Jury

  • Juryvorsitzender: Jost Witter
  • Jens Ellermann
  • Masafumi Hori
  • Miroslaw Lawrynowicz
  • Wladimir Malinin
  • Wolfgang Marschner
  • Antonín Moravec
  • Igor Ozim
  • Stefan Ruha

Wettbewerbsrunden

Der Wettbewerb wird in drei Kategorien durchgeführt:
  • Kategorie I (bis 14 Jahre)
  • Kategorie II (15 - 17 Jahre)
  • Kategorie III (18 - 21 Jahre)

Repertoire

Kategorie I

1. Runde


a) eine Fantasie von Telemann oder eine barocke Solosonate von Geminiani, Westhoff oder Pisendel

b) eine Caprice von Rode, Fiorillo, Kreutzer, Mazas, Beriot oder Wieniawski

c) ein Werk nach freier Wahl für Violine und Klavier, maximal 15 Minuten

2. Runde


a) ein Satz aus einer Sonatine oder Sonate von Mozart, Beethoven, Schubert, Dvorák, Sibelius oderGrieg

b) ein Satz aus einem Violinkonzert von Mozart (D-Dur KV 211, D-Dur KV 218, A-Dur KV 219), Spohr (Nr. 7 e-Moll), Viotti, Rode, Beriot, Mendelssohn Bartholdy (e-Moll) oder Wieniawski (d-Moll)

c) ein virtuoses Werk für Violine solo oder Violine und Klavier nach freier Wahl, maximal 15 Minuten

Finale


ein Violinkonzert von Mozart (D-Dur KV 211, D-Dur KV 218, A-Dur KV 219), Spohr (Nr. 7 e-Moll), Mendelssohn Bartholdy (e-Moll) oder Wieniawski (d-Moll)

Kategorie II

1. Runde

a) eine Barocksonate mit Klavier

b) eine Caprice von Wieniawski (op. 10 oder op. 18) oder von Paganini

c) ein spätromantisches oder modernes Werk für Violine solo (z.B. Ysaye) oder Violine und Klavier (z.B. Szymanowski, Schönberg-Fantasie) nach freier Wahl, maximal 15 Minuten

2. Runde


a) erster Satz aus einer Sonate von Mozart, Beethoven (außer c-Moll und Kreutzer-Sonate) oder Schubert

b) erster Satz aus dem Violinkonzert von Wieniawski (d-Moll), Mendelssohn Bartholdy (e-Moll), Tschaikowski, Sibelius oder Spohr (Nr. 8 a-Moll vollständig)

c) ein virtuoses Werk für Violine solo oder Violine und Klavier nach freier Wahl, maximal 15 Minuten

Finale


ein Violinkonzert von Spohr (Nr. 8 a-Moll) Mendelssohn Bartholdy (e-Moll), Tschaikowski, Wieniawski (d-Moll) oder Sibelius

Kategorie III

1. Runde


a) erster Satz aus einer Sonate von Beethoven (außer c-Moll und Kreutzer-Sonate), Schubert oder Schumann

b) zwei Capricen von Wieniawski (op. 10 oder op. 18), Sauret (op. 38 oder op. 64), OndÖríÖcek oder Paganini

c) ein spätromantisches oder modernes Werk für Violine solo (z.B. Ysaye), oder für Violine und Klavier (z.B. Szymanowski, Schönberg-Fantasie), maximal 15 Minuten

2. Runde


a) die beiden ersten Sätze einer Sonate von J. S. Bach (g-Moll BWV 1001, a-Moll BWV 1003 oder C-Dur BWV 1005)

b) erster Satz aus einem Violinkonzert von Mendelssohn Bartholdy (e-Moll), Wieniawski (d-Moll), Spohr (Nr. 8 a-Moll vollständig), Tschaikowski, Brahms oder Sibelius

c) ein virtuoses Werk für Violine solo oder Violine und Klavier nach freier Wahl, maximal 15 Minuten

Finale


ein Violinkonzert von Spohr (Nr. 8 a-Moll), Tschaikowski, Brahms, Mendelssohn Bartholdy (e-Moll), Wieniawski (d-Moll) oder Sibelius

Teilnahmebedingungen

  1. Der Wettbewerb wendet sich an junge Geiger jeder Nationalität. Der Stichtag für das jeweilige vollendete Lebensjahr ist der 28.10.2001.

  2. Der Wettbewerb wird in allen Kategorien in drei Runden durchgeführt. Den Teilnehmern am Preisträgerkonzert steht die international renommierte Staatskapelle Weimar zur Seite.

  3. Alle Werke werden auswendig und ohne Wiederholung vorgetragen.

  4. Für den Wettbewerb stehen offizielle Klavierbegleiter unentgeltlich zur Verfügung. Eigene Klavierbegleiter dürfen auf eigene Kosten mitgebracht werden.

  5. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.

  6. Die Jury behält sich das Recht vor, den Vortrag abzubrechen.

  7. Der Wettbewerb ist in allen drei Runden öffentlich (Konzertkleidung erforderlich).

  8. Reise- und Hotelkosten tragen die Teilnehmer. Osteuropäische Teilnehmer können sich um einen Zuschuss zu diesen Kosten formlos bewerben. Es besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.

  9. Für die Teilnehmer der 2. Runde übernimmt der Wettbewerb ab dieser Runde die Kosten für die Unterkunft, maximal 50,- DM je Tag. Unterkunftskosten für Klavierbegleiter und Begleitpersonen werden nicht übernommen.

  10. Die Preisträger sind verpflichtet, im Rahmen des Wettbewerbs bei Konzerten ohne Honorar aufzutreten. Aus eventuellen Mitschnitten oder Sendungen entstehen für die Teilnehmer keine Ansprüche. Ein Anspruch auf Mitschnitt besteht für die Teilnehmer nicht. Die Preisträger müssen ihre Preise beim Abschlusskonzert persönlich in Empfang nehmen.

  11. Die Kandidaten erklären sich bei der Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbs einverstanden.

  12. Im Zweifelsfall ist der deutsche Text der Ausschreibung verbindlich.