Förderprogramm für Junge Künstler*innen

Die NEUE LISZT STIFTUNG vergibt Fördermittel für künstlerische Vorhaben an herausragende Musikerinnen und Musiker unter besonderer Berücksichtigung von Bedürftigkeit.

Gefördert wird u.a. die Teilnahme an Wettbewerben, Meisterkursen oder Konzerten einschließlich der dazu benötigten Mittel für Gebühren, Reisen, Unterbringung, Instrumentenleihen und -versicherungen oder die Kosten der Korrepetition. Zuschüssen für Instrumentenkäufe oder -reparaturen können nicht gewährt werden.

Durch eine großzügige, auf mehrere Jahre angelegte Spendenzusage in Höhe von 50.000 Euro p.a. konnte die Stiftung 2008 ein zusätzliches Förderprogramm einrichten. Studierende der Weimarer Musikhochschule sowie Schülerinnen und Schüler des Musikgymnasiums Schloss Belvedere erhalten dadurch Unterstützung bei der Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit. So werden u.a. Wettbewerbs- und Meisterkursteilnahmen gefördert. Insgesamt profitierten bereits mehr als 100 junge Künstlerinnen und Künstler vom Förderprogramm.

Antragsvoraussetzungen

  • Studium an der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar oder
  • Ausbildung am Hochbegabtenzentrum der Hochschule am Musikgymnasium Schloss Belvedere
  • Mindestalter: 12 Jahre; Höchstalter: in der Regel 27 Jahre
  • nachgewiesene gute künstlerische Leistungen


Dem Antragsschreiben sind folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Antragsformular (PDF)
  • Angaben zur/ zum Antragsteller*in
  • genaue Ausbildungs- und Werdegangsbeschreibung
  • Darstellung des Verwendungszwecks
  • aussagekräftige Einschätzung der künstlerischen Leistungen und Förderwürdigkeit durch die / den Hauptfachlehrer/in
  • Nachweis der Bedürftigkeit in Form eines eigenen bzw. des Einkommensnachweises der Unterhaltspflichtigen, (mindestens eine Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers sowie eine Übersicht über monatliche Ersparnisse)


Die Anträge können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch vor Beginn des Fördervorhabens vorliegen.
Über die Anträge wird quartalsweise, spätestens jedoch zum 30. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines Jahres entscheiden.
Die Abrechnung bewilligter Anträge erfolgt gegen Vorlage von Originalbelegen.
 


Anträge sind zu richten an:

NEUE LISZT STIFTUNG/ THE LISZT FOUNDATION
Vorsitzende des Kuratoriums
Prof. Anne-Kathrin Lindig
c/o Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar
Platz der Demokratie 2/3
99423 Weimar