Gasthörerschaft

Einige Lehrveranstaltungen sind für Gasthörer*innen freigegeben. Anträge auf Gasthörerschaft sind bis spätestens eine Woche nach Semesterbeginn zu stellen. Im Zusammenhang mit der Gasthörerschaft besteht kein Prüfungsrecht.

Die für das WS 2026/2027 freigegebenen lehrveranstaltungen finden Sie in dieser Übersicht.

Den Antrag auf Gasthörerschaft finden Sie im Formularcenter.

Informationen zu den Gebühren erhalten Sie hier.

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