Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium
Rückmeldung
Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium in demselben Studiengang fortsetzen wollen, müssen sich bei der Hochschule innerhalb der gesetzten Frist zurückmelden.
Die Rückmeldung oder Beurlaubung für das Wintersemester 2023/2024 ist möglich in der Zeit vom 1. - 15. Juni 2023, die Semestergebühr beträgt 210,30 €.
Vom 16. - 23.Juni 2023ist die Rückmeldung in der Nachfrist mit einer zusätzlichen Säumnisgebühr von 15,00 € möglich (insgesamt 225,30 €).
Wer das Studium an der HfM Weimar beenden wird, beantragt die Exmatrikulation.
Formulare gibt es hier: https://www.hfm-weimar.de/studieren/formularcenter
Nähere Informationen
Bei der Rückmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- das ausgefüllte Formular, wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben
- der Nachweis über die entrichteten Verwaltungskosten- und Semesterbeiträge
- der Nachweis über die Entrichtung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren
→ Nähere Informationen zu Studiengebühren und Beiträgen
Die fristgerechte Rückmeldung erspart die unerfreuliche Rückmelde-Nachfristgebühr von derzeit 15 Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Nachfrist erfolgt gemäßt § 69 Thüringer Hochschulgesetz die Exmatrikulation.
Fristen
Rückmeldung zum Wintersemester 2023/2024
01. – 15. Juni 2023
Nachfrist mit Versäumnisgebühr in Höhe von 15 Euro: 16. - 23. Juni 2023
Ansprechperson bei Fragen und Problemen
Beurlaubung
Auf Antrag können Sie sich aus wichtigem Grund beurlauben lassen.
Gründe
- bei einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
- bei Wahrnehmung der Mutterschaftsfristen bzw. der Elternzeit
- für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt
- für eine dem Studienziel dienende praktische Tätigkeit
- für die Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung
- für die Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes
- bei einer mit außergewöhnlicher zeitlicher Belastung verbundenen Mitarbeit in Hochschulgremien oder im Vorstand des Studierendenwerks
Beantragung
Für den Antrag ist dasBeurlaubungsformular zu verwenden. Er ist schriftlich zu begründen und innerhalb der für die Rückmeldung festgesetzten Frist zu stellen. Es sind das Semester und die Dauer anzugeben.
Beizufügen sind:
- Nachweis über die Zahlung zu entrichtender Beiträge und Gebühren
- Nachweis über das Vorliegen des Beurlaubungsgrundes
Die Beurlaubung kann in der Regel bis zu zwei Semestern gewährt werden. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nur bei Vorliegen von Gründen gemäß Absatz 1 Nr. 1, 2 und 7 zulässig. Prüfungsfristen bleiben unberührt. Das Ablegen von Prüfungen während der Beurlaubung ist nach ordnungsgemäßer Anmeldung möglich.
Mehr darüber finden Sie in § 13 der Immatrikulationsordnung (1. Änderung | 2. Änderung) der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Das entsprechende Verkündungsblatt ist auch in der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten erhältlich.
Ansprechperson bei Fragen und Problemen
Teilzeitstudium
Mit dem Teilzeitstudium wird die Möglichkeit geschaffen, das Studium mit anderen Verpflichtungen oder besonderen Lebenssituationen zu vereinbaren. Studierende können ihr gesamtes Studium oder nur zeitlich begrenzte Abschnitte in Teilzeit zu studieren.
Nähere Informationen
Im Teilzeitstudium erstreckt sich ein Fachsemester auf ein Studienjahr. Pro Semester erbringen sie nur etwa 50 Prozent der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Credit Points.
Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium kann dann erfolgen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Berufstätigkeit mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden und höchstens 30 Stunden pro Woche
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Erziehung und Pflege von Kindern im eigenen Haushalt
- Pflege von Angehörigen
Weitere Informationen
- Leistungsanforderungen sowie Prüfungsfristen und Termine bleiben unberührt. Studierende im Teilzeitstudium haben demnach dieselben Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen wie Vollzeitstudierende
- Der Semesterbeitrag ist auch von Teilzeitstudierenden in voller Höhe zu entrichten. Auch die Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit ("Langzeitstudiengebühren") werden von Teilzeitstudierenden in gleicher Weise erhoben wie von Vollzeitstudierenden
Rechtsgrundlagen
- § 52 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
- § 4 Rahmenprüfungs- und -studienordnung der HfM Weimar
Beantragung
Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium muss bei der Abteilung für Akademische und Studentische Angelegenheiten beantragt werden. Stellen Sie den Antrag bei der Immatrikulation oder im Rahmen der Rückmeldefrist und verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die Begründung für das Teilzeitstudium
- bei Berufstätigkeit: Arbeitsvertrag
- bei Behinderung oder chronischer Erkrankung: ärztliche oder behördliche Bescheinigung
- Erziehung und Pflege von Kindern: Geburtsurkunde
- Pflege von Angehörigen: Nachweis über die Pflegestufe von der Krankenversicherung
- Ein mit den Hauptfachlehrenden (künstlerische Studiengänge) bzw. mit dem Institut (pädagogische und wissenschaftliche Studiengänge) abgestimmter, individueller Studienverlaufs- und Prüfungsplan