Zulassung und Studienplatzangebot werden zunächst pauschal ausgestellt.
1. Bei einem Hochschulwechsel im selben Studiengang und Studienfach wird nach individueller formaler Prüfung ein Einstufungsbescheid ausgestellt, der das Studienplatzangebot auf ein konkretes Fachsemester präzisiert. Vorherige Studienzeiten werden angerechnet. Es geht mit dem auf das bisherige Fachsemester folgende Fachsemester weiter. Eine Rückstufung erfolgt nicht. In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Zulassung einen individuellen Einstufungsbescheid.
2. Bei einem Studienfachwechsel wird es zur Einstufung in ein höheres Fachsemester kommen, wenn im vorherigen Studium Kompetenzen erworben wurden, die im neuen Studienfach anzuerkennen sind. Der verbleibende Unterrichtsanspruch in weiteren künstlerischen Fächern wird nach Abzug des bereits erfolgten Unterrichts im Hauptfach ermittelt. In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Zulassung einen individuellen Einstufungsbescheid.
Zu Einstufungsfragen werden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle: studium@hfm-weimar.de
3. Der verbleibende Unterrichtsanspruch im künstlerischen Fach wird im Rahmen der Immatrikulation mit einem Anerkennungsverfahren festgelegt. Mit Annahme des Studienplatzes sind Sie verpflichtet, alle relevanten Zeugnisse, Leistungsübersichten (Transcripts of records) und Modulbeschreibungen des bisherigen Studiums vorlzuegen. In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Einreichen der Dokumente einen Anerkennungsbescheid, auf dessen Grundlage Sie Ihre Stzudium planen können.
4. Bei einem Wechsel des Schwerpunktfachs werden bisher absolvierte Zeiten angerechnet, ein erhöhter Unterrichtsanspruch besteht dadurch nicht. In den Studiengängen für das Lehramt Musik an Gymnasien besteht insgesamt ein Unterrichtsanspruch mit Schwerpunkt über acht Fachsemester (6 Sem im B.Ed. und 2 Sem im M.Ed. / 8 Sem im StEx).
Bei Fragen zur Anerkennung bisheriger Studienzeiten und -leistungen wenden Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen an das Prüfungsamt: pruefungsamt(at)hfm-weimar.de