Notsituationen

Do you need help? Brauchen Sie Hilfe? Haben Sie etwas im Hochschulalltag oder im Unterricht erlebt, was Sie beschäftigt, verletzt hat oder wovor Sie Angst haben? Im Hochschulbetrieb kann es zu stark belastenden Situationen kommen und es ist wichtig, die richtige Unterstützung und Hilfe zu finden. (Macht-)missbrauch, Belästigung und Diskriminierung können viele verschiedene Formen haben. Keine Form ist okay! Hier finden Sie eine Sammlung von Ansprechpersonen und Anlaufstellen, die professionelle Beratung, Hilfe und Informationen anbieten und an die Sie sich sofort wenden können.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Zögern Sie nicht, sich mit studienbezogenen oder persönlich belastenden Themen an uns zu wenden. Die Ansprechpersonen sind an keine Weisung gebunden (Hochschulgesetz Thüringen §§6,7), sondern setzen sich für ein offeneres, faireres, inklusiveres und sichereres Hochschulklima für alle Studierenden und Beschäftigten ein. Jede der aufgeführten Ansprechpersonen behandelt Ihr Anliegen streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die besprochenen Themen und Ihre persönlichen Daten  bleiben, wenn Sie es wünschen, nur zwischen Ihnen und der Ansprechperson.

Gemeinsam können wir Wege finden, um Sie in schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Ansprechpersonen für Studierende

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) besteht aus sieben Mitgliedern, die am Ende des Sommersemesters für ein Jahr von den Studierenden der HfM gewählt werden. Wir tagen während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 19:30 Uhr. Alle Sitzungen sind öffentlich und ein Besuch ist ausdrücklich erwünscht. Ihr könnt (müsst aber nicht) euch über stura(at)hfm-weimar.de anmelden.

Aktuelle Informationen vom StuRa gibt es unter https://www.instagram.com/sturahfm/ und unserem regelmäßigen Newsletter (Klopapier).

Die neusten Protokolle findet ihr auf https://moodledok.hfm-weimar.de/ 

Der StuRa ist in unterschiedliche Referate aufgeteilt, denen jeweils ein Mitglied vorsteht. Diese Referate werden zum Teil von Arbeitsgruppen unterstützt, in denen sich alle Studierenden einbringen können, u.a. die AG Awareness

Nähere Informationen zum StuRa

AG Awareness

Die Arbeitsgruppe Awareness ist eine unabhängige Arbeitsgruppe von Studierenden. Formal ist sie an den Studierendenrat der Hochschule (StuRa) angegliedert und besteht aktuell aus sechs aktiven Mitgliedern. Sie engagiert sich gegen jegliche Formen der Diskriminierung im alltäglichen Leben der Hochschule und setzt sich für einen wertschätzenden Umgang, eine konstruktive Feedbackkultur und gegen Machtmissbrauch ein. Dafür ist sie in Austausch mit der Hochschulleitung und den Akteur*innen für Gleichstellung und Diversität.

Zugleich fungiert sie als Beratungsstelle von Studierenden für Studierende. Erreichbar ist sie per Mail: hfm.awareness(at)m18.uni-weimar.de, auf Instagram: @hfm_ag.awareness und jeden Donnerstag während der Vorlesungszeit von 16:30 bis 17:30 Uhr im Raum 021 im Fürstenhaus.

Nähere Informationen zur AG Awareness

Studentische Vertrauenspersonen bei Diskriminierung und (sexueller) Belästigung

Lea Ray und Marius Machill

E-Mail:
vertrauenspersonen(at)m18.uni-weimar.de

Alternative Kontaktaufnahme: 
Digitaler Anonymer Briefkasten 

Psychosoziale Beratung

Studierenden steht auch die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks Thüringen zur Seite. Das Angebot ist kostenfrei und wird auch in Englisch angeboten.

Ansprechperson der psychosozialen Beratung in Weimar:

Annett Kretschmer
Tel.: 03643 | 581 680
E-Mail: psb-weimar(at)stw-thueringen.de 

Ansprechpersonen für alle Hochschulangehörigen

Diversitätsbeauftragte

  • Prof. Meike Britt  Hübner
    Foto: Alexander Burzik

    Prof. Meike Britt Hübner

    Professorin für Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik

    Leiterin Masterstudiengang Elementare Musikpädagogik/ Rhythmik

    Diversitätsbeauftragte

    Mitglied Beirat für Gleichstellungsfragen

    Sprechzeiten: dienstags 9:00–10:00 Uhr und nach Vereinbarung
    derzeit per Webex mit Anmeldung per E-Mail

    Forum "Diversität": mittwochs 11:30–12:30 Uhr und nach Vereinbarung
    derzeit per Webex mit Anmeldung per E-Mail

    Hochschulzentrum am Horn
    Weitere Informationen zur Person

Gleichstellungsbeauftragte

Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Manuela  Brand
    Foto: Alexander Burzik

    Manuela Brand

    Leiterin Personalangelegenheiten/ -entwicklung

    Beschwerdestelle nach §13 AGG

    Personalplanung und -entwicklung | Berufungen
    Verwaltungsgebäude – Standort Kaufstraße
    Raum: 322
    03643 | 555 185

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Ausländerbeauftragter

  • Prof. Dr. Jascha  Nemtsov
    Foto: Rut Sigurdardottir

    Prof. Dr. Jascha Nemtsov

    Professor für Musikwissenschaft, Lehrstuhl für die Geschichte der jüdischen Musik

    Ausländerbeauftragter

    Sprechzeiten: Im Sommersemester 2024 mittwochs 12:00 bis 13:00 Uhr telefonisch.

    Hochschulzentrum am Horn
    Raum: 306
    Weitere Informationen zur Person

Personalrat

FAQ

Was ist eine Diskriminierung?

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals benachteiligt werden und dafür kein sachlicher Grund vorliegt.

Zu den schützenswerten Merkmalen zählen laut Gesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) und der daran angelehnten Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule:

  • → die ethnische Herkunft bzw. rassistische Zuschreibungen,
  • → das Geschlecht,
  • → die Religion oder Weltanschauung,
  • → das Alter,
  • → die sexuelle Identität,
  • → eine chronische Krankheit oder Behinderung


Darüber hinaus gibt es Bestrebungen von Verbänden und Politik die dort aufgeführten Kategorien zu erweitern, bspw. um:

  • → die regionale Herkunft
  • → Elternschaft/ Pflegeverantwortung
  • → den sozialen Status 
  • → körperliche Merkmale

Was ist eine Belästigung?

Eine Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 3 AGG liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein feindliches Umfeld geschaffen wird. Gemeint sind sowohl verbale als auch nonverbale Verhaltensweisen. Von einem feindlichen Umfeld ist auszugehen, wenn die Eingriffe eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten, das heißt, dass es zu Beeinträchtigungen der betroffenen Person kommt. 

Um eine Belästigung kann es sich handeln, wenn ein*e Arbeitnehmer*in z.B. gegenüber einem*einer Kolleg*in wiederholt schwulenfeindliche Witze macht, die mit einer Erniedrigung und Anfeindung einhergehen und zugleich das Arbeitsumfeld von dieser Stimmung erfasst wird. 

Eine sexuelle Belästigung (§ 3 Abs. 4 AGG) liegt vor, wenn die Belästigung aufgrund sexueller Motive erfolgt. Im Gegensatz zur Belästigung nach § 3 Abs. 3 AGG ist eine einzelne Handlung ausreichend (es muss kein feindliches Umfeld vorliegen), da der Eingriff in die Persönlichkeitssphäre besonders schwerwiegend ist.

Was ist Mobbing?

Mobbing ist eine die Würde der betreffenden Person verletzendes Verhalten, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. 

Von Mobbing ist in der Regel die Rede, wenn das Verhalten mehrfach auftritt. 

Im Unterschied zu Diskriminierung ist Mobbing nicht an eine Merkmalszuschreibung geknüpft.

An wen kann ich mich mit meinem Anliegen wenden?

Sie können sich an eine der oben aufgeführten Anlaufstellen wenden. Falls Sie sich an eine*n Angestellte*n der Hochschule wenden möchten, bieten sich die Diversitäts-, Gleichstellungs-, oder Ausländerbeauftragten, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder, wenn zutreffend, der Personalrat an.

Falls Sie sich an andere Studierende wenden möchten, sind die Kontaktdaten der Vertrauensstudierenden ebenfalls hinterlegt. Des weiteren kann eine psychosoziale Beratung über das Studierendenwerk Thüringen in Anspruch genommen werden.

Alle Anlaufstellen sind oben mit Kontaktadressen aufgeführt.

Wann sollte ich mir Hilfe suchen?

Bleiben Sie nicht allein, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson und/oder einer der hier aufgeführten Anlaufstellen.

Beschweren kann man sich sowohl bei Benachteiligungen und (sexuellen) Belästigungen, die von der Seite der Professor*innen, Lehrenden, Mitarbeitenden ausgehen, als auch bei Handlungen von Beschäftigten und Studierenden untereinander.

Wird die Anlaufstelle auch aktiv, wenn ich es nicht möchte?

Nein. Sie bestimmen, was mit Ihrem Anliegen passiert. Das Anliegen wird vertraulich behandelt und nur auf Ihren Wunsch werden weitere Schritte eingeleitet. 

Werden meine Angaben vertraulich behandelt?

Ihre Anliegen werden vertraulich von der gewählten Kontaktperson behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

Kann ich anonym bleiben?

Für eine anonyme Kontaktaufnahme können Sie zwei “Anonyme Briefkästen” nutzen:

Digitaler Anonymer Briefkasten der Diversitätsbeauftragten

Digitaler Anonymer Briefkasten der studentischen Vertrauenspersonen

Wenn Sie direkt an diese Kontaktpersonen herantreten, werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Was kann ich machen?

(Macht-)missbrauch, Belästigung und Diskriminierung können viele verschiedene Formen haben. Dokumentieren Sie, wenn möglich, alle relevanten Informationen, melden Sie den Sachverhalt und suchen Sie sich Hilfe.

Zögern Sie nicht, mit einer der genannten Anlaufstellen Kontakt aufzunehmen, damit Sie so bald wie möglich Hilfe erhalten. 

Kann ich mich auf eine Kontaktaufnahme vorbereiten?

  • → Dokumentieren Sie gerne alle relevanten Informationen, um einen klaren Überblick über Ihre Beschwerde zu erhalten.
  • → Formulieren Sie Ihre Beschwerde wenn möglich schriftlich, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Punkte erfassen.


Diese Vorbereitungsschritte helfen der Ansprechperson dabei, sie hilfreich und produktiv zu beraten.

  • Hochschule
  • Bewerben
  • Studieren
  • Mitarbeiten
  • Fördern
  • Besuchen
  • Berichten
  • ASA | Prüfungsamt

    Sprechzeiten

    Dienstag und Donnerstag

    09:30 - 11:30 Uhr und 13:00-15:00 Uhr