Short-term mobility für Doktorand*innen

Die Hochschule für Musik fördert im Rahmen des Erasmus+ Programms (Leitaktion KA131, Aufruf 2024) Kurzzeitmobilitäten für immatrikulierte Doktorand*innen. Das Programm bietet die einzigartige Gelegenheit, für einen kurzen, fokussierten Zeitraum an einer europäischen Partnerhochschule zu studieren, zu forschen oder ein Praktikum zu absolvieren – und so internationale Netzwerke im Bereich der Musikwissenschaft, Komposition, Interpretation und Musikpädagogik aufzubauen.

Teilnahmevoraussetzungen und Empfehlungen

  • Immatrikulation im Doktoratsstudium an der Hochschule für Musik zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts
  • Gültige Erasmus+ Partnerschaftsvereinbarung mit der Gasthochschule (prüfen Sie die Partnerliste im International Office)
  • Gastland muss ein Erasmus+ Programmland sein (EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierte Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Nordmazedonien, Serbien u. a.)
  • Aufenthalt zu Studien- oder Ausbildungszwecken (kein reiner Forschungsaufenthalt ohne Lehr-/Lernbezug)
  • Keine Konferenzteilnahme als alleiniger Aufenthaltszweck
  • Keine Doppelförderung durch andere EU-Mittel für denselben Zeitraum

Mögliche Aufenthaltsformen:

  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule (Hospitanz, Einzelunterricht, Lehrveranstaltungsbesuch)
  • Praktikum / Trainingsaufenthalt (z. B. Orchesterresidenz, Masterkurs, Ensemble-Workshop)
  • Kombination aus Studien- und Praxisphase

     

Beispiele außerhochschulische Einrichtungen:

  • Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • Forschungseinrichtungen
  • Schulen/ Institute/ Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II, einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
  • Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen

Finanzierung

Mobilitätszuschuss (Tagespauschalen)

Die Förderung wird tagesgenau berechnet:

  • Tage 1–14: 79 EUR pro Tag
  • Tage 15–30: 56 EUR pro Tag
  • Maximaler Gesamtzuschuss für 30 Tage: 1.526 EUR

     

Rechenbeispiele:

  • 10-tägiger Aufenthalt: 10 × 79 EUR = 790 EUR
  • 14-tägiger Aufenthalt: 14 × 79 EUR = 1.106 EUR
  • 20-tägiger Aufenthalt: (14 × 79 EUR) + (6 × 56 EUR) = 1.106 EUR + 336 EUR = 1.442 EUR
  • 30-tägiger Aufenthalt: (14 × 79 EUR) + (16 × 56 EUR) = 1.106 EUR + 896 EUR = 1.526 EUR (Maximalbetrag)

     

Reisekostenzuschuss (neu ab Aufruf 2024)

Ab dem Programmjahr 2024 erhalten alle Erasmus+ Teilnehmenden erstmals einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Heimat- und Gasthochschule (ermittelt über den EU-Distanzrechner) sowie dem gewählten Verkehrsmittel:

Entfernung (einfach)Umweltfreundlich (Bahn, Bus, Fahrrad)Nicht umweltfreundlich (Flug)
10–99 km56 EUR28 EUR
100–499 km285 EUR211 EUR
500–1.999 km417 EUR309 EUR
2.000–2.999 km535 EUR395 EUR
3.000–3.999 km785 EUR580 EUR
4.000–7.999 km1.188 EUR1.188 EUR
Ab 8.000 km1.735 EUR1.735 EUR

Tipp: Bei Reisen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (mind. 50 % der Strecke per Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft) erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Außerdem können zusätzliche Reisetage als Fördertage angerechnet werden.

Sonderförderungen

  • Fewer Opportunities / Geringere Chancen: Zusatzförderung für Teilnehmende aus benachteiligten Gruppen (Details auf Anfrage)
  • Studierende der Erstakademiker*innen-Generation (5–14 Tage: einmalig 100 EUR; 15–30 Tage: einmalig 150 EUR)
  • Studiengebührenerlass: An der Gasthochschule werden keine Studiengebühren erhoben
  • University
  • Applying
  • Studying
  • Working
  • Giving
  • Visiting
  • Reporting