
Festakt mit Antrittsvorlesung: Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar verleiht Honorarprofessur an den Juristen Pascal Charles Amann
Experte für Urheberrecht: Die HfM Weimar verleiht Pascal Charles Amann heute Abend eine Honorarprofessur
Die HfM Weimar verleiht Pascal Charles Amann den Titel eines Honorarprofessors. Die Überreichung der Urkunde erfolgte im feierlichen Rahmen am 16. Mai im Hörsaal des Hochschulzentrums am Horn. Zu diesem Anlass hielt der Jurist und Rechtsanwalt auch gleich seine Antrittsvorlesung zum Thema „Urheberrecht im Zeitalter der Digitalisierung“.Bereits seit 2002 ergänzt der Pascal Charles Amann das Lehrangebot in der Studienrichtung Kulturmanagement um wichtige rechtliche Aspekte. Neben seinem Seminar „Rechtspraxis für Musiker und Musikvermittler“ steht er auch für Beratungen von Studierenden außerhalb der Vorlesungszeiten zur Verfügung. Zudem berät Amann den Verein weim|art e.V., in dem sich Studierende praktische Erfahrungen im Bereich Musikmanagement aneignen können.
In seiner Antrittsvorlesung „Urheberrecht im Zeitalter der Digitalisierung“ befasste er sich mit den Folgen der digitalen Revolution: Wie kaum eine andere Branche hat sich die Musikwirtschaft mit den positiven wie aber auch negativen Folgen der Digitalisierung auseinanderzusetzen.
Die Entwicklung des Internets zum alles beherrschenden Kommunikationsmedium hat nicht nur den Markt für Informationen, sondern auch den Markt für Kulturgüter (etwa Musik, Film, Fotos, usw.) so schnell und umfassend verändert wie keine andere technische Neuerung zuvor.
Herstellung, Vermarktung, aber auch Rezeption – alles ist anders geworden. Im Vortrag thematisiert wurden der rasante Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen auch an das Urheberrecht etwa die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern im digitalen Zeitalter zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen und vernünftige Rahmenbedingungen zu setzen.
Pascal Charles Amann studierte Jura in Tübingen und Frankfurt a.M. In den Jahren 1995 bis 1999 war er Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht von Prof. Dr. Erhard Denninger. Nach seinem Referendariat in Frankfurt a.M., Darmstadt und Wiesbaden arbeitet er seit 1999 als zugelassener Rechtsanwalt bei allen Amts- und Landgerichten sowie beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Bis 2002 wirkte er als Rechtsanwalt bei der Frankfurter Anwaltskanzlei Dr. Kornmeier, 2004 gründete er die eigene Kanzlei „Amann Rechtsanwälte“ in Darmstadt. Nebenberuflich übte er von 1986 bis 1995 eine Tätigkeit als freier Musikjournalist aus. Seit 2003 ist er Lehrbeauftragter für Musik- und Urheberrecht an der HfM Weimar.
Pascal Charles Amann hielt Vorträge u.a. über das Urheberrecht auf der Musikmesse „Popkomm“ sowie auf der MIDEM in Cannes. Er hat sich auf die Bereiche Urheber-, Medien- und Markenrecht spezialisiert. Zu seinen beruflichen Schwerpunkten zählt die Beratung nationaler wie internationaler Künstler, Label, Verlage und Produzenten im Urheber-, Medien- und Lizenzvertragsrecht.
17.05.2018