Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium
Rückmeldung
Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium in demselben Studiengang fortsetzen wollen, müssen sich bei der Hochschule innerhalb der gesetzten Frist zurückmelden.
Die Rückmeldung oder Beurlaubung für das Wintersemester 2024/2025 ist möglich in der Zeit vom 10. - 24. Juni 2024, die Semestergebühr wird noch bekannt gegeben.
Vom 25. Juni - 01.Juli 2024 ist die Rückmeldung in der Nachfrist mit einer zusätzlichen Säumnisgebühr von 15,00 € möglich.
Wer das Studium an der HfM Weimar beenden wird, beantragt die Exmatrikulation.
Formulare gibt es hier: https://www.hfm-weimar.de/studieren/formularcenter
Beurlaubung
Auf Antrag können Sie sich aus wichtigem Grund beurlauben lassen.
Teilzeitstudium
Mit dem Teilzeitstudium wird die Möglichkeit geschaffen, das Studium mit anderen Verpflichtungen oder besonderen Lebenssituationen zu vereinbaren. Studierende können ihr gesamtes Studium oder nur zeitlich begrenzte Abschnitte in Teilzeit zu studieren.