Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium
Für die Studierenden werden schrittweise Selbstbedienungsfunktionen im Campusportal freigegeben.
Beurlaubung
Auf Antrag können Sie sich aus wichtigem Grund im Rahmen der Rückmeldung beurlauben lassen. Wenn Sie während der Beurlaubung das Deutschlandsemesterticket nutzen möchten, zahlen die die volle Semestergebühr. Ohne Nutzung des Ticktes zahlen Sie nur den Beitrag für den Studierendenrat. Eine rückwirkende Beurlaubung bzw. die Beurlaubung nach Semesterbeginn ist ausgeschlossen. Eine Erstattung des Semesterbeitrags ist nach Semesterbeginn nicht mehr möglich.
Teilzeitstudium
Für besondere Lebenssituationen und Verpflichtungen während des Studiums ist es möglich, zeitlich begrenzte Abschnitte oder gegebenenfalls auch das ganze Studium in Teilzeit zu absolvieren.
Dabei erstreckt sich ein Fachsemester auf ein Studienjahr. Die Verteilung der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen werden in Abstimmung mit dem Institut in einem individuellen Studien- und Prüfungsplan festgelegt. Dieser individuelle Studien- und Prüfungsplan ist bei der Antragstellung einzureichen.
Ein Teilzeitstudium kann kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Berufstätigkeit mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden und höchstens 30 Stunden pro Woche
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Erziehung und Pflege von Kindern im eigenen Haushalt
- Pflege von Angehörigen
- Spracherwerb Deutsch B2 (Erfüllung der Auflagen der bedingten Immatrikulation)

