Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium

Für die Studierenden werden schrittweise Selbstbedienungsfunktionen im Campusportal freigegeben.

Rückmeldung

Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium in demselben Studiengang fortsetzen wollen, müssen sich bei der Hochschule innerhalb der gesetzten Frist zurückmelden.

Die Rückmeldung oder Beurlaubung für das Sommersemester 2025 ist möglich in der Zeit vom 02. - 16. Januar 2025, der Semesterbeitrag beträgt 279,40 €.

Vom 17. - 24. Januar 2025 ist die Rückmeldung in der Nachfrist mit einer zusätzlichen Säumnisgebühr von 15,00 € möglich. 

Nähere Informationen

Für die Rückmeldung erfolgt ab sofort digital, es ist kein Antragsformular mehr erforderlich.

Hier kommen Sie zum Campusportal Bitte melden Sie sich mit Ihren persönlichen Benutzerdaten an.

  • Der Semesterbeitrag ist fristferecht zu überweisen
  • Sonstige im Zusammenhang mit dem Studium stehende fälliger Gebühren sind fristgerecht zu entrichten.
  • Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Adresse, Telefonnummer) sind ebenfalls direkt im Campusportal möglich.

→ Nähere Informationen zu Studiengebühren und Beiträgen

Die fristgerechte Rückmeldung erspart die unerfreuliche Rückmelde-Nachfristgebühr von derzeit 15 Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Nachfrist erfolgt gemäßt § 69 Thüringer Hochschulgesetz die Exmatrikulation.

Fristen

Rückmeldung zum Sommersemester 2025
02. – 16. Januar 2025
Nachfrist mit Säumnisgebühr in Höhe von 15 Euro: 17. - 24. Januar 2025

Ansprechperson

  • Sandy  Resch
    Foto: Alexander Burzik

    Sandy Resch

    Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

    Studierendenverwaltung | Studienbescheinigungen | Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium | Exmatrikulation | Langzeitstudiengebühren | Gasthörerschaft | Statistik
    Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus
    Raum: 103
    03643 | 555 147

Beurlaubung

Auf Antrag können Sie sich aus wichtigem Grund vor Beginn des neuen Semesters beurlauben lassen. Eine rückwirkende Beurlaubung bzw. die Beurlaubung nach Semesterbeginn ist ausgeschlossen.

Gründe

  1. → bei einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
  2. → bei Wahrnehmung der Mutterschaftsfristen bzw. der Elternzeit
  3. → für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt
  4. → für eine dem Studienziel dienende praktische Tätigkeit
  5. → für die Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung
  6. → bei einer mit außergewöhnlicher zeitlicher Belastung verbundenen Mitarbeit in Hochschulgremien oder im Vorstand des Studierendenwerks

Beantragung

Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der für die Rückmeldung festgesetzten Frist, jedoch vor Semesterbeginn zu stellen. Es sind das Semester und die Dauer anzugeben.

Beizufügen sind:

  1. → Nachweis über die Zahlung zu entrichtender Beiträge und Gebühren
  2. → Nachweis über das Vorliegen des Beurlaubungsgrundes


Die Beurlaubung kann in der Regel bis zu zwei Semestern gewährt werden. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nur bei Vorliegen von Gründen gemäß Absatz 1 Nr. 1, 2 und 7 zulässig. Prüfungsfristen bleiben unberührt. Das Ablegen von Prüfungen während der Beurlaubung ist nach ordnungsgemäßer Anmeldung möglich.

Mehr darüber finden Sie in § 13 der Immatrikulationsordnung (1. Änderung | 2. Änderung) der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Das entsprechende Verkündungsblatt ist auch in der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten erhältlich.

Ansprechperson

  • Sandy  Resch
    Foto: Alexander Burzik

    Sandy Resch

    Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

    Studierendenverwaltung | Studienbescheinigungen | Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium | Exmatrikulation | Langzeitstudiengebühren | Gasthörerschaft | Statistik
    Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus
    Raum: 103
    03643 | 555 147

Teilzeitstudium

Mit dem Teilzeitstudium wird die Möglichkeit geschaffen, das Studium mit anderen Verpflichtungen oder besonderen Lebenssituationen zu vereinbaren. Studierende können ihr gesamtes Studium oder nur zeitlich begrenzte Abschnitte in Teilzeit zu studieren.

Nähere Informationen

Im Teilzeitstudium erstreckt sich ein Fachsemester auf ein Studienjahr. Pro Semester erbringen sie nur etwa 50 Prozent der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Credit Points.

Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium kann dann erfolgen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Berufstätigkeit mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden und höchstens 30 Stunden pro Woche
  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Erziehung und Pflege von Kindern im eigenen Haushalt
  • Pflege von Angehörigen
     


Weitere Informationen

  • Leistungsanforderungen sowie Prüfungsfristen und Termine bleiben unberührt. Studierende im Teilzeitstudium haben demnach dieselben Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen wie Vollzeitstudierende
  • Der Semesterbeitrag ist auch von Teilzeitstudierenden in voller Höhe zu entrichten. Auch die Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit ("Langzeitstudiengebühren") werden von Teilzeitstudierenden in gleicher Weise erhoben wie von Vollzeitstudierenden
     

Rechtsgrundlagen

  • § 52 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
  • § 4 Rahmenprüfungs- und -studienordnung der HfM Weimar

Beantragung

Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium muss bei der Abteilung für Akademische und Studentische Angelegenheiten beantragt werden. Stellen Sie den Antrag bei der Immatrikulation oder im Rahmen der Rückmeldefrist und verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. → Nachweis über die Begründung für das Teilzeitstudium
    • → bei Berufstätigkeit: Arbeitsvertrag
    • → bei Behinderung oder chronischer Erkrankung: ärztliche oder behördliche Bescheinigung
    • → Erziehung und Pflege von Kindern: Geburtsurkunde
    • → Pflege von Angehörigen: Nachweis über die Pflegestufe von der Krankenversicherung
       
  2. → Ein mit den Hauptfachlehrenden (künstlerische Studiengänge) bzw. mit dem Institut (pädagogische und wissenschaftliche Studiengänge) abgestimmter, individueller Studienverlaufs- und Prüfungsplan

Ansprechperson

  • Signe  Pribbernow
    Foto: Alexander Burzik

    Signe Pribbernow

    Stellvertretende Leiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

    Mitglied Senat

    Studienberatung | Bewerbung | Eignungsprüfung | Immatrikulation | Weiterführende Studienangebote
    Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus
    Raum: 101
    03643 | 555 147
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    Sprechzeiten

    Dienstag und Donnerstag

    09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr