Dienstvereinbarungen

Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei den hinterlegten Dokumenten um PDF-Dateien.

Dienstvereinbarungen (DV)

Dienstvereinbarungen werden zwischen dem örtlichen Personalrat und der Hochschulleitung abgeschlossen.

Rahmendienstvereinbarungen (RDV)

Rahmendienstvereinbarungen werden vom Hauptpersonalrat mit dem für Wissenschaft und Hochschulen zuständigen Ministerien abgeschlossen. Sie gelten für alle nachgeordneten Einrichtungen, also auch an der HfM Weimar.
 


Die Texte aller weiteren gültigen RDV finden Sie auf der Website des Hauptpersonalrates.