Exmatrikulation

Wer sein Studium ordnungsgemäß beendet oder abbricht (Beurlaubung ausgenommen), muss sich exmatrikulieren lassen, d. h. seine Mitgliedschaft an der Hochschule beenden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer anderen Hochschule. Die dortige Neueinschreibung erfordert in der Regel die Vorlage der letzten Exmatrikulationsbescheinigung.

Der Antrag auf Exmatrikulation ist in der Abteilung Studentische und Akademische Angelegenheiten (ASA) zu stellen. Anträge auf Exmatrikulation können jederzeit gestellt werden. Hierbei muss ein gewünschtes Exmatrikulationsdatum angegeben werden. Dieses muss zwischen dem Datum des Antragseingangs und dem Ende des Semesters liegen.

Die Exmatrikulation wird von der Hochschule durch Aushändigung/Zusendung der Exmatrikulationsbescheinigung ausgesprochen. Wenn kein Exmatrikulationsantrag und keine Rückmeldung vorliegen, werden Sie von der Abteilung Studentische und Akademische Angelegenheiten (ASA) von Amts wegen exmatrikuliert.

Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie unter § 14 der Immatrikulationsordnung (1. Änderung | 2. Änderung) der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar.

Ansprechpartnerin

  • Sandy  Resch
    Foto: Alexander Burzik

    Sandy Resch

    Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

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