Gasthörerschaft

Einige Lehrveranstaltungen sind für Gasthörer*innen freigegeben. Anträge auf Gasthörerschaft sind bis spätestens eine Woche nach Semesterbeginn zu stellen. Im Zusammenhang mit der Gasthörerschaft besteht kein Prüfungsrecht.

Den Antrag auf Gasthörerschaft finden Sie im Formularcenter.

Informationen zu den Gebühren erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin

  • Petra  Ranacher
    Foto: Alexander Burzik

    Petra Ranacher

    Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

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    Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus
    Raum: 106
    03643 | 555 147