Gebühren und Beiträge
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2023 beträgt an der HfM Weimar aktuell insgesamt 208,00 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
74,00 Euro -- Beitrag für das Studierendenwerk
119,80 Euro -- Semesterticket (DB, ÖPNV, VMT)
16,50 Euro -- Beitrag Studierendenrat (Stura, DNT-Ticket und Klassik-Stiftung)
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210,30 Euro -- Gesamt
Bitte beachten Sie die Informationen auf den Formularen zur Rückmeldung und Beurlaubung. Die Rückmeldung beginnt am 01. Juni 2023.
Gebühren für die Eignungsprüfung
Für Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.
Für folgende Bewerbungsverfahren wird keine Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung durchgeführt und eine Gebühr daher nicht erhoben:
B.A. KF Musikwissenschaft (auch in Verbindung mit dem EF IMV) und B.A. EF Musikwissenschaft
M.A. Musikwissenschaft und Kulturmanagement
In diesen Fällen wird die Geühr erhoben:
B.A. EF Musikpraxis und B.A. EF IMV
Langzeitstudiengebühren
Wenn Studierende die Regelstudienzeit ihres aktuellen Studiengangs um mehr als vier Semester überschreiten, sind sie verpflichtet, die sog. Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester zu bezahlen. Maßgeblich sind dabei die Hochschulsemester, nicht die Fachsemester. Es zählen also alle Semester, die man an einer deutschen Hochschule verbracht habt, gleich in welchem Fach.
Ausführliche Hinweise finden Sie im Merkblatt.
Die Langzeitstudiengebühren sind im Rahmen der Rückmeldung zu zahlen. Studierende werden frühzeitig darüber informiert, ob die Gebührenpflicht ab dem kommenden Semester eintritt. In einigen Fällen können die Gebühren hinausgeschoben bzw. ganz oder teilweise erlassen werden.Den Antrag auf Hinausschieben oder Erlass der Gebühr reichen Sie bitte in der Studierendenverwaltung ein.
Erläuterung der Gebührenregelung
Zusätzlich zur jeweiligen Regelstudienzeit (RSZ) können Studierende vier weitere Semester gebührenfrei studieren. An der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar gelten folgende Regelstudienzeiten:
- RSZ Bachelor of Music: 8 Semester
- RSZ Bachelor of Education: 6 Semester
- RSZ Bachelor of Arts: 6 Semester
In einem konsekutiven Masterstudiengang wird die Gesamtregelstudienzeit zu Grunde gelegt:
- Bachelor + Master of Music: 12 Semester
- Bachelor + Master of Education: 10 Semester
- Bachelor + Master of Arts: 10 Semester
Ermittlung der Gebührenpflicht
Sie können hier selbst den Zeitpunkt berechnen, zu dem für Sie die Gebührenpflicht eintritt. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
Rechtsgrundlagen