Bewerbungsfristen
Sommersemester 2024
Bewerbungen zum Sommersemester 2024:
- Bewerbungszeitraum Musikwissenschaft (B.A. und M.A.)und Interkulturelles Musik- und Veranstaltungsmanagement (B.A. Ergänzungsfach): 01.10.2023 – 15.01.2024
- Bewerbungszeitraum Kulturmanagement (M.A.): 01.10.2023 - 15.01.2024
- Achtung: Bewerbungszeitraum Musikpraxis (Ergänzungsfach, M.A.-Profil): 01.10. - 01.11.2023
- Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess für B.A. und M.A. Musikwissenschaft, wenden Sie sich bitte an: Jana Nickol (jana.nickol(at)hfm-weimar.de | 03643 555 230)
ACHTUNG: Bei Problemen mit dem Bewerbungsportal können Sie uns Ihre Bewerbung auch auf dem digitalen Weg als Pdf-Dokument zusenden. Bitte reichen Sie die Bewerbung in diesem Fall per E-Mail an: michael.klaper(at)hfm-weimar.de
Posteingangsfrist zur Einreichung aller relevanter Bewerbungsunterlagen: 07.07.2023
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess für B.A. und M.A. Musikwissenschaft, wenden Sie sich bitte an: Jana Nickol (jana.nickol(at)hfm-weimar.de | 03643 555 230)
Bewerbungsunterlagen
Bei Bewerbungen für sämtliche Studiengänge und -fächer des Instituts für Musikwissenschaft Weimar-Jena sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Das im Online-Portal erstellte Bewerbungsformular bzw. das entsprechende Formular für Studenten mit einem Kernfach an der FSU Jena
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung bzw. die bis dato vorliegenden Halbjahreszeugnisse der Klassen 11-12
- Ggf. Zeugnis eines bereits angeschlossenen grundständigen Studiums
- Ggf. Auflistung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistung (transcript of records), insbes. im Falle eines Hochschulwechsels oder dann, wenn das Hochschulzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben, in dem die Gründe der Studienwahl, berufliche Ambitionen etc. dargelegt werden (Bewerber für die Studiengänge M.A. Musikwissenschaft und M.A. Kulturmanagement geben darüber hinaus an, in welchem Profil Sie studieren möchten und warum)
- Ausländische Bewerber legen ein Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse (TestDaf 4 o. DSH 2) bei sowie alle übrigen (offiziellen) Dokumente in amtlich beglaubigter Übersetzung
- Bewerber aus der Volksrepublik China legen das Original der Bescheinigung der Akademischen Prüfungsstelle Peking (APS) vor