Studienfinanzierungsmöglichkeiten für internationale Studierende an der HfM Weimar

Willkommen auf unserer Informationsseite zur Studienfinanzierung. Hier bieten wir dir eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst. Von staatlicher Förderung über Nebenjobs bis hin zu Stipendien – entdecke die Optionen, die zu deiner Situation passen.
 

BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz

Internationale Studierende haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Dies gilt auch für diejenigen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben. Die Förderungsfähigkeit hängt von mehreren Kriterien ab, darunter dem Aufenthaltstitel, der Aufenthaltsdauer in Deutschland und der Erwerbstätigkeit der Studierenden oder ihrer Eltern.

Wer kann BAföG beantragen?

  • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis für den Daueraufenthalt-EG: Üblicherweise besteht hier ein Anspruch auf BAföG.
  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen: Ein Anspruch könnte unter bestimmten Voraussetzungen vorhanden sein.
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG (zum Zweck des Studiums): Eine individuelle Prüfung ist notwendig, da hier in der Regel kein direkter Anspruch besteht.
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (für Asylberechtigte/Subsidiär Schutzberechtigte): Auch in diesem Fall ist eine individuelle Prüfung vorausgesetzt.
  • Eltern arbeiten in Deutschland: Wenn die Eltern mindestens drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben, verbessert dies die Chancen auf BAföG.
  • Eigene Erwerbstätigkeit in Deutschland: Mindestens fünf Jahre Erwerbstätigkeit in Deutschland kann ebenfalls zu einem Anspruch führen.


Wo informieren und beantragen?

Das Studierendenwerk Thüringen ist die Anlaufstelle für die BAföG-Anträge und befindet sich in der Marienstraße 15a, 99423 Weimar. Erreichbar ist das Amt unter den Telefonnummern 03643 / 581560 und 03643 / 581562. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks.

Wichtig zu wissen:

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und dem Antragsprozess ist empfehlenswert, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann. Für internationale Studierende ohne BAföG-Anspruch könnten alternative Fördermöglichkeiten wie Stipendien oder Studienkredite infrage kommen. Die Bauhaus-Universität Weimar berät ebenfalls zu Finanzierungsoptionen für das Auslandsstudium inklusive Auslands-BAföG und PROMOS-Stipendien. Das Studierendenwerk Thüringen bietet außerdem ein Onlineportal unter www.bafoeg-digital.de für die elektronische Antragsstellung an.

Diese Informationen dienen als erster Anhaltspunkt für internationale Studierende, die Finanzierungsmöglichkeiten für ihr Studium in Weimar suchen.

Nebenjobs

Um deine Finanzen aufzubessern, kannst du neben dem Studium arbeiten. Die HfM Weimar bietet studentische Hilfskraftstellen in verschiedenen Fachbereichen und Einrichtungen an. Achte auf die Stellenausschreibungen der Hochschule oder besuche die Jobbörse des Studierendenwerks Thüringen.

Wichtig zu wissen: Es gibt gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeiten (maximal 20 Stunden pro Woche) und Einkommensgrenzen (Steuerfreibetrag von 8.354 Euro pro Jahr), die Auswirkungen auf soziale Leistungen wie BAföG oder Kindergeld haben können.
 

Honorarkräfte, Werkverträge, freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten

Manchmal werden Studierenden auch Tätigkeiten auf freiberuflicher Basis angeboten. In diesem Fall bittet der Arbeit- oder Auftraggeber sie meistens, eine Rechnung einzureichen oder es wird ein Werkvertrag vereinbart.
Man muss die selbstständige Tätigkeit sowie die daraus erzielten Einnahmen jedoch beim Finanzamt melden und eine Einkommenssteuererklärung einreichen.
Achtung: Internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde selbständige Tätigkeiten ausüben! Eine Genehmigung sollte insbesondere dann unproblematisch sein, wenn diese Tätigkeit nicht zusätzlich, sondern alternativ zu einer Beschäftigung ausgeübt wird, vor allem wenn dies in dem Studienbereich allgemein üblich ist. In einigen Aufenthaltstiteln ist die Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit bereits vermerkt und muss dann nicht gesondert beantragt werden.

Stipendien

An der HfM Weimar gibt es diverse Stipendien für Studierende und Doktorand:innen. Eine umfassende Liste findest du auf unserer Stipendienseite. Dort sind sowohl hochschulinterne Förderprogramme sowie Stipendien externe Stiftungen und Begabtenförderwerke gelistet.

Stipendien sind eine großartige Möglichkeit, dein Studium finanziell zu unterstützen. Es gibt für viele Profile und Lebensumstände passende Förderungen, eine Bewerbung lohnt sich in jedem Fall.

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