ERASMUS+ Personalmobilität
Hochschulen und Institutionen, mit denen Vereinbarungen zum Personalaustausch bestehen, finden Sie hier.
ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind und mit der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar eine Inter-Institutionelle Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen mit den Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Reine Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen. Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar fördert Aufenthalte von bis zu 5 Tagen. Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und z.B. Agenturen, Konzert- und Opernhäusern zu stärken.
Genauere Hinweise sowie eine Schritt- für-Schritt-Anleitung sind im Leitfaden für ST-Mobilitäten aufgeführt.
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Verwaltung und Lehre) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen bzw. Einrichtungen möglich.
Es werden für den Auslandsaufenthalt in der Regel bis zu 5 Tage finanziell gefördert.
Für alles weitere gelten die Regelungen für die Dozent*innen-Mobiltät analog.
Nähere Angaben zu diesem Programmpunkt finden Sie unter www.eu.daad.de/stt
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