ERASMUS+ Personalmobilität

A. Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutsche Hochschulen (STA): Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)

ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind und mit der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar eine Inter-Institutionelle Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen mit den Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen und dürfen laut Programmausschreibung höchstens sechs Wochen dauern. Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar fördert allerdings Aufenthalte nur bis zu 7 Tagen. Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und z.B. Agenturen, Konzert- und Opernhäusern zu stärken.
 

Welcher Personenkreis der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar kann gefördert werden?

  • Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Lehrende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (nur Gastlektoren aus dem Ausland)
     


Welche Leistungen bietet das Programm?

  • Unterstützung bei der Anbahnung der Dozentenmobilität
  • Erstattung von Fahrtkosten gemäß Reisekostenrechner
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
     


Welche Vorteile bietet ein ERASMUS-Aufenthalt?

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
     


Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch ERASMUS+?

  • Einladung der Gasthochschule
  • mit der Gasthochschule/dem Fachkollegen abgestimmtes Lehrprogramm
  • Inter-Institutionelle Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule
     


Wie funktioniert es?

  1. Bitte den Termin der Gastdozentur mit dem/der Fachkollegen/in der Partnerhochschule vereinbaren! Dazu gehören Datum des An- und Abreisetages sowie die Unterrichtstage von ... bis ...
  2. Der/Die Fachkollege/in der Partnerhochschule veranlasst in seinem ERASMUS-Büro die Einladung der Weimarer Kollegin/des Weimarer Kollegen. 
  3. Unter Vorlage der Einladung wird im Personalbüro ein Dienstreiseantrag gestellt. Der Dienstreiseantrag dient der versicherungstechnischen Absicherung des Lehrenden während der Reise und des Aufenthaltes an der Gasthochschule. 
  4. Die Reisekosten werden gemäß den untenstehenden Angaben ermittelt und in das Formular "Annahmeerklärung" eingetragen.
  5. Nach Unterzeichnung durch den Vorgesetzten - Dekan*in oder Institutsleiter*in - und Genehmigung der Dienstreise durch die Präsidentin / den Präsidenten erfolgt die Planung der Reise und Unterkunft durch den Lehrenden. Bei der Organisation der Unterkunft sind die Gasthochschulen sicherlich gern behilflich.
  6. Nach Abschluss der Reise nimmt der ERASMUS-Koordinator der Hochschule gern die Be-stätigung der Gasthochschule über den Lehraufenthalt (Letter of Confirmation) entgegen. Diese ist für eine eventuelle Kontrolle durch die Nationale Agentur DAAD durch die Hochschule bereit zu halten. Kann dieses Papier nicht vorgewiesen werden, ist die gesamte Fördersumme zurückzuzahlen.
  7. Der Dozent*innen-Bericht wird online erhoben. Die Europäische Kommission hat dafür ein sogenanntes Mobility Tool entwickelt, eine Online Plattform, auf der alle Universitäten und Hochschulen verpflichtend ihre Teilnehmer*innen an Austauschaktionen mit den Partnerhochschulen registrieren. Direkt nach Abschluss einer Mobilität erhält der/die Teilnehmer*in aus diesem Mobility Tool heraus automatisch eine Aufforderung per E-Mail zum Ausfüllen des Teilnehmerberichtes am Computer.
  8. Die Abrechnung der Dienstreise erfolgt unabhängig von der Annahmeerklärung wie üblich unter Verwendung der Seite 2 des Dienstreiseantragsformulars unter Vorlage der Belege für Reise und Unterkunft und unter Berücksichtigung der durch das Reisekostengesetz festgelegten Tagessätze.

B. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Verwaltung und Lehre) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen bzw. Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und laut Programmausschreibung höchstens sechs Wochen dauern. Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar fördert allerdings Aufenthalte nur von einer Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
 

Welcher Personenkreis der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar kann gefördert werden?

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Administration Fakultäten
  • Finanzen
  • Internationale Beziehungen
  • Marketing, Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Lehrende zur Weiterbildung


Welche Leistungen bietet das Programm?


Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch ERASMUS+?

  • Einladung der Gasthochschule
  • mit der Gasthochschule / dem Fachkollegen abgestimmtes Arbeitsprogramm (Staff Training Programme)
  • Inter-Institutionelle Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule
  • Vereinbarung zwischen Heimathochschule und gastgebender Institution


Für alles weitere gelten die Regelungen für die Dozent*innen-Mobiltät analog.

Nähere Angaben zu diesem Programmpunkt finden Sie unter www.eu.daad.de/stt

Hochschulen und Institutionen, mit denen Vereinbarungen zum Personalaustausch bestehen, finden Sie hier.

Ansprechpersonen

  • Karoline  Neufeld
    Foto: Alexander Burzik

    Karoline Neufeld

    Mitarbeiterin International Office

    ERASMUS Incomings (Studierende und Hochschulpersonal) | Betreuungsmaßnahmen internationaler Gäste
    ALTENBURG
    Raum: 012
  • Ly  Tran
    Foto: Alexander Burzik

    Ly Tran

    Leiterin International Office

    Referentin für Internationalisierung

    ERASMUS (Hochschulkoordination) | STIBET | DAAD-Preis | Internationale Partnerschaften
    ALTENBURG
    Raum: 012
  • Sandra  Domanetzki
    Foto: Alexander Burzik

    Sandra Domanetzki

    Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

    Mitarbeiterin International Office

    Im Prüfungsamt nur montags und dienstags erreichbar. Bitte bei Anliegen an das Prüfungsamt die Mailadresse pruefungsamt(at)hfm-weimar.de verwenden. 

    Prüfungsamt | ERASMUS Outgoings (Studierende und Hochschulpersonal) | PROMOS | Beratung zu Auslandsaufenthalten
    Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus
    Raum: 106
    03643 | 555 147