ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind und mit der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar eine Inter-Institutionelle Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen mit den Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen und dürfen laut Programmausschreibung höchstens sechs Wochen dauern. Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar fördert allerdings Aufenthalte nur bis zu 7 Tagen. Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und z.B. Agenturen, Konzert- und Opernhäusern zu stärken.
Welcher Personenkreis der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar kann gefördert werden?
- Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Lehrende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal (nur Gastlektoren aus dem Ausland)
Welche Leistungen bietet das Programm?
- Unterstützung bei der Anbahnung der Dozentenmobilität
- Erstattung von Fahrtkosten gemäß Reisekostenrechner
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
Welche Vorteile bietet ein ERASMUS-Aufenthalt?
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch ERASMUS+?
- Einladung der Gasthochschule
- mit der Gasthochschule/dem Fachkollegen abgestimmtes Lehrprogramm
- Inter-Institutionelle Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule
Wie funktioniert es?
- Bitte den Termin der Gastdozentur mit dem/der Fachkollegen/in der Partnerhochschule vereinbaren! Dazu gehören Datum des An- und Abreisetages sowie die Unterrichtstage von ... bis ...
- Der/Die Fachkollege/in der Partnerhochschule veranlasst in seinem ERASMUS-Büro die Einladung der Weimarer Kollegin/des Weimarer Kollegen.
- Unter Vorlage der Einladung wird im Personalbüro ein Dienstreiseantrag gestellt. Der Dienstreiseantrag dient der versicherungstechnischen Absicherung des Lehrenden während der Reise und des Aufenthaltes an der Gasthochschule.
- Die Reisekosten werden gemäß den untenstehenden Angaben ermittelt und in das Formular "Annahmeerklärung" eingetragen.
- Nach Unterzeichnung durch den Vorgesetzten - Dekan*in oder Institutsleiter*in - und Genehmigung der Dienstreise durch die Präsidentin / den Präsidenten erfolgt die Planung der Reise und Unterkunft durch den Lehrenden. Bei der Organisation der Unterkunft sind die Gasthochschulen sicherlich gern behilflich.
- Nach Abschluss der Reise nimmt der ERASMUS-Koordinator der Hochschule gern die Be-stätigung der Gasthochschule über den Lehraufenthalt (Letter of Confirmation) entgegen. Diese ist für eine eventuelle Kontrolle durch die Nationale Agentur DAAD durch die Hochschule bereit zu halten. Kann dieses Papier nicht vorgewiesen werden, ist die gesamte Fördersumme zurückzuzahlen.
- Der Dozent*innen-Bericht wird online erhoben. Die Europäische Kommission hat dafür ein sogenanntes Mobility Tool entwickelt, eine Online Plattform, auf der alle Universitäten und Hochschulen verpflichtend ihre Teilnehmer*innen an Austauschaktionen mit den Partnerhochschulen registrieren. Direkt nach Abschluss einer Mobilität erhält der/die Teilnehmer*in aus diesem Mobility Tool heraus automatisch eine Aufforderung per E-Mail zum Ausfüllen des Teilnehmerberichtes am Computer.
- Die Abrechnung der Dienstreise erfolgt unabhängig von der Annahmeerklärung wie üblich unter Verwendung der Seite 2 des Dienstreiseantragsformulars unter Vorlage der Belege für Reise und Unterkunft und unter Berücksichtigung der durch das Reisekostengesetz festgelegten Tagessätze.