Dienstvereinbarungen

Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei den hinterlegten Dokumenten um PDF-Dateien.

Dienstvereinbarungen (DV)

Dienstvereinbarungen werden zwischen dem örtlichen Personalrat und der Hochschulleitung abgeschlossen.

Rahmendienstvereinbarungen (RDV)

Rahmendienstvereinbarungen werden vom Hauptpersonalrat mit dem für Wissenschaft und Hochschulen zuständigen Ministerien abgeschlossen. Sie gelten für alle nachgeordneten Einrichtungen, also auch an der HfM Weimar.
 

  • RDV Fortbildung
  • RDV alternierende Telearbeit
    Die Rahmendienstvereinbarung alternierende Telearbeit wurde am 04.04.2017 unterzeichnet. Sie enthält für Anpassungen in den Dienststellen Öffnungsklauseln und somit Gestaltungsspielraum. Einige Abweichungen setzen aber örtliche Dienstvereinbarungen voraus.


Die Texte aller weiteren gültigen RDV finden Sie auf der Website des Hauptpersonalrates.