Nach der Bewerbung

Wenn ich einen Platz angeboten bekomme, was dann?

Nach der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber*innen in der Regel innerhalb von drei Wochen einen Bescheid. Dieser enthält das Prüfungsergebnis und weist bei bestandener Eignungsprüfung auf die Möglichkeit der Immatrikulation hin. Die Möglichkeit der Einschreibung gilt nur für das im Bescheid benannte Semester.

Sie können das Studienplatzangebot im Portal annehmen bzw. ablehnen. Dies muss innerhalb der im Bescheid kommunizierten Frist geschehen. Danach können Sie sich fristgerecht (zum Wintersemester bis zum 31. August) immatrikulieren. Wenn Sie den Platz nicht annehmen möchten oder sich nicht vor Ablauf der Frist zurückmelden, wird Ihr Studienplatz anderen Bewerber*innen angeboten.

Für die Einschreibung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • der Nachweis über die Einzahlung des aktuellen Semesterbeitrages
  • der Nachweis über die Einzahlung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren und Beiträge
  • der Nachweis über die Krankenversicherung entsprechend der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996 (BGBl. I. S. 568) in der jeweils geltenden Fassung oder der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung durch die elektronische Meldebestätigung Ihrer Krankenkasse (Meldegrund M10)
  • eventuell noch fehlende Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung oder den Hochschulabschluss
  • der Exmatrikulationsbescheid der vorherigen Hochschule bei einem Hochschulwechsel        


Die Dokumente für die Immatrikulation senden Sie bitte an:

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Akademische und Studentische Angelegenheiten
Platz der Demokratie 2/3
99423 Weimar

Fehlen Unterlagen, kann die Einschreibung nicht erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten
Allgemeine Studienberatung
Frau Signe Pribbernow
Tel. +49 (0) 3643 | 555 184
studium(at)hfm-weimar.de