Nach der Bewerbung

Wenn ich einen Platz angeboten bekomme, was dann?

Nach der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber*innen in der Regel innerhalb von drei Wochen einen Bescheid. Dieser enthält das Prüfungsergebnis und weist bei bestandener Eignungsprüfung auf die Möglichkeit der Immatrikulation hin. Die Möglichkeit der Einschreibung gilt nur für das im Bescheid benannte Semester.

Sie können das Studienplatzangebot im Portal annehmen bzw. ablehnen. Dies muss innerhalb der im Bescheid kommunizierten Frist geschehen. Danach können Sie fristgerecht (zum Sommersemester bis zum 28. Februar)  die Immatrikulation beantragen. Auch die Immatrikulöation erfolgt direkt über das Portal. Wenn Sie den Platz nicht annehmen möchten oder sich nicht vor Ablauf der Frist zurückmelden, wird Ihr Studienplatz anderen Bewerber*innen angeboten.

Welche Dokumente sind für die Einschreibung erforderlich?

Für die Einschreibung erfolgt digital Es müssen folgende Unterlagen direkt im Portal hochgeladen werden:

  • der Nachweis über die Einzahlung des aktuellen Semesterbeitrages
  • der Nachweis über die Einzahlung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren und Beiträge
  • der Nachweis über die Krankenversicherung entsprechend der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996 (BGBl. I. S. 568) in der jeweils geltenden Fassung oder der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung durch die elektronische Meldebestätigung Ihrer Krankenkasse (Meldegrund M10)
  • eventuell noch fehlende Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung, einen Hochschulabschluss oder der Sprachnachweis
  • der Exmatrikulationsbescheid der vorherigen Hochschule bei einem Hochschulwechsel        

Fehlen Unterlagen, kann die Einschreibung nicht erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten
Allgemeine Studienberatung
Frau Signe Pribbernow
Tel. +49 (0) 3643 | 555 184
studium(at)hfm-weimar.de 

Welche Besonderheiten müssen internationale Bewerber*innen beachten?

Deutschnachweis
Das Sprachniveaus B2 ist durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH), den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), "The European Language Certificates" (telc) oder vergleichbare Sprachprüfungen z.B. Goethezertifikate nachzuweisen. Wir empfehlen eine zertifizierte Sprachschule.

Bewerber für die Studiengänge Musikwissenschaft, Kulturmanagement oder Lehramt an Gymnasien benötigen den Nachweis des Sprachniveaus C1.

  • Eine Übersicht über die Sprachlevels gibt es hier
  • Je nach Vorkenntnissen kann der Spracherwerb über Intensivkurse und/oder studienbegleitende Sprachkurse erfolgen. Diese Übersicht zeigt die Möglichkeiten.
  • Welche Sprachkurse gibt es in Weimar?

Je nachdem, wannSie mit Ihrem Studium beginnen, können Sie diese Kurse, die vom Sprachenzentrum der Bauhaus Universität Weimar angeboten werden, belegen:

Im Ausland absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen
Bewerber für ein Studium mit den Abschlüssen Bachelor, Erste Staatsprüfung oder Diplom sollten beachten, dass im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Entsprechende Nachweise in deutscher Übersetzung und beglaubigte Kopien sind erforderlich und werden nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt eingereicht.

Hier gibt es mehr Informationen: Handbuch für internationale Studierende