Die Hochschule für Musik fördert im Rahmen des Erasmus+ Programms (Leitaktion KA131, Aufruf 2024) Kurzzeitmobilitäten für immatrikulierte Doktorand*innen. Das Programm bietet die einzigartige Gelegenheit, für einen kurzen, fokussierten Zeitraum an einer europäischen Partnerhochschule zu studieren, zu forschen oder ein Praktikum zu absolvieren – und so internationale Netzwerke im Bereich der Musikwissenschaft, Komposition, Interpretation und Musikpädagogik aufzubauen.
Teilnahmevoraussetzungen und Empfehlungen
Immatrikulation im Doktoratsstudium an der Hochschule für Musik zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts
Gültige Erasmus+ Partnerschaftsvereinbarung mit der Gasthochschule (prüfen Sie die Partnerliste im International Office)
Gastland muss ein Erasmus+ Programmland sein (EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierte Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Nordmazedonien, Serbien u. a.)
Aufenthalt zu Studien- oder Ausbildungszwecken (kein reiner Forschungsaufenthalt ohne Lehr-/Lernbezug)
Keine Konferenzteilnahme als alleiniger Aufenthaltszweck
Keine Doppelförderung durch andere EU-Mittel für denselben Zeitraum
Mögliche Aufenthaltsformen:
Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule (Hospitanz, Einzelunterricht, Lehrveranstaltungsbesuch)
Praktikum / Trainingsaufenthalt (z. B. Orchesterresidenz, Masterkurs, Ensemble-Workshop)
Kombination aus Studien- und Praxisphase
Beispiele außerhochschulische Einrichtungen:
Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
Forschungseinrichtungen
Schulen/ Institute/ Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II, einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
Ab dem Programmjahr 2024 erhalten alle Erasmus+ Teilnehmenden erstmals einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Heimat- und Gasthochschule (ermittelt über den EU-Distanzrechner) sowie dem gewählten Verkehrsmittel:
Entfernung (einfach)
Umweltfreundlich (Bahn, Bus, Fahrrad)
Nicht umweltfreundlich (Flug)
10–99 km
56 EUR
28 EUR
100–499 km
285 EUR
211 EUR
500–1.999 km
417 EUR
309 EUR
2.000–2.999 km
535 EUR
395 EUR
3.000–3.999 km
785 EUR
580 EUR
4.000–7.999 km
1.188 EUR
1.188 EUR
Ab 8.000 km
1.735 EUR
1.735 EUR
Tipp: Bei Reisen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (mind. 50 % der Strecke per Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft) erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Außerdem können zusätzliche Reisetage als Fördertage angerechnet werden.
Sonderförderungen
Fewer Opportunities / Geringere Chancen: Zusatzförderung für Teilnehmende aus benachteiligten Gruppen (Details auf Anfrage)