ERASMUS+ Personalmobilität

A. Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutsche Hochschulen (STA): Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)

ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind und mit der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar eine Inter-Institutionelle Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen mit den Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Reine Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen. Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar fördert Aufenthalte von bis zu 5 Tagen. Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und z.B. Agenturen, Konzert- und Opernhäusern zu stärken.
 

Welcher Personenkreis der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar kann gefördert werden?

  • Lehrende, die in einem hauptamtlichen vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Unternehmenspersonal (nur Gastlektoren aus dem Ausland)
     


Welche Leistungen bietet das Programm?

  • Unterstützung bei der Anbahnung der Dozentenmobilität
  • Erstattung von Fahrtkosten gemäß Reisekostenrechner
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
  • Förderung zusätzlicher Reisetage bzw. erhöhter Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (Green Travel) auf Antrag 
  • Geförderte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und Geförderte mit Kind/ern können eine finanzielle Zusatzförderung für auslandsbedingte Mehrkosten beantragen (Realkostenantrag) 


Welche Vorteile bietet ein ERASMUS-Aufenthalt?

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
     


Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch ERASMUS+?

  • Einladung der Gasthochschule
  • mit der Gasthochschule/dem Fachkollegen abgestimmtes Lehrprogramm
  • Inter-Institutionelle Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule
     


Wie funktioniert es?

  1. Stellen eines Finanzierungsantrags beim International Office (Voraussetzung bei Gastdozentur ist bestehender Kooperationsvertrag mit der aufnehmenden Hochschule sowie ein offizielles Einladungsschreiben)
  2. Erstellen der Mobilitätsvereinbarung (Erasmus+ Mobility/Teaching Agreement)
  3. Stellen eines Dienstreise- oder Fortbildungsantrags
  4. Beantragung der A1-Bescheinigung 

Genauere Hinweise sowie eine Schritt- für-Schritt-Anleitung sind im Leitfaden für ST-Mobilitäten aufgeführt.

B. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Verwaltung und Lehre) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen bzw. Einrichtungen möglich.

Es werden für den Auslandsaufenthalt in der Regel bis zu 5 Tage finanziell gefördert. 
 

Welcher Personenkreis der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar kann gefördert werden?

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Administration Fakultäten
  • Finanzen
  • Internationale Beziehungen
  • Marketing, Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Hauptamtliche Lehrende zur Weiterbildung

Aktivitätsformate

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten/Dozentinnen)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen


Welche Leistungen bietet das Programm?

  • Unterstützung bei der Anbahnung der Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
  • Erstattung von Fahrtkosten nach einem Reisekostenrechner http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_en.htm
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
  • Förderung zusätzlicher Reisetage bzw. erhöhter Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (Green Travel) auf Antrag 
  • Geförderte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und Geförderte mit Kind/ern können eine finanzielle Zusatzförderung für auslandsbedingte Mehrkosten beantragen (Realkostenantrag)


Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch ERASMUS+?

  • mit der Gasthochschule oder der weiterbildenden Einrichtung abgestimmtes Arbeitsprogramm (Staff Training Programme)
  • von der Hochschule genehmigter Dienstreise- oder Fortbildungsantrag


Für alles weitere gelten die Regelungen für die Dozent*innen-Mobiltät analog.

Nähere Angaben zu diesem Programmpunkt finden Sie unter www.eu.daad.de/stt

Hochschulen und Institutionen, mit denen Vereinbarungen zum Personalaustausch bestehen, finden Sie hier.

Ansprechpersonen

  • University
  • Applying
  • Studying
  • Working
  • Giving
  • Visiting
  • Reporting