Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Zum 01.01.2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier entfallen. Dennoch bleiben Sie gesetzlich verpflichtet, uns Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Bitte nutzen Sie hierfür die nachfolgende elektronische Meldung.

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