Prüfungen

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Studien- und Prüfungsordnungen für alle Studiengänge finden Sie im Studienfinder.
 

Prüfungszeitraum

Zwischen- und Abschlussprüfungen
Wintersemester 2025/2026 | 11.–27. Februar 2026
Sommersemester 2026 | 15.–28. Juli 2026


Anmeldung zum Konzertexamen
für die Prüfung im Wintersemester  | jeweils 1.–30. Juni
für die Prüfung im Sommersemester | jeweils 1.–31. Januar

Prüfungsunfähigkeit

Krank - und jetzt? Wichtige Infos zur Prüfungsunfähigkeit

Manchmal erwischt es einen genau zur falschen Zeit: Krank am Prüfungstag.

Wenn Sie krank sind und deshalb nicht zu einer Prüfung antreten können, müssen Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit richtig nachweisen, damit Ihnen in diesem Fall keine Nachteile entstehen (Mitwirkungspflicht).

Hier erklären wir kurz, wie das geht und welches Formular Sie dafür brauchen.

Die wichtigste Information vorab: Ein normaler Krankenschein ("Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung") reicht dafür nicht aus!

Warum nicht? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt nur, dass Sie nicht arbeiten können - sie sagt aber nichts darüber aus, ob Sie prüfungsfähig sind oder nicht. Die Prüfungsunfähigkeit ist ein prüfungsrechtlicher Begriff. Ob sie anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss - und dafür ist eine spezielle ärztliche Einschätzung erforderlich.

So gehen Sie vor:

  1. Laden Sie das Formular “Ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit” von der Hochschulwebseite (Formularcenter) herunter.
  2. Füllen Sie das Formular zunächst selbst aus.
  3. Nehmen Sie es mit zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und lassen Sie es vollständig ausfüllen.
  4. Reichen Sie die ausgefüllte Bescheinigung unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin, im Prüfungsamt ein. Der Prüfungstag zählt dabei als erster Werktag. (Samstage gelten auch als Werktage.)

Die Verwendung des hochschuleigenen Formulars stellt sicher, dass der Prüfungsausschuss eine einheitliche, nachvollziehbare und prüfungssrechtlich verwertbare Beurteilungsgrundlage erhält und Ihre Prüfungsunfähigkeit ggf. anerkennen kann. Der Nachweis der Prüfungsunfähigkeit kann auch formlos erfolgen, sofern die im Formular aufgeführten Punkte enthalten sind.

Gut zu wissen: Mit der „Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit“ schützen Sie sich davor, dass eine versäumte Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet wird. Ein korrekter Nachweis Ihrer Prüfungsunfähigkeit bedeutet, dass Ihr Anspruch auf einen Nachprüfungstermin erhalten bleibt.

Wichtig: Bei chronischen oder länger andauernden Erkrankungen ist ein Rücktritt von Prüfungen grundsätzlich nicht möglich, da in diesen Fällen das zutreffende Ausgleichsmittel der sogenannte Nachteilsausgleich ist. Daher ist die Dauer der Erkrankung in der ärztlich auszufüllenden Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit konkret zu benennen.

Rechtliche Grundlage: Die Regelungen zum Rücktritt von Prüfungen und zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ergeben sich aus § 17 der Rahmenprüfungs- und -studienordnungen (RPSO) der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar (Regelung zu „Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß“).

Prüfungsausschuss

Die Sitzungen des Prüfungsausschusses finden an den unten genannten Terminen statt. Um ordnungsgemäß vorbereitet zu sein, müssen Anträge an den Prüfungsausschuss spätestens zwei Wochen vorher im Prüfungsamt eingehen. Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes beraten Sie gern dazu, welche Anlagen Sie zur Unterstützung Ihres Antrages beifügen sollten. Bitte verwenden Sie diesen Antrag und beachten Sie diese Hinweise.

Akademisches Jahr 2025/2026

  • 20.10.2025 (Antragsfrist:06.10.2025)
  • 17.11.2025 (Antragsfrist:03.11.2025)
  • 15.12.2025 (Antragsfrist:01.12.2025)
  • 26.01.2026 (Antragsfrist:12.01.2026)
  • 23.02.2026 (Antragsfrist:09.02.2026)
  • 27.04.2026 (Antragsfrist:13.04.2026)
  • 01.06.2025 (Antragsfrist:18.05.2026)
  • 29.06.2026 (Antragsfrist:15.06.2026)

Anträge und Hinweise für schriftliche Abschlussarbeiten

Wie beantrage ich meine Abschlussarbeit und was muss ich beachten? - Diese und andere Fragen beantworten wir hier.

Die fünf Schritte zur erfolgreichen Abgabe der Abschlussarbeit und der zeitliche Vorlauf, den Sie einplanen sollten, werden hier erläutert.

Digitaler Upload der Abschlussarbeiten

Nach § 14, Abs. 6 der RPSO muss zusätzlich zur gebundenen Abschlussarbeit in Papierform (in dreifacher Ausfertigung) auch eine schreibgeschützte elektronische Version in PDF/A Format beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Dies erfolgt ab Wintersemester 2025 per Upload.

Informationen über die Einreichung über ein Portal finden Sie finden Sie hier (PDF).

Informationen zur Anmeldung zum Konzertexamen

Die Anmeldung ist im Prüfungsamt der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar vorzunehmen. (Bitte beachten: Sofern das Konzert in einem Raum der Hochschule stattfindet, muss dieser vor der Anmeldung im Veranstaltungsbüro bei Herrn Alexander Becker reserviert werden.)

Für die Anmeldung sind folgende Dinge vorzulegen:
- Nachweis mindestens dreier Konzerte in der Zeit des bisherigen Künstlerischen Aufbaustudiums – Konzertexamen
- Programmangaben für die Konzertdiplomprüfungsteile
- Im Fach Komposition sind mindestens zwei Uraufführungen von Werken, die während der Zeit des Künstlerischen Aufbaustudiums – Konzertexamen entstanden sind, nachzuweisen

Für weitere Informationen können Sie sich gern jederzeit an an das Prüfungsamt wenden.

Info-Chart zum Konzertexamen (Flyer)

Antrag auf Zulassung zur Konzertdiplomprüfung

Fachspezifische Anforderungen für die Abschlussprüfungen

Konzertexamen

Ansprechpersonen

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    Sprechzeiten 

    Dienstag und Donnerstag, 09:00 - 11:30 Uhr sowie 13:00 bis 15:30 Uhr

    Dienstag, 15:00 - 17:00 Uhr 

    Individuelle Termine sind nach Vereinbarung immer möglich!