Aktuelle Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie

Mund-Nasen-Bedeckung in den Hochschulgebäuden

Soweit die Einhaltung des Mindestabstands unmöglich oder unzumutbar ist, ist – auf Basis des Hausrechts bzw. einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz – eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen (eingeschränkte Maskenpflicht). Eine medizinisch begründete Befreiung von der Maskenpflicht ist auf Verlangen durch ärztliches Attest nachzuweisen. Darüber hinaus wird das Tragen einer medizinischen MNB im Übrigen weiterhin empfohlen.


Impfangebote

  • Unter https://www.impfen-thueringen.de können Sie jederzeit einen Termin in einem Impfzentrum vereinbaren. Auch verschiedene ärztliche Praxen bieten Impfungen gegen SARS-Covid-19 an.

Schnelltestzentren in Weimar

Eine Übersicht über die Schnelltestzentren in Weimar und deren Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Stadt Weimar: → Testzentren