1. Zulassung und Studienplatzangebot werden zunächst pauschal ausgestellt.
2. Bei einem Hochschulwechsel im selben Studiengang und Studienfach wird nach individueller formaler Prüfung ein Einstufungsbescheid ausgestellt, der das Studienplatzangebot auf ein konkretes Fachsemester präzisiert. Vorherige Studienzeiten werden angerechnet. Es geht mit dem auf das bisherige Fachsemester folgende Fachsemester weiter. Eine Rückstufung erfolgt nicht.
Zu Einstufungsfragen werden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle: studium@hfm-weimar.de
3. Bei Immatrikulation nach einem Hochschulwechsel wird der verbleibende Unterrichtsanspruch im künstlerischen Fach ermittelt und ein Anerkennungsverfahren durchgeführt. Mit der Immatrikulation müssen Sie dafür Zeugnisse, Leistungsübersichten (Transcripts of records) und Modulbeschreibungen vorlegen.
Bei einem Studienfachwechsel kann es zur Einstufung in ein höheres Fachsemester kommen, wenn im vorherigen Studium Kompetenzen erworben wurden, die im neuen Studienfach anzuerkennen sind. Der verbleibende Unterrichtsanspruch in künstlerischen Fächern wird nach Abzug des bereits erfolgten Unterrichts im Hauptfach ermittelt.
In den Studiengängen für das Lehramt Musik an Gymnasien besteht insgesamt ein Unterrichtsanspruch mit Schwerpunkt über acht Fachsemester (6 Sem im B.Ed. und 2 Sem im M.Ed. / 8 Sem StEx). Bei einem Wechsel des Schwerpunktfachs werden bisher absolvierte Zeiten gegengerechnet, ein erhöhter Unterrichtsanspruch besteht dadurch nicht.
Bei Fragen zur Anerkennung bisheriger Studienzeiten und -leistungen wenden Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen an das Prüfungsamt: pruefungsamt(at)hfm-weimar.de