.
Format
- Umfang: 60-80 Seiten.
- Rand: 4 cm rechts, 2 cm links.
- Textformat - Fließtext: Times New Roman 12pt, 1,5-facher Zeilenabstand, Blocksatz
- Textformat - Fußnoten: Times New Roman 10pt, einfacher Zeilenabstand
- Notenbeispiele und / oder Grafiken gut leserlich (schwarz / weiß) mit allen notwendigen Zusatzangaben (Autorin / Autor, Werk- u. Satzbezeichnung, Tempo, Schlüssel, Instrumente etc. und/oder Autorin / Autor, Koordinaten, Jahr, Statistikquelle etc.); im Falle zusätzlicher Einzeichnungen keine anderen Angaben (Vorzeichen und / oder Zahlen etc.) durch Überschreiben unleserlich machen.
- Konsequentes Zitieren und Bibliographieren gemäß den Richtlinien des Instituts für Musikwissenschaft Weimar-Jena
- Abgabe von 3 Exemplaren in Klebebindung sowie einer digitalen schreibgeschützten Kopie im Prüfungsamt.
Es gelten jeweils die entsprechenden Prüfungsordnungen.