Beauftragte der Hochschule

Gleichstellungsbeauftragte

Diversitätsbeauftragte

  • Prof. Meike Britt  Hübner
    Foto: Alexander Burzik

    Prof. Meike Britt Hübner

    Professorin für Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik

    Leiterin Masterstudiengang Elementare Musikpädagogik/ Rhythmik

    Diversitätsbeauftragte

    Mitglied Beirat für Gleichstellungsfragen

    Sprechzeiten: dienstags 9:00–10:00 Uhr und nach Vereinbarung
    derzeit per Webex mit Anmeldung per E-Mail

    Forum "Diversität": mittwochs 11:30–12:30 Uhr und nach Vereinbarung
    derzeit per Webex mit Anmeldung per E-Mail

    Hochschulzentrum am Horn
  • Eva-Marie  Schmitt
    Foto: Alexander Burzik

    Eva-Marie Schmitt

    Mitarbeiterin für Elementare Musikpädagogik / Rhythmik

    Abwesenheitsvertreterin der Diversitätsbeauftragten

    Hochschulzentrum am Horn

Beauftragter gegen Antisemitismus

Datenschutzbeauftragte

Antikorruptionsbeauftragte

Gemäß der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen vom 8. Januar 2019, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2019, S. 275-280, wurde Frau Dorin Bardele von der Kanzlerin der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar zur Antikorruptionsbeauftragten bestellt.

Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten

  • Melde-, Informations- und Ansprechstelle bei Korruptionshinweisen und allen Angelegenheiten der Korruptionsbekämpfung an der Hochschule
  • Prüfung von Korruptionshinweisen und Aufdeckung von Korruptionssachverhalten
  • Maßnahmen zur Korruptionsprävention
  • Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung

Rechtliche Vorschriften und weiterführende Infos

Erklärfilm der Leitstelle Korruptionsbekämpfung

Anlässlich des Welt-Antikorruptionstags hat die Thüringer Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen Erklärfilm zum Thema „Korruption“ veröffentlicht. Darin wird die Thematik verständlich aufbereitet und bildhaft dargestellt. Neben dem Aspekt der Korruptionsprävention soll insbesondere auf die geltenden Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen aufmerksam gemacht werden. Der Film richtet sich sowohl an die Bediensteten des Freistaats Thüringen als auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel der Sensibilisierung für das Thema Korruption.

Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Durch Korruption wird das Grundvertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bediensteten beschädigt. Daneben entsteht durch Korruption oftmals ein hoher finanzieller Schaden, der zu Lasten der Allgemeinheit geht. Aus diesem Grund sind regelmäßige Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wichtig, um frühzeitig Korruptionsstraftaten zu verhindern bzw. besser zu erkennen und anzuzeigen.

Link zum Film: https://innen.thueringen.de/wir/innenrevision

Hinweise auf korruptes Verhalten

Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für ein korruptes Verhalten an der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar haben, informieren Sie bitte die Antikorruptionsbeauftragte oder Ihren Vorgesetzten. Unterstützen Sie die Hochschulleitung auch beim Erkennen problematischer oder fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption, sonstige Vorteilsnahme oder rechtswidriges Verhalten begünstigen. Für Hinweise oder Verbesserungsvorschläge dazu wenden Sie sich bitte an die Antikorruptionsbeauftragte.

Sie können damit zum Schutz Ihrer eigenen Integrität und zum Schutz der Hochschule beitragen und helfen, Korruption, Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufzudecken und aufzuklären. Tragen Sie dazu bei, dass Imageschäden von der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar frühzeitig abgewendet werden können.

Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Sie können die Antikorruptionsbeauftragte über ihre E-Mail-Adresse und die genannten Telefonnummern direkt erreichen. Zudem steht Ihnen diese – nach Vereinbarung – selbstverständlich für ein vertrauliches persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beauftragte der Hinweisgeber-Meldestelle / Whistleblowing

Sie können sich an die interne Meldestelle der Hochschule wenden, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsverstöße festgestellt oder Informationen über Verstöße erlangt haben.

Zum digitalen anonymen Briefkasten der Hinweisgeber-Meldestelle

Whistleblowing / Hinweisgeber-Meldestelle

Die Hinweise auf Rechtsverstöße werden von der Beauftragten für die Meldestelle (Claudia Democh) und/oder einer Kollegin aus der ASA (Dr. Helen Fronius) bearbeitet und streng vertraulich behandelt.

Sollten Sie eine der beiden Beauftragten der Meldestelle als Kontakt für Ihren Hinweis oder Ihre Meldung bevorzugen oder sollten irgendwelche Vorbehalte gegen eine der Personen bestehen, nutzen Sie bitte nicht den allgemeinen Weg der Kontaktaufnahme mit der Meldestelle, sondern wenden Sie sich persönlich an die aus Ihrer Sicht vertraute Person.

Informationen zu der stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: 
Datenschutzerklärung der Hinweisgeber-Meldestelle

Spätestens sieben Tage nach der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sollte die Kontaktaufnahme nicht anonym erfolgt sein. Eine Rückmeldung inklusive der Mitteilung geplanter und bereits ergriffener Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung.

Welche Verstöße können nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz u. a. gemeldet werden?

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Bußgeldbewehrte Verstöße (Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm z. B. dem Schutz von Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten bzw. ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalvertretungsrechte)
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte, z.B.: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen


Mögliche Wege der Kontaktaufnahme mit der Hinweisgeber-Meldestelle:

  • Physischer Briefkasten:
    Bitte einen verschlossenen Briefumschlag verwenden und Empfänger*in entsprechend kennzeichnen!
     

Oder kontaktieren Sie direkt die Ansprechpersonen in der Hinweisgeber-Meldestelle:

  • Beauftragte der Meldestelle: Claudia Democh
  • Stellvertretende Beauftragte der Meldestelle: Dr. Helen Fronius

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen