Teilnahmebedingungen

1. Der Wettbewerb wendet sich an junge Geiger jeder Nationalität. Es gelten folgende Jahrgänge für die Altersgruppen:

Kat 1: 2009 oder jünger
Kat 2: 2008 - 2006
Kat 3: 2005 - 2001

2. Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn mindestens ein Juror der Lehrer des Bewerbers ist. Als Lehrer gilt regelmäßiger Unterricht bis 12 Monate vor Beginn des Wettbewerbes.

3. Der Wettbewerb ist in allen Runden öffentlich (Konzertbekleidung erwünscht). Über die Reihenfolge des Auftretens der Teilnehmer entscheidet das Los.

4. Alle Werke werden auswendig und ohne Wiederholung vorgetragen (Ausnahme: sehr kurze Wiederholungen). Sonaten mit Klavier und zeitgenössische Werke dürfen nach Noten gespielt werden. Die Reihenfolge der Werke in jeder Auswahlprüfung kann der Kandidat selbst bestimmen.

5. Die ausgewählten Werke können nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden.

6. Für den Wettbewerb stehen offizielle Klavierbegleiter unentgeltlich zur Verfügung. Eigene Klavierbegleiter dürfen auf eigene Kosten mitgebracht werden.

7. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Die Jury behält sich das Recht vor, den Vortrag abzubrechen.

8. Reise- und Hotelkosten tragen die Teilnehmer. Ausländische Teilnehmer, vornehmlich aus Osteuropa, können sich um einen Zuschuss zu diesen Kosten formlos bewerben. Es besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.

9. Für die Teilnehmer der 2. Runde übernimmt der Wettbewerb ab dieser Runde die Kosten für die Unterkunft, maximal 25 Euro pro Nacht. Unterkunftskosten für Klavierbegleiter und Begleitpersonen werden nicht übernommen.

10. Die Preisträger sind verpflichtet, im Rahmen des Wettbewerbs bei Konzerten ohne Honorar aufzutreten.

11. Aus eventuellen Mitschnitten oder Sendungen entstehen für die Teilnehmer keine Ansprüche. Alle Leistungsrechte aus Mitschnitten verbleiben bei der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar.

12. Die Kandidaten erklären sich bei der Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbs einverstanden. Im Zweifelsfall ist der deutsche Text der Ausschreibung verbindlich.