Rechte und Pflichten des Personalrats

Die Personalvertretung hat allgemeine Aufgaben sowie förmliche Beteiligungsrechte, die in unterschiedlicher Qualität eine Einflussnahme auf Entscheidungen der HfM Weimar erlauben. Unterschieden wird dabei zwischen Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Unterrichtung und Anwesenheitsrecht.
 

Initiativrecht

Um Maßnahmen zu beantragen, die den Beschäftigten, der Dienstelle oder der Förderung des Gemeinwohls dienen, wird dem Personalrat ein Initativrecht eingeräumt.
 

Informationsrecht

Rechtzeitig und umfassend ist der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben zu unterrichten. Die Unterrichtung ist dann rechtzeitig, wenn dem Personalrat die Möglichkeit einer umfassenden Meinungsbildung im Gremium bleibt.
 

Durchsetzungsrecht

Dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht, besteht die weitestgehende Möglichkeit der Durchsetzung von Beschäftigungsinteressen. In diesem Sinne heißt Mitbestimmung, dass die Dienststelle eine Maßnahme erst dann rechtswirksam durchführen kann, wenn der Personalrat seine Zustimmung erteilt hat.
 

Förderung schwerbehinderter Menschen

Zum Aufgabenspektrum des Personalrates gehört außerdem die Förderung der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen.
 

Gleichberechtigung

Auch die Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern gehört zum Aufgabenkanon des Personalrates.
 

Integration

Der Personalrat hat die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienstelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern.