ERASMUS+ Personalmobilität
Hochschulen und Institutionen, mit denen Vereinbarungen zum Personalaustausch bestehen, finden Sie hier.
ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind und mit der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar eine Inter-Institutionelle Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen mit den Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen und dürfen laut Programmausschreibung höchstens sechs Wochen dauern. Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar fördert allerdings Aufenthalte nur bis zu 7 Tagen. Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und z.B. Agenturen, Konzert- und Opernhäusern zu stärken.