Gasthörerschaft
Einige Lehrveranstaltungen sind für Gasthörer*innen freigegeben. Anträge auf Gasthörerschaft sind bis spätestens eine Woche nach Semesterbeginn zu stellen. Im Zusammenhang mit der Gasthörerschaft besteht kein Prüfungsrecht.
Die für das WS 2026/2027 freigegebenen lehrveranstaltungen finden Sie in dieser Übersicht.
Den Antrag auf Gasthörerschaft finden Sie im Formularcenter.
Informationen zu den Gebühren erhalten Sie hier.

