Bei einem Wechsel des Studienganges, Studienfaches, Schwerpunktfaches und/oder der Hochschule, sowie bei parallel absolvierten Studiengängen und bei einem Zweitstudium werden Anerkennungsverfahren durchgeführt. Mit Ihrer Immatrikulation müssen Sie dafür Zeugnisse, Transcripts of Records (Leistungsübersichten) und Modulbeschreibungen vorlegen.
Bei einem Hochschulwechsel im selben Studiengang und Studienfach werden vorherige Studienzeiten und der bisher erfolgte Unterricht angerechnet. Es geht mit dem auf das bisherige Semester folgenden Fachsemester weiter.
Bei einem Studienfachwechsel kann es zur Einstufung in ein höheres Fachsemester kommen, wenn im vorherigen Studium Kompetenzen erworben wurden, die im neuen Studienfach anzuerkennen sind. Der verbleibende Unterrichtsanspruch in künstlerischen Fächern wird nach Abzug des bereits erfolgten Unterrichts im Hauptfach ermittelt.
In den Studiengängen für das Lehramt Musik an Gymnasien besteht insgesamt ein Unterrichtsanspruch mit Schwerpunkt über acht Fachsemester (6 Sem im B.Ed. und 2 Sem im M.Ed. / 8 Sem StEx). Bei einem Wechsel des Schwerpunktfachs werden bisher absolvierte Zeiten gegengerechnet, ein erhöhter Unterrichtsanspruch besteht dadurch nicht.
Zu Einstufungsfragen werden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle: studium(at)hfm-weeimar.de
Bei Fragen zur Anerkennung bsiheriger Studienzeiten und -leistungen wenden Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen an das Prüfungsamt: pruefungsamt(at)hfm-weimar.de