Gebühren und Beiträge
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt an der HfM Weimar aktuell insgesamt 279,40 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
85,00 Euro -- Beitrag für das Studierendenwerk
176,40 Euro -- Deutschlandsemesterticket
18,00 Euro -- Beitrag Studierendenrat (Stura, DNT-Ticket und Klassik-Stiftung)
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279,40 Euro -- Gesamt
ACHTUNG: Ein Antrag auf Beurlaubung kann auch nach der Rückmeldefrist, jedoch vor Semesterbeginn, gestelllt werden. Eine Erstattung des Semesterbeitrags erfolgt nur noch über das Studierendenwerk. Studierende, die Ihr Deutschlandsemesterticket dann bereits abgerufen haben, sind von der Rückerstattung des Semesterbeitrags ausgeschlossen.
Gebühren für die Eignungsprüfung
Für Eignungsprüfungen wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.
In diesen Fällen wird die Gebühr erhoben:
künstlerische Studiengänge: Bachelor of Music, Master of Music, Konzertexamen, Weiterbildendes Studium pädagogische Studiengänge: Erste Staatsprüfung für das Lehramt, Bachelor of Education, Master of Education wissenschaftliche Studiengänge: Bachelor of Arts EF Musikpraxis und Master of Arts Profil Musikpraxis
Für folgende Bewerbungsverfahren wird keine Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung durchgeführt und eine Gebühr daher nicht erhoben:
wissenschaftliche Studiengänge: Bachelor of Arts KF Musikwissenschaft, EF Musikwissenschaft, EF Interkulturelles Musik- und Veranstaltungsmanagement, Master of Arts Musikwissenschaft und Master of Arts Kulturmanagement
Langzeitstudiengebühren
Wenn Studierende die Regelstudienzeit ihres aktuellen Studiengangs um mehr als vier Semester überschreiten, sind sie verpflichtet, die sog. Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester zu bezahlen. Maßgeblich sind dabei die Hochschulsemester, nicht die Fachsemester. Es zählen also alle Semester, die man an einer deutschen Hochschule verbracht habt, gleich in welchem Fach.
Ausführliche Hinweise finden Sie im Merkblatt.
Die Langzeitstudiengebühren sind im Rahmen der Rückmeldung zu zahlen. Studierende werden frühzeitig darüber informiert, ob die Gebührenpflicht ab dem kommenden Semester eintritt. In einigen Fällen können die Gebühren hinausgeschoben bzw. ganz oder teilweise erlassen werden. Den Antrag auf Hinausschieben oder Erlass der Gebühr reichen Sie bitte in der Studierendenverwaltung ein.
Erläuterung der Gebührenregelung
Zusätzlich zur jeweiligen Regelstudienzeit (RSZ) können Studierende vier weitere Semester gebührenfrei studieren. An der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar gelten folgende Regelstudienzeiten:
- RSZ Bachelor of Music: 8 Semester
- RSZ Bachelor of Education: 6 Semester
- RSZ Bachelor of Arts: 6 Semester
In einem konsekutiven Masterstudiengang wird die Gesamtregelstudienzeit zu Grunde gelegt:
- Bachelor + Master of Music: 12 Semester
- Bachelor + Master of Education: 10 Semester
- Bachelor + Master of Arts: 10 Semester
Ermittlung der Gebührenpflicht
Sie können hier selbst den Zeitpunkt berechnen, zu dem für Sie die Gebührenpflicht eintritt. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
Rechtsgrundlagen
Gebühren und Entgelte für das Weiterbildende Studium
Das Weiterbildende Studium ist kostenpflichtig. Die konkreten Gebühren werden auf der Grundlage des vereinbarten Studienprogramms berechnet. Das Entgelt ist vor Beginn des Studiums zu entrichten. Bitte beachten Sie hierzu die Berechnungsgrundlage.
Gebühren für eine Gasthörerschaft
Weitere Gebühren
Informationen über weitere Gebühren, z. B. Säumnisgebühren, Promotionsgebühren, Habilitationsgebühren, Gebühren für sonstige öffentliche Leistungen, sind der Allgemeinen Gebührenordnung (1. Änderung | 2. Änderung) der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar zu entnehmen.