Die Hinweise auf Rechtsverstöße werden von der Beauftragten für die Meldestelle (Claudia Democh) und/oder einer Kollegin aus der ASA (Dr. Helen Fronius) bearbeitet und streng vertraulich behandelt.
Sollten Sie eine der beiden Beauftragten der Meldestelle als Kontakt für Ihren Hinweis oder Ihre Meldung bevorzugen oder sollten irgendwelche Vorbehalte gegen eine der Personen bestehen, nutzen Sie bitte nicht den allgemeinen Weg der Kontaktaufnahme mit der Meldestelle, sondern wenden Sie sich persönlich an die aus Ihrer Sicht vertraute Person.
Informationen zu der stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
→ Datenschutzerklärung der Hinweisgeber-Meldestelle
Spätestens sieben Tage nach der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sollte die Kontaktaufnahme nicht anonym erfolgt sein. Eine Rückmeldung inklusive der Mitteilung geplanter und bereits ergriffener Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung.
Welche Verstöße können nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz u. a. gemeldet werden?
- Verstöße gegen Strafvorschriften
- Bußgeldbewehrte Verstöße (Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm z. B. dem Schutz von Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten bzw. ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalvertretungsrechte)
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte, z.B.: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht
- Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen
Mögliche Wege der Kontaktaufnahme mit der Hinweisgeber-Meldestelle:
- Physischer Briefkasten:
Bitte einen verschlossenen Briefumschlag verwenden und Empfänger*in entsprechend kennzeichnen!
Oder kontaktieren Sie direkt die Ansprechpersonen in der Hinweisgeber-Meldestelle:
- Beauftragte der Meldestelle: Claudia Democh
- Stellvertretende Beauftragte der Meldestelle: Dr. Helen Fronius