Gasthörerschaft
Einige Lehrveranstaltungen sind für Gasthörer*innen freigegeben. Anträge auf Gasthörerschaft sind bis spätestens eine Woche nach Semesterbeginn zu stellen. Im Zusammenhang mit der Gasthörerschaft besteht kein Prüfungsrecht.
Den Antrag auf Gasthörerschaft finden Sie im Formularcenter.
Informationen zu den Gebühren erhalten Sie hier.