Rundmails und Briefe an die Hochschulangehörigen

Rundmail des Präsidenten (14.04.2022)

Liebe Kolleginnen and Kollegen, liebe Studierende,

am 28. März hatte ich Sie über die ab diesem Semester geltenden Corona-Regelungen informiert.

Nun ist dieses Sommersemester schon zwei Wochen alt und daher haben wir auch die aktuellen Erfahrungen und Aussichten in die Überarbeitung unseres Infektionsschutzkonzepts einfließen lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen in Weimar auf Basis der Arbeitsstättenverordnung und unseres Hausrechts eine Maskenpflicht weiter dann vorsehen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Dies soll insbesondere dort mehr Sicherheit bringen, wo die für Präsenzveranstaltungen vorgesehenen Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands für die angemeldete bzw. tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden nicht ermöglichen.

Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen können darüber hinaus – auf Basis einer konkreten Beurteilung von Infektions- und Gefährdungslage – auch weiterhin zusätzliche Schutzmaßnahmen (insbesondere Personenbegrenzungen, Test- und Maskenpflichten) festgelegt werden.

Bitte helfen Sie darüber hinaus durch die weitere Beachtung der AHA + L – Regeln mit, dass wir trotz der andauernden Pandemie allen Mitgliedern und Angehörigen die Perspektive auf ein weitgehend „normales“ und dennoch auch weitgehend sicheres Präsenzsemester geben können.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr
Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Rückschau

Rundmail des Präsidenten (28.03.2022)

Liebe Kolleginnen and Kollegen, liebe Studierende,

seit dem 21. März gilt die durch Bundestag und Bundesrat beschlossene neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie das neue Infektionsschutzgesetz, mittels derer alle bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen weitgehend aufgehoben wurden. Das Land Thüringen nutzt die gesetzlich geregelte Übergangsfrist bis zum 2. April.


Es gilt bereits jetzt generell für die Hochschule für Musik:

  • Es gibt keine Zugangsbeschränkungen für unsere Gebäude mehr, die Öffentlichkeit hat wieder Zutritt. Die bisher geltenden Personenhöchstgrenzen für die Räume entfallen.
  • Die Kontaktdatenerfassung über QRoniton ist eingestellt.
  • Die bisherigen hochschulinternen Testzentren sind geschlossen.
  • Solange der Vorrat reicht, werden noch 1 kostenloser Selbsttest pro Woche an Hochschulangehörige (gegen Vorlage der thoska-Karte) ausgereicht. Zeiten und Orte für die Test-Ausgabestellen finden Sie auf www.hfm-weimar.de/corona  


Weiterhin gelten für die Lehre und Veranstaltungen:

  • Die Lehre findet im Sommersemester 2022 in Präsenz statt. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Bestimmungen kann die Hochschule nicht als Verpflichtung erlassen.
  • Alle bisherigen Beschränkungen für Einschreibungen in Lehrveranstaltungen fallen weg. Moodle wird dahingehend noch aktualisiert.
  • Die großen Hochschulensembles (Orchester, Chöre, Bigbands, Large Ensemble etc.) sollen nach Möglichkeit in den größten Räumen proben.
  • Die Hochschule empfiehlt, jeweils getestet und symptomfrei an den Proben teilzunehmen.
  • Öffentliche Veranstaltungen im Festsaal Fürstenhaus und im Saal Am Palais sind bis zum 2. April 2022 noch mit der bisherigen Personenzahl durchzuführen. Danach gilt eine Belegungsgrenze von 50 Prozent der theoretisch möglichen Zuschauer*innenzahlen.


Die Hochschulleitung appelliert an alle Hochschulangehörigen und Beschäftigten in allen Räumlichkeiten der Hochschule weiterhin Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann oder dies von der Sachlage her nicht praktikabel ist (z.B. bei Bläser*innen und Sänger*innen).

Das Hygienekonzept der Hochschule wird entsprechend angepasst und vor Semesterbeginn unter www.hfm-weimar.de/corona veröffentlicht.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr
Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (26.01.2022)

Liebe Kolleginnen and Kollegen, liebe Studierende,


der Freistaat Thüringen hat seine Vorgaben für die Corona-Bekämpfung geändert. Aus diesem Grund hat auch die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar das Infektionsschutzkonzept angepasst. Das überarbeitete Konzept finden Sie hier.

Im Einzelnen wurden folgende Regelungen geändert:

  • Weiterhin gilt für den Zugang zu Hochschulgebäuden die 3G-Regel. Wenn Sie dafür einen negativen Test vorweisen müssen, darf dieser nun nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Die hochschuleigenen Testzentren bleiben in diesem Semester weiterhin von Montag bis Freitag geöffnet. Vorrangig sollen jedoch die öffentlichen Testzentren der Stadt Weimar genutzt werden, Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Die Zugangsbeschränkungen für öffentliche Veranstaltungen der Hochschule werden für jede dieser Veranstaltungen individuell bewertet und rechtzeitig bekannt gemacht.
     

Für das Sinfonie-Konzert des Hochschulsinfonieorchesters am 27. Januar 2022 wird als Zugangsbeschränkung die 2G-Regel (geimpft oder genesen) angewendet.

Für die bevorstehenden Prüfungen und die Prüfungsvorbereitungen bitte ich dringend um Einhaltung der bekannten Regelungen. Insbesondere weise ich darauf hin, dass die maximalen Personenzahlen für die genutzten Räume einzuhalten sind und dass das QRONITON-System zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen ist.

Für die letzten Wochen des Semesters wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gesundheit!

Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (01.12.2021)

Liebe Kolleginnen and Kollegen, liebe Studierende,

mit der neuen Corona-Verordnung des Landes (Sechste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung), die am 24.11.2021 veröffentlicht wurde, haben sich erneut Änderungen für unsere Hochschule ergeben.

Seit dem 25.11.2021 gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das heißt: die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei allen Beschäftigten sowie den Lehrbeauftragten den Nachweis über "geimpft", "genesen" oder "negativ getestet" zu kontrollieren und zu dokumentieren. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in einem separaten Schreiben.

Um die Kontrollen der Nachweise so reibungslos wie möglich durchführen zu können, möchten wir alle Genesenen and Geimpften hiermit nochmals auffordern, sich - falls noch nicht geschehen - den hochschulinternen "2G-Nachweis" ausstellen zu lassen und diesen bei Betreten der Hochschulgebäude stets bei sich zu führen.

Wer nicht als geimpft oder genesen gilt, muss einen gültigen Testnachweis bei Betreten der Hochschulgebäude vorlegen können. Es besteht die Möglichkeit, sich hochschulintern testen zu lassen.

Die Gültigkeitsdauer der hochschulinternen Test-Zertifikate beträgt auf der Basis der neuen gesetzlichen Regelungen ab sofort für festangestellte Lehrende, Lehrbeauftragte und Verwaltungsmitarbeitende 24 Stunden, für Studierende 48 Stunden. Bitte beachten Sie, dass Testnachweise aus externen Testzentren eine abweichende Gültigkeitsdauer haben können.

Jedem Hochschulangehörigen werden weiterhin zwei Tests pro Woche zusätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese werden in den hochschulinternen Testzentren ausgegeben.

Wir appellieren eindringlich an das Verantwortungsgefühl eines jeden Einzelnen, mit der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und mit seinem Verhalten innerhalb und außerhalb der Hochschule seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Dazu zählt neben der Benutzung von QRONITON zur Kontaktnachverfolgung beispielsweise auch das (gegenseitige) Vorzeigen des G-Nachweises vor dem Unterricht oder sonstigen Veranstaltungen und Treffen. Darüber hinaus bitten wir alle Hochschulangehörigen dringend, wo immer möglich und zumutbar eine FFP2-oder medizinische Maske zu tragen. Die Einhaltung der Regeln wird weiterhin stichprobenartig durch Kontrollen überprüft.

Um sowohl dem Ziel der Kontaktreduzierung wie auch dem Wunsch nach möglichst viel Präsenzbetrieb gerecht werden zu können, wird die Zahl der zugelassenen Personen pro Raum erneut angepasst. Es werden an den Türen aller Unterrichts-, Vortrags- and Überräume entsprechende neue
Schilder angebracht. Die neuen Belegungszahlen gelten ab Montag, den 06.12.2021.

Die Durchführung der Eignungsprüfungen wird weiterhin wie vorgesehen geplant und vorbereitet.

Mit guten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit bin ich

Ihr
Prof. Dr. Christoph Stdlzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (09.11.2021)

Liebe Kolleginnen and Kollegen, liebe Studierende,

seit Montag, 08.11.2021 gilt in der Stadt Weimar eine neue Allgemeinverfügung. Sie verlangt, dass für öffentliche Veranstaltungen eine der beiden Optionen 2G oder 3G+ zu wählen ist. Die Hochschulleitung hat sich für keine dieser beiden Optionen entschieden, weil wir keine Hochschulangehörigen von der Teilnahme und Mitwirkung an den Veranstaltungen ausschließen wollen.

Das bedeutet: Alle Veranstaltungen (Konzerte, Tagungen etc.) finden bis zunächst 24.11.2021 daher ohne Öffentlichkeit statt. An Veranstaltungen kann nur mitwirken oder teilnehmen, wer einen 3G-Nachweis hat. Für die Öffentlichkeit ist die Teilnahme nicht zulässig. Für das Sinfoniekonzert am 11.11.2021 in der Weimarhalle gilt die 3G+ Regelung (geimpft, genesen, nur PCR-Test). Bitte nehmen Sie das überarbeitete und an die aktuelle Verordnung des Landes angepasste Infektionsschutzkonzept auf unserer Homepage zur Kenntnis.

Um die Regelungen, wie angekündigt, stichprobenartig zu überprüfen, hat die Hochschulleitung das Ordnungsamt der Stadt Weimar um Unterstützung gebeten. In den nächsten Tagen kann es zu ganz kurzen Unterbrechungen im Unterricht/ beim Üben kommen. Halten Sie bitte Ihre Nachweise bereit. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind berechtigt, bei fehlenden 3G-Nachweisen Hausverweise auszusprechen.

Ich bedanke mich für Ihre Mithilfe and appelliere nochmals an Ihre Verantwortung. Helfen Sie mit, dass wir die Präsenzlehre aufrechterhalten kännen and stellen Sie sicher, dass die Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (04.11.2021)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieben Studierende,

seit heute (Donnerstag, 04.11.2021) gilt die Warnstufe 3 (rot).

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes (Fünfte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung), die am 29.10.2021 veröffentlicht wurde, haben sich auch Änderungen für unsere Hochschule ergeben.

Im Wesentlichen sind dies:

  • Zutritt zu den Gebäuden der Hochschule nur mit 3G-Nachweis (für die Mitarbeitenden der Verwaltung gelten gesonderte Regelungen)
  • D.h. die 3G-Regelung gilt für alle Veranstaltungen sowie für Beratungen und Gremiensitzungen und den Zutritt zur Bibliothek.
  • Verkürzung der Geltungsdauer der Selbsttests in den hochschuleigenen Testzentren auf 48 Stunden
  • pro Raum wird es nur noch eine Personenhöchstgrenze geben


Bitte beachten Sie, dass es künftig Kontrollen der Veranstaltungen bzw. beim Betreten der Gebäude geben wird. Halten Sie dafür den hochschuleigenen Nachweis Ihres G-Status (geimpft, genesen, getestet) bereit. Da die Gültigkeitsdauer der Tests eingeschränkt wurde, werden die Öffnungszeiten der hochschuleigenen Teststationen ausgeweitet. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Hochschule. Die Personenhöchstgrenze pro Raum ist an der jeweiligen Tür ausgewiesen.

Es gelten weiterhin die allgemein gültigen Hygieneregeln (Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Schutz auf allen Verkehrswegen, lüften).

Informieren Sie sich bitte regelmäßig  auf der Homepage der Hochschule über die aktuell gültigen Maßnahmen sowie über die aktuell geltende Warnstufe der Stadt Weimar.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Stölzl

P.S. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zu Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks ab sofort nur noch mit den hochschuleigenen 2G-Nachweisen bzw. einem gültigen Test und der thoska-Karte möglich ist.

Rundmail des Präsidenten (01.10.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleg*innen,

ich heiße Sie herzlich willkommen im Wintersemester 2021/22! Wir hoffen mit gutem Grund, dass wir in diesem Semester viele persönliche Begegnungen in der Hochschule erleben können. Wir hoffen auch, dass Präsenzlehre wieder weitgehend möglich sein wird, so wie wir sie vor der Pandemie kannten.

Die Voraussetzungen hierfür wurden geschaffen: Mit der aktuell geltenden „Corona-Verordnung“ des Freistaats Thüringen wird der Infektionsschutz so geregelt, dass Präsenzlehre im Prinzip flächendeckend durchgeführt werden kann. Welche Regelungen dies sind und wie wir sie an unserer Hochschule umsetzen, erläutere ich Ihnen in diesem Schreiben. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Infektionsschutzkonzept unserer Hochschule überarbeitet wurde.
 

„3G-Regel“als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzlehre

In Thüringer Hochschulen dürfen nur diejenigen Personen an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen, die einen Nachweis über den Status „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ vorweisen können („3G-Regel“). Die Umsetzung dieser Regel ist für die Hochschule verpflichtend, genauso sind wir verpflichtet, die Umsetzung mindestens in Stichproben zu kontrollieren. Krisenstab und Hochschulleitung haben entschieden, dass die Kontrolle in größeren Lehrveranstaltungen in den ersten Wochen flächendeckend vorgenommen wird. Dies betrifft folgende Lehrveranstaltungen:

  • alle Ensembles mit Besetzungen größer als 8 Teilnehmende
  • alle wissenschaftlich-theoretischen Lehrveranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmenden
     

Wie erfolgt die Umsetzung der 3G-Regel?

Damit die notwendigen Kontrollen möglichst schnell und unkompliziert ablaufen, erhalten Personen, die genesen oder geimpft sind, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine hochschulinterne 2G-Bescheinigung. Sie gilt für die Dauer des Wintersemester 2021/22, ist in Lehrveranstaltungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

  • Den Status „geimpft“ wird über einen Impfnachweis dokumentiert. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass die Schutzimpfung mit einem oder mehreren Impfstoffen erfolgte, die vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen wurden und dass ein vollständiger Impfschutz gegeben ist. Aus allen Dokumenten muss zweifelsfrei ersichtlich sein, dass sie für Sie ausgestellt worden sind. Gültige Impfnachweise sind das digitale EU-Impfzertifikat als pdf-Dokument oder ein Ausdruck davon bzw. die Vorlage des Zertifikats in Form eines QR-Codes in Verbindung mit Name und Impfstoff (z.B. Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App). Zusätzlich müssen Sie sich mit einem Personaldokument oder der thoska ausweisen. Personen, die mit in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen immunisiert wurden, gelten laut Verordnung als nicht geimpft.
  • Den Status „genesen“ weisen Sie über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nach, die die Infektion mit Hilfe eines PCR-Tests nachweist.
  • Lehrende sind bereits durch den am 1.10.2021 versendeten Brief über die Ausgabe der Bescheinigungen für Lehrende informiert worden.
  • Die Ausgabe der hochschulinternen „2G-Bescheinigung“ für die Studierenden erfolgt ab Montag, 4.10.2021 zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Ausgabestellen:
    • Verwaltungsgebäude am Platz der Demokratie: Erdgeschoss über das Fenster (Aufsteller und Hinweisschilder außerhalb des Gebäudes beachten!)
    • Fürstenhaus: Erdgeschoss Raum 0.20
    • hzh: Raum 111 und Raum 402 und 403 (Sekretariat Musikwissenschaft)
    • Belvedere: Beethovenhaus


Personen ohne „2G-Bescheinigung“ sind zum Nachweis eines negativen Tests verpflichtet, wobei die Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Hochschule wird allen Mitgliedern und Angehörigen in zwei eigenen Testzentren einen Selbsttest unter Aufsicht kostenfrei zur Verfügung stellen. Die bei einem negativen Testergebnis auszustellende Bescheinigung hat nur in der Hochschule Gültigkeit. Die Testzentren haben folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8-10 Uhr: Fürstenhaus, Cafeteria
  • Dienstag, Donnerstag, 8-10 Uhr: hzh, Cafeteria.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung zur Umsetzung der 3G-Regel (PDF).
 

Wie wird die Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert?

Die Lehrenden übernehmen in den Lehrveranstaltungen die Aufsicht darüber, dass sich nur diejenigen Personen im Raum befinden, die hinsichtlich der 3G-Regel dazu berechtigt sind. Im Einzelunterricht sowie in Lehrveranstaltungen mit kleinen Gruppen sollte dies besonders nach Ablauf einiger Wochen problemlos durchführbar sein.

Für die Zugangskontrollen zu den oben benannten größeren Gruppen-Lehrveranstaltungen erhalten die Lehrenden bei Bedarf Unterstützung durch Hilfskräfte, deren Einsatz vom Veranstaltungsbüro organisiert wird. Diese Hilfskräfte haben die Aufgabe, die Studierenden darauf hinzuweisen, wenn sie keinen Zutritt zu einer Präsenzlehrveranstaltung haben, zugleich informieren sie hierüber die Lehrenden. Die Lehrenden sind grundsätzlich für die Umsetzung der 3G-Regel zuständig.

Hier ist nochmals zu betonen: Die Hochschule ist zur Umsetzung der 3G-Zugangsregel verpflichtet, insofern ist die verantwortliche Unterstützung durch alle Angehörigen unserer Hochschule unbedingt wichtig. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass hierdurch konfliktträchtige Situationen entstehen können. Sollte in solchen Situationen Unterstützung benötigt werden, wenden sich Lehrende an die Hochschulleitung (03643 | 555 115) und Studierende an die Abteilung ASA (unter 03643 | 555 345 oder per Mail an studservice(at)hfm-weimar.de).


Ampelsystem und Raumnutzung

Der Freistaat Thüringen hat ein sog. Ampelsystem entwickelt, mit dessen Hilfe die jeweiligen Infektionswarnstufen angezeigt werden. Dieses Ampelsystem wenden wir auch in der Hochschule an und haben für die einzelnen Warnstufen (grün, gelb, orange, rot) Festlegungen getroffen, die in den jeweiligen Bereichen unserer Hochschule (z. B. Lehre, künstlerische Veranstaltungen, Gremien, Verwaltung, Dienstreisen) gelten.

Die Übersicht über das Ampelsystem hängt diesem Schreiben an. Die Geltung der jeweiligen Warnstufe ist abhängig davon, welche Warnstufe in der Stadt Weimar gilt, einen Wechsel von einer Warnstufe zur anderen wird Ihnen per Mail angezeigt, außerdem ist auf der website der Hochschule der jeweils geltende Status der Warnstufe angezeigt.

Die Personenobergrenzen sind an der jeweiligen Ampel-Phase orientiert. An allen Räumen sind aktualisierte Angaben zu den Personenobergrenzen angebracht.

Bitte beachten Sie außerdem: Weiterhin gilt die Pflicht für alle Angehörigen der Hochschule, an der Datenerfassung zum Zweck der Kontaktnachverfolgung mitzuwirken. Studierende und Lehrende nutzen hierfür bitte unbedingt QRoniton zur Kontaktdatenerfassung, Mitarbeitende mit in Technik und Verwaltung sind verpflichtet, Aufenthaltsort, -zeitraum und Kontaktpersonen individuell selbständig zu dokumentieren, wenn das Betreten anderer Gebäude oder Räumlichkeiten innerhalb der Hochschule erforderlich ist. Nähere Informationen finden Sie im Infektionsschutzkonzept unter Punkt 5.

Liebe Studierende, liebe Kolleg*innen,

wir alle müssen uns an die neuen Vorgaben und die daraus abgeleiteten organisatorischen Maßnahmen zunächst gewöhnen, ich bitte Sie um Verständnis, wenn anfänglich noch Optimierungsbedarf besteht.

Mit Dank für Ihre Unterstützung und herzlichen Grüßen,

Ihr
Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (21.09.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleg*innen,

in meinem Rundbrief vom 8.09.2021 habe ich bereits angekündigt, dass Sie in Kürze Informationen zur Organisation des WS 2021/22 erhalten. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie alle dringend konkret wissen möchten, unter welchen Rahmenbedingungen das Wintersemester stattfinden wird.

Krisenstab und Hochschulleitung arbeiten zusammen mit allen beteiligten Einheiten unter Hochdruck an der Fertigstellung der nötigen Vorgaben und an der Organisation der notwendigen Abläufe. Wir möchten Ihnen Ergebnisse vorlegen, die möglichst pragmatisch und einfach zu handhaben sind. Hierfür benötigen wir noch die laufende Woche bis 24.09.

Erst seit Freitagvormittag liegt uns die neue und seit Sonntag, 19.09. geltende Thüringer Corona-Maßnahmen-Verordnung vor, auf die wir uns bei unserer Semesterorganisation stützen müssen. Ich bitte Sie deshalb herzlich um noch etwas Geduld, bis wir uns Ende dieser Woche mit konkreten Regelungen bei Ihnen melden können.

Mit besten Wünschen,
Ihr
Prof. Dr. Christoph Stölzl

Rundmail des Präsidenten (08.09.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Wintersemester 2021/22 steht unmittelbar vor der Tür, die Planungen für alle Arten von Veranstaltungen sind weit fortgeschritten. Nach wie vor ist das Pandemiegeschehen bestimmend für diese Planungen und nach wie vor hat es eine große Dynamik. Deswegen müssen wir uns immer wieder kurzfristig auf neue Rahmenbedingungen einstellen.

Das Wintersemester soll weitestgehend in Präsenz stattfinden können, wir haben das Ziel, dass sich in unseren Gebäuden so viele Menschen wie möglich begegnen können. Um Ansteckungsrisiken zu minimieren, gilt in Thüringen seit dem 24.08.2021 auch an Hochschulen die 3G-Regel: Das bedeutet, dass nur diejenigen Personen an Lehrveranstaltungen sowie an Prüfungen teilnehmen dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dies gilt sowohl für Studierende als auch für Lehrende. Geregelt ist dies in § 22 sowie § 11 der neuen Thüringer Infektionsschutzverordnung.

Wir wissen, dass eine flächendeckende Überprüfung dieser Regel kaum möglich sein wird, deshalb arbeiten der Krisenstab und die Hochschulleitung gemeinsam an einem Konzept zu ihrer Umsetzung. Dabei ist es unser Ziel, Ihnen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gleichzeitig möchten wir mit Augenmaß und in angemessener Weise handeln.

Alle Veranstaltungen, die vor Semesterbeginn durchgeführt werden, unterliegen bereits dieser Regel. Bitte beachten Sie die 3G-Regel bereits jetzt – zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit sowie derjenigen ihrer Kommiliton*innen und Kolleg*innen.

Zahlreiche Studien zeigen weltweit, dass die Corona-Schutzimpfung ein besonders wirksames Instrument ist, um die Pandemie einzudämmen. Bitte nutzen Sie deshalb die Gelegenheit, sich kurzfristig impfen zu lassen! Über die Impfangebote in Weimar und Thüringen können Sie sich auf unserer Corona-website informieren. Tragen Sie so dazu bei, dass unser Hochschulbetrieb möglichst bald mehr und mehr so stattfinden kann, wir wie es gewohnt sind und wie wir alle es uns wünschen.

Mit besten Wünschen,
Ihr

Christoph Stölzl

Rundmail des Präsidenten (04.06.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die sinkende Inzidenz und die angepassten Corona-Regeln des Landes Thüringen lassen uns hoffen, Stück für Stück in einen normaleren Hochschulbetrieb zurückkehren zu können. Da die Ausgangssperre aufgehoben ist, werden die Öffnungszeiten der Hochschulgebäude ab dem 7.6. wieder bis 22:00 Uhr verlängert. Auch das nächtliche Üben am hzh ist dann wieder möglich. 

Wissenschaftliche und musiktheoretische Lehrveranstaltungen: Mit Ausnahme von Vorlesungen können alle Lehrveranstaltungen, in denen eine Interaktion der Teilnehmenden notwendig ist, wieder in Präsenz stattfinden, die Personenhöchstzahl pro Raum s owie ausreichende Abstände und alle geltenden Hygienebestimmungen sind einzuhalten.

Die Lehrenden entscheiden in Abstimmung mit den Teilnehmenden der Lehrveranstaltungen über das Format in den verbleibenden Semesterwochen.

Publikum bei Prüfungen und Vorspielen: Zunächst bis zum Ende der Prüfungszeit werden an unserer Hochschule noch keine öffentlichen Konzerte und Veranstaltungen stattfinden. Hochschulinternes Publikum ist aber ab sofort in Prüfungen und Vorspielen wieder willkommen.

Grundsätzlich gelten weiterhin unsere Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere ist die Personenhöchstzahl in allen Räumen einzuhalten. Alle Zuhörer*innen registrieren sich beim Betreten eines Konzertsaales mit der QRoniton-App. 

Bei Prüfungskonzerten darf jede*r zu Prüfende darüber hinaus wenige enge Angehörige mitbringen.  Diese sind vorab namentlich mit Adresse und Telefonnummer bei veranstaltung@hfm-weimar.de anzuzeigen (Datum/Uhrzeit der Veranstaltung nicht vergessen). Die Verantwortung über die Einhaltung der Personenhöchstzahl je Raum obliegt immer der/dem Prüfungsvorsitzenden bzw. der/dem jeweiligen Dozentin/Dozenten. 

Am 24.6. finden in der Weimarhalle um16:00 Uhr und um 19:30 Uhr zwei Konzerte des Hochschulsinfonieorchesters mit Konzertexamensprüfungen statt. Diese werden ebenfalls hochschulöffentlich sein. Karten zu 3 Euro sind ab dem 14.6.21 bei der Touristinformation gegen Vorlage der Thoska erhältlich.

Bitte informieren Sie sich kurz vor den Konzerten auf unserer Website über eventuelle Änderungen und geltende Hygienebestimmungen der Weimarhalle (z. B. Testpflicht).  

Ich bitte Sie alle eindringlich, weiterhin umsichtig zu handeln und freue mich darauf, viele von Ihnen bald wieder auf der Bühne zu erleben. 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Stölzl

Rundmail des Präsidenten (07.05.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 6. Mai 2021 ist die aktualisierte Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Kraft getreten. Danach dürfen künstlerisch-praktische Ausbildungsabschnitte und -Bestandteile wieder in Präsenz stattfinden.

Das bedeutet, künstlerischer Einzel- und Ensembleunterricht in Präsenz ist mit der am Raum angegebenen maximalen Personenzahl möglich. Das gilt auch für die größeren Ensembles der Hochschule. Klasseninterne Vorspiele können stattfinden, die zugelassenen Personenhöchstzahlen dürfen nicht überschritten werden. Die geltenden Hygienebestimmungen sind strikt einzuhalten.

Obwohl die Verordnung keine Testpflicht für Unterrichte vorsieht, empfehle ich dringend, bei Ensembleproben von der Möglichkeit freiwilliger Tests Gebrauch zu machen (vgl. Rundbrief vom 29.04.21). Für Prüfungen sind Tests laut der Thüringer Maßnahmenverordnung nicht verpflichtend, da die Hochschule hinreichende Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet.
 

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Stölzl
Präsident

Den genauen Gesetzestext von §33a der "Dritten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung" finden Sie unter https://thueringen.de/verkuendungen

Rundmail des Präsidenten zum Hochschulbetrieb ab Montag, 3. Mai (29.04.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Hochschulleitung und Krisenstab haben in den vergangenen Tagen ausführlich darüber beraten, welche Auswirkungen das Inkrafttreten der „Bundesnotbremse“ auf die Arbeit an unserer Hochschule hat. Sinn der Notbremse ist es, Kontakte noch weiter einzuschränken, sobald die Inzidenz bestimmte Werte überschreitet. Unsere unmittelbare Reaktion war die Absage der Präsenzlehre in dieser Woche.

Die Wissenschaftsminister*innen aller Bundesländer haben bereits letzte Woche der Bundesregierung mitgeteilt, dass sie in Auslegung des Gesetzes unter bestimmten Umständen Präsenzausbildung möglich machen werden. In mehreren Musikhochschulen wird dementsprechend der eingeschränkte Präsenzunterricht jetzt schon fortgeführt.

Auf Basis all dieser Voraussetzungen sowie aufgrund der aktuellen Lage werden wir auch weiterhin regelmäßig evaluieren und jeweils für einen Zeitraum von 2-3 Wochen entscheiden, unter welchen Bedingungen der Hochschulbetrieb weitergeführt werden kann.


Folgende Regelungen gelten ab Montag, den 3. Mai zunächst bis zum 24. Mai:


Präsenzunterricht, Proben und Üben

Künstlerischer Einzelunterricht und Unterricht mit bis zu sechs Personen (alle Beteiligten inklusive!) können wieder in Präsenz stattfinden, sofern Lehrende und Studierende es einvernehmlich wünschen. Die zugelassene Personenhöchstzahl pro Raum ist stets einzuhalten!

Proben und gemeinsames Üben ist in entsprechenden Räumen ebenfalls mit einer Maximalzahl von sechs Personen möglich. Dasselbe gilt für interne Klassenvorspiele/ Klassenunterricht.

Auch die größeren Hochschulensembles wie Orchester, Chöre, Bigband können zunächst nur aufgeteilt in einer maximalen Gruppenstärke von 5 Mitwirkenden plus einem Lehrenden proben.

Prüfungen finden statt.

Sollten für Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung, die für das Erlangen des Studienabschlusses zwingend bis zum 15.6.21 absolviert werden muss, mehr als sechs Personen gleichzeitig im Raum arbeiten müssen, wird das Prüfungsamt im Einzelfall über die Durchführbarkeit entscheiden. Bitte teilen Sie dem Prüfungsamt umgehend mit, wenn Sie hiervon betroffen sind.

Die Besetzung der Prüfungskommission richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Besetzungsstärke von Ensembles ist ggf. so anzupassen, dass die zulässige Personenhöchstgrenze im jeweiligen Raum eingehalten werden kann.


Eignungsprüfungen

In den Instituten wurde bereits abgefragt, in welcher Form die Eignungsprüfungen (2. Stufe) stattfinden sollen. Sofern eine Eignungsprüfung in Präsenz geplant ist, erwartet die Hochschulleitung von allen Anwesenden die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests.

Die Hochschulleitung weist darauf hin, dass Präsenzprüfungen bis kurz vor dem geplanten Termin abgesagt werden können, sollte es die allgemeine Lage erforderlich machen.


Gäste, hochschulfremde Personen

Hochschulfremde Personen erhalten grundsätzlich keinen Zugang zu den Hochschulgebäuden, es sei denn, ihre Anwesenheit ist zur Durchführbarkeit der Lehre zwingend erforderlich oder sie haben eine für die Hochschule dringend notwendige Aufgabe zu erledigen. Die Einhaltung der Hygiene-Regeln, die Registrierung über QRoniton ist auch für Gäste verpflichtend, die Hochschulleitung erwartet zudem die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests.


Bibliothek

Die Öffnungszeiten der Hochschulbibliotheken bleiben wie auf der Website veröffentlicht gültig.


Berufungsverfahren / Vorstellungsgespräche

Für Berufungsverfahren und Vorstellungsgespräche gelten gesonderte Regelungen, die individuell mit den jeweiligen Geschäftsführerinnen geklärt werden.


Veranstaltungen

Bis auf weiteres finden keine öffentlichen Veranstaltungen statt. Bei hochschulinternen Veranstaltungen muss bis zum 24.5. die maximale Teilnehmerzahl von sechs Mitwirkenden berücksichtigt werden.


In der Woche vom 17. Mai werden wir für die Wochen nach Pfingsten die Regelungen erneut bewerten und ggf. anpassen. Wir bitten Sie eindringlich, die verschärften Regelungen bis dahin mitzutragen und einzuhalten. Aufgrund der positiven Signale in Bezug auf das Impftempo bleiben wir weiter vorsichtig optimistisch, auch dieses Semester trotz aller Einschränkungen gut zu bewältigen.
 

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail der Kanzlerin (29.04.2021)

Liebe Lehrende, liebe Mitarbeitende, liebe Studierende,


ab Montag, dem 3. Mai 2021 stellt die Hochschule gegen Vorlage der Thoska-Karte allen Hochschulangehörigen ZWEI Antigen-Schnelltest (Selbsttest) / pro Woche zur Verfügung. Die Ausgabe der Antigen-Schnelltests (Selbsttest) erfolgt durch ein Fenster im Erdgeschoss des
Verwaltungsgebäudes am Platz der Demokratie.

Ausgabezeiten:
Montag bis Freitag von 12:00 Uhr - 14:00 Uhr

zusätzlich:
Montag und Donnerstag von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Beachten Sie bitte folgende weitere Hinweise:

  • Jede*r Hochschulangehörige (Lehrende, Lehrbeauftragte, Mitarbeitende, Studierende) kann ZWEI Antigen-Schnelltest (Selbsttest) pro Woche erhalten. Dieser ist ausschließlich für dienstliche Zwecke anzuwenden.
  • Der Antigen-Schnelltest (Selbsttest) ist vorrangig für Hochschulangehörige bestimmt, die nicht im Homeoffice arbeiten können oder in Präsenz tätig sein müssen und aufgrund ihrer Tätigkeit dienstliche Kontakte haben
  • Wenden Sie den Antigen-Schnelltest (Selbsttest) insbesondere an, wenn Sie an hochschulinternen Lehrveranstaltungen, Sitzungen, Terminen etc. mit mehr als 5 Personen in einem geschlossenen Raum teilnehmen.
  • Für Präsentationen im Rahmen von Berufungsverhandlungen gelten gesonderte Regelungen, die mit den jeweiligen Geschäftsführerinnen der Dekanate geklärt werden.
  • Beachten Sie, dass die Aussagekraft des Testergebnisses eine maximale Gültigkeit von 4 bis 6 Stunden hat. Es wird empfohlen, den Test maximal eine Stunde vor dem Zusammentreffen zu machen.
  • Führen Sie den Test möglichst zu Hause durch und entsorgen Sie die Utensilien des gebrauchten Tests fachgerecht in dem der Packung beiliegenden Beutel.
  • Benutzte Tests gehören nicht in die Papierkorbe in der Hochschule. Nutzen Sie die Sammelmüllbehalter in den Fluren der Hochschulgebäude (Fach: Sonstige Reststoffe).
  • Falls der Test positiv ist, folgen Sie bitte zwingend den Anweisungen der Gebrauchsanleitung in der Packung (sofortige Selbstisolation; Corona-Hotline anrufen: 03643 | 762 555 oder Kassenärztlicher Notdienst: 116 117)
  • Der Antigen-Schnelltest (Selbsttest) wird kostenlos an alle Hochschulangehörigen zweimal pro Woche abgegeben. Die Finanzierung übernimmt die Hochschule aus ihrem Budget. Bitte wägen Sie sorgsam ab, ob die Selbsttestung aus dienstlichen Gründen notwendig ist.
  • Nutzen Sie bitte auch weiterhin die Schnelltestzentren der Stadt Weimar.
  • Die Durchführung des Antigen-Schnelltests (Selbsttest) ist freiwillig.
  • Die Durchführung eines Antigen-Schnelltests (Selbsttest) darf nicht als Zugangsberechtigung für Lehrveranstaltungen, Proben, Sitzungen etc. gefordert werden.
  • Der Test ist ein zusätzliches Sicherheitsangebot. Durch die Tests werden keine weiteren Lockerungen ermöglicht.
  • Es gelten weiterhin die Hygiene- and Sicherheitsbestimmungen aus unserem Sicherheits- und Hygieneplan - insbesondere: Abstand halten, Maske tragen, Hände desinfizieren, Lüften und die Nutzung des Kontaktverfolgungssystems Qroniton.


Mit freundlichen Grüßen
Christine Gurk
Kanzlerin

Rundmail des Präsidenten (26.03.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das zweite Sommersemester unter Pandemie-Bedingungen steht vor unserer Tür. Wir wollen es so sicher wie möglich für Sie gestalten. Das bedeutet leider weiterhin viele Einschränkungen. Ich danke allen in unserer Hochschulgemeinschaft, die zum Gelingen von Studium und Lehre beitragen. Durch das Ertragen von Einschränkungen helfen sie mit, den Betrieb in Lehre, künstlerischer Praxis und Forschung aufrechtzuerhalten.

Weiterhin gilt: Beschränkung von Kontakten ist das oberste Gebot der Stunde. Wo Präsenz zwingend erforderlich ist: Halten Sie Abstand! Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung! Lüften Sie die Räume, so oft und so intensiv es geht! Und vor allem: Nutzen Sie immer unser Kontakterfassungssystem QRoniton!

Für das Sommersemester 2021 hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab folgende Regelungen beschlossen:


Lehrveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Kontext von Studium und Lehre

  • Künstlerischer Einzel- und Ensembleunterricht kann in Präsenz stattfinden, sofern die beteiligten Lehrenden und Studierenden damit einverstanden sind. Die geltenden maximalen Personenzahlen pro Raum sind strikt einzuhalten
  • Die Lehrveranstaltungen des Zentrums für Musiktheorie gelten als künstlerische Lehrveranstaltungen
  • Klasseninterne Vorspiele können stattfinden, auch hier sind die zugelassenen Personenhöchstzahlen in den Räumen streng einzuhalten.
  • Größere Ensembles mit mehr als 15 Teilnehmenden (Hochschulorchester, Kammerchor, Hochschulchor, Collegium Musicum, Schulmusik-Bigband, Large Ensemble, Ensemble für Alte Musik) finden zunächst bis zum 19.04.2021 nicht statt; für die Zeit danach wird geprüft, ob Proben auf der Basis negativer Schnelltests aller Teilnehmenden ermöglicht werden können; über die neuen Regelungen erfolgt dann eine rechtzeitige Information
  • Lehrveranstaltungen in pädagogischen und wissenschaftlichen Studiengängen, die keine künstlerisch-praktischen Anteile haben, finden nicht in Präsenz statt.
     

Prüfungen und Eignungsprüfungen

  • Künstlerisch-praktische Prüfungen sind zwingend in Präsenz durchzuführen; sollte aufgrund der geltenden Schutzbestimmungen (Raumgröße) keine geeignete Durchführungsform gefunden werden, ist die Prüfung zu verschieben
  • Für alle anderen Prüfungsformen gilt: Von der Möglichkeit, Prüfungsformen abzuändern, ist großzügig Gebrauch zu machen, möglich sind auch andere Prüfungsformen als diejenigen, die im Modulkatalog definiert sind.
  • Insbesondere Klausuren mit größeren Gruppen sollen vermieden und durch andere geeignete Prüfungsformen (etwa semesterbegleitende kleinere schriftliche Formen) ersetzt werden
  • Eignungsprüfungen werden entsprechend der Festlegungen der Institute durchgeführt, Präsenzprüfungen sind auf ein Minimum zu begrenzen (in der Regel nur 2. Stufe sowie Nebenfachprüfungen Musiktheorie/Gehörbildung und Klavier)
     

Gremiensitzungen, Dienstberatungen etc.:

Gremiensitzungen, Dienstberatungen und andere Besprechungen finden nicht in Präsenz statt, es sei denn die Inhalte der Veranstaltungen verlangen zwingend eine Präsenz der Teilnehmenden (z.B. Präsentationen im Rahmen von Berufungsverfahren, Vorstellungsgespräche in Stellenbesetzungsverfahren)
 

Hochschulgebäude: Öffnungszeiten im Sommersemester

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie dem Plan auf unserer Homepage (PDF).


Bibliothek: Öffnungszeiten im Sommersemester:

  • Hauptbibliothek und Teilbibliothek: Mo-Fr, jeweils 10:00 -16:00 Uhr
  • Im Falle der Schließung von Schulen und Kindergärten:
    Hauptbibliothek: Mo-Fr, 10:00 -12:00 und 13:00 -15:00 Uhr
    Teilbibliothek: Mo-Fr, 10:00 -16:00 Uhr
     

Testmöglichkeiten an Bauhaus-Universität / HfM:

  • In der kommenden Woche öffnet ein Testzentrum (Bauhaus-Uni / HfM) für Schnelltests in der Bauhausstr. 7B (Erdgeschoss).
  • Mit dem für die Testung zuständigen Arzt wurden zunächst folgende Tage für die ersten beiden Wochen (vor und nach Ostern) festgelegt:
Die. 30.03.20219.00 Uhr - 12.00 Uhr 
Do.  01.04.20219.00 Uhr - 12.30 Uhr13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Die. 06.04.2021 9.00 Uhr - 12.30 Uhr13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Do.  08.04.20219.00 Uhr - 12.30 Uhr13.00 Uhr - 15.00 Uhr
  • Zu allen Öffnungszeiten können sich Beschäftigte und Studierende der HfM und der BU Weimar ohne Termin kostenfrei testen lassen. (Dieses Angebot gilt ausdrücklich auch für die Lehrbeauftragten).
  • Das Testergebnis wird der getesteten Person schriftlich ausgehändigt. Sofern ein positives Ergebnis nachgewiesen wird, kann sich zeitnah gleich im Testzentrum ein PCR-Test anschließen. Sollte dieser Test auch positiv ausfallen leitet das „Abstrichteam“ die erforderlichen Maßnahmen ein.


→ Nähere Informationen zum Testzentrum


Herzlich grüßt Sie
Ihr Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (26.04.2021)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle haben sicher die Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.4.2021 (Bundesnotbremse) verfolgt. Aus diesem Bundesgesetz ergeben sich auch für uns gravierende Folgen:

Überschreitet der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 so gilt ab dem übernächsten Tag für Schulen und Hochschulen:

Die Durchführung von Präsenzunterricht wird untersagt.

Diese Situation tritt in Weimar am 27.4.2021 ein. (TMASGFF: Rechtsgrundlage)
Das heißt, ab dem 27.4. 2021 kann bis auf Weiteres an der HfM kein Präsenzunterricht stattfinden.

Die Gebäude der Hochschule bleiben für Übungszwecke geöffnet, aufgrund der Ausgangsbeschränkungen jedoch nur bis 21 Uhr. Die Nachtübezeiten am hzh entfallen.


Vorschau:

Die Wissenschaftsminister*innen aller 16 Bundesländer verhandeln derzeit mit der Bundesregierung über die dringend notwendige Präzisierung der Vorschriften des Bundesgesetzes für die Hochschulen. Wir gehen von einer zügigen Entscheidung aus.

Sobald uns diese bekannt sind, teilen wir Ihnen die ggf. geänderten Regelungen inklusive der sich für unsere Hochschule daraus ergebenden Konsequenzen unverzüglich mit.

Bis zu diesem Zeitpunkt bitte ich um Einhaltung der unvermeidlichen Einschränkungen unserer Arbeit.

Herzlich grüßt Sie
Ihr Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail der Kanzlerin (15.04.2021)

Liebe Lehrende, liebe Mitarbeitende, liebe Studierende,


im Rundbrief vom 26.3.2021 hat die Hochschulleitung bereits über die im Sommersemester geltenden Regelungen informiert. Unter Beachtung der weiterhin streng einzuhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden ab dem 19.4. nun auch die größeren Lehrveranstaltungen/ Ensembleproben wieder angeboten, für die Präsenz unumgänglich ist. Dabei sind die bekannten Personenhöchstgrenzen pro Raum strikt einzuhalten.

Wissenschaftlich/theoretische Fächer finden weiterhin in digitaler Form statt.

Die Kolleginnen and Kollegen der Verwaltung sind auch weiterhin aufgefordert, wo es möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten.

Die Hochschule wird nun eine weitere Sicherheitsmaßnahme einführen. Beginnend ab Freitag, dem 16. April 2021 kann jeweils zunächst montags bis freitags von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr gegen Vorlage der Thoska-Karte jeder Hochschulangehörige einen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) erhalten. Die Ausgabe der Antigen-Schnelltests (Selbsttest) erfolgt durch ein Fenster im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes am Platz der Demokratie.
 

Beachten Sie bitte folgende weitere Hinweise:

  • Jede*r Hochschulangehörige (Lehrende, Lehrbeauftragte, Mitarbeitende, Studierende) kann EINEN Antigen-Schnelltest (Selbsttest) pro Woche erhalten. Dieser ist ausschließlich für dienstliche Zwecke anzuwenden.
  • Der Antigen-Schnelltest (Selbsttest) ist vorrangig für Hochschulangehörige bestimmt, die nicht im Homeoffice arbeiten können oder in Präsenz tätig rein müssen und aufgrund ihrer Tätigkeit dienstliche Kontakte haben
  • Wenden Sie den Antigen-Schnelltest (Selbsttest) insbesondere an, wenn Sie an hochschulinternen Lehrveranstaltungen, Sitzungen, Terminen etc. mit mehr als 5 Personen in einem geschlossenen Raum teilnehmen.
  • Für Präsentationen im Rahmen von Berufungsverhandlungen gelten gesonderte Regelungen, die mit den jeweiligen Geschäftsführerinnen der Dekanate geklärt werden.
  • Beachten Sie, dass die Aussagekraft des Testergebnisses eine maximale Gültigkeit von 4 bis 6 Stunden hat. Es wird empfohlen, den Test maximal eine Stunde vor dem Zusammentreffen zu machen.
  • Führen Sie den Test möglichst zu Hause durch und entsorgen Sie die Utensilien des gebrauchten Tests fachgerecht in dem der Packung beiliegenden Beutel.
  • Benutzte Tests gehören nicht in die Papierkorbe in der Hochschule. Nutzen Sie die Sammelmüllbehalter in den Fluren der Hochschulgebäude (Fach: Sonstige Reststoffe).
  • Falls der Test positiv ist, folgen Sie bitte zwingend den Anweisungen der Gebrauchsanleitung in der Packung (sofortige Selbstisolation; Corona-Hotline anrufen: 03643 | 762 555 oder Kassenärztlicher Notdienst: 116 117)
  • Der Antigen-Schnelltest (Selbsttest) wird kostenlos an alle Hochschulangehörigen einmal pro Woche abgegeben. Die Finanzierung übernimmt die Hochschule aus ihrem Budget. Bitte wägen Sie sorgsam ab, ob die Selbsttestung aus dienstlichen Gründen notwendig ist.
  • Nutzen Sie bitte auch weiterhin die Schnelltestzentren der Stadt Weimar.
  • Die Durchführung des Antigen-Schnelltests (Selbsttest) ist freiwillig.
  • Die Durchführung eines Antigen-Schnelltests (Selbsttest) darf nicht als Zugangsberechtigung für Lehrveranstaltungen, Proben, Sitzungen etc. gefordert werden.
  • Der Test ist ein zusätzliches Sicherheitsangebot. Durch die Tests werden keine weiteren Lockerungen ermöglicht.
  • Es gelten weiterhin die Hygiene- and Sicherheitsbestimmungen aus unserem Sicherheits- und Hygieneplan - insbesondere: Abstand halten, Maske tragen, Hande desinfizieren, Lüften und die Nutzung des Kontaktverfolgungssystems Qroniton.


Mit freundlichen Grüßen
Christine Gurk
Kanzlerin

Rundbrief an die Studierenden (12.01.2021)


Liebe Studierende,

aufgrund von Nachfragen möchten wir die Informationen aus dem Rundbrief des Präsidenten vom 7. Januar, vor allem im Hinblick auf die künstlerisch-praktischen Fächer, noch einmal präzisieren.

Unser gemeinsames Ziel ist selbstverständlich die Minimierung aller verzichtbaren Kontakte. Die Hochschule ist aber auch verpflichtet, die Lehre sicherzustellen, den Unterricht und das Ablegen von Prüfungen und Testaten zu ermöglichen.

Es gilt weiterhin, was Bund und Länder im November 2020 beschlossen haben:
„Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich (mit Ausnahme insbesondere von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen) auf digitale Lehre umstellen.“

Was bedeutet das im Einzelnen:
 

1) Lehrveranstaltungsformate

Alle theoretischen und wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen werden weiter als Online-Distanzlehre angeboten.

Künstlerisch-praktischer Unterricht kann in Präsenz stattfinden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Unterricht in Präsenz also muss sowohl vom Lehrenden als auch von Ihnen gewollt sein. Sonst muss gemeinsam eine alternative Form für die Lehre gefunden werden. Das kann eine Videoschaltung, ein telefonischer Austausch oder Ähnliches sein.

Der Unterricht kann auch innerhalb des Semesters (bis Ende März) verschoben werden, wenn sich die Situation verbessert hat. Die Hochschulleitung erwartet hier von Lehrenden und Studierenden einen offenen und fairen Dialog.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Klärung des Unterrichtsformates haben und eine neutrale Ansprechperson wünschen, können Sie sich an Dr. Jens Ewen (ASA, jens.ewen(at)hfm-weimar.de, 03643 | 555 156) und/oder an Lolina Neumeier (StuRa, lolina.neumeier(at)hfm.uni-weimar.de) oder jede andere Person Ihres Vertrauens wenden.

Wir werden Ihnen helfen, Lösungen zu finden und können ggf. vermitteln. Selbstverständlich können Gespräche auf Wunsch vertraulich behandelt werden.

Auch für Vorspiele und Proben gilt das Prinzip, dass verzichtbare Kontakte vermieden werden. Klasseninterne Vorspiele sollen vorrangig der Prüfungs- oder Probespielvorbereitung dienen. Alles Verschiebbare muss verschoben werden.


2) Anrechnung von Unterricht / Aufrechterhaltung von Unterrichtsanspruch

Konnte der Unterricht im Wintersemester 2020/21 nicht in geeigneter Weise stattfinden, können Sie einen Antrag auf Erhalt des Unterrichtsanspruches an den Prüfungsausschuss stellen.

In diesem Antrag müssen Sie begründen, warum das Lernziel der konkreten Lehrveranstaltung nicht erreicht werden konnte, z.B. wenn der Unterricht sehr oft online stattgefunden hat (Anteil genau benennen) und Sie deswegen nicht genug Fortschritte machen konnten. Lassen Sie sich dabei vom Prüfungsamt beraten.


3) Prüfungen und Prüfungsfristen

Der Unterricht im WS 2020/21 hat vor allem im künstlerischen Bereich überwiegend in Präsenzform stattgefunden, die meisten Hochschuleinrichtungen konnten und können genutzt werden. Auch die Durchführung von Prüfungen ist deshalb in vielen Fällen möglich. Eine pauschale Aussetzung oder Verschiebung von Prüfungsfristen über das Semesterende hinaus gibt es deswegen nicht.

Trotzdem kann es viele individuelle Gründe geben, warum eine Prüfungsfrist verschoben werden sollte. Bitte stellen Sie auch hierzu einen Antrag an den Prüfungsausschuss und
lassen Sie sich vorher dazu im Prüfungsamt beraten.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen ein Stückweit Ihre Sorgen nehmen zu können und möchten Sie ermuntern, sich mit Ihren Fragen an das Prüfungsamt, den StuRa oder eine Person Ihres Vertrauens zu wenden.

Herzlich grüßt Sie
Ihr
Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Regelungen zum Hochschulbetrieb ab Montag, 11. Januar 2021 (07.01.2021)


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

von ganzem Herzen wünsche ich Ihnen ein gesundes und hoffnungsvolles neues Jahr!

Die verschärften Corona-Maßnahmen werden sich auch auf unseren Hochschulbetrieb auswirken. Insbesondere können die großen Hochschulensembles nicht proben. Außerdem werden wir bis Semesterende keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen.

Unter strenger Einhaltung unserer bisher sehr erfolgreich angewandten Hygiene- und Sicherheitsregeln können ab dem 11.01.2021 künstlerischer Unterricht (auch Kammermusik), interne Klassenvorspiele sowie für andere Formen ungeeignete Prüfungen wieder in Präsenz stattfinden.

Unseren bisherigen Erfolg dürfen wir dabei aber nicht aufs Spiel setzen. Er steht und fällt mit einer immerwährenden Wachsamkeit und einem Verantwortungsbewusstsein aller - innerhalb und außerhalb unserer Hochschule. Darum appelliere ich an uns alle: Halten wir unsere Regeln strikt ein, nehmen wir die Distanz- und Maskenpflicht sehr ernst.


Öffnung der Hochschulgebäude

Alle Hochschulgebäude sind ab dem 11.01. wieder geöffnet.
→ Öffnungszeiten (PDF)


Anmeldung über QRoniton

Beim Betreten und Verlassen eines Raumes muss sich jede*r Nutzer*in zwingend über den QR-Code ein- und auschecken. Eine Anleitung finden Sie auf der Seite "Kontaktdatenerfassung".


Übe- und Unterrichtsbetrieb

Alle Regeln zur Sicherheit und Hygiene sowie die zugelassenen Personenhöchstzahlen in den Räumen behalten ihre Gültigkeit. Studentische Hilfskräfte werden Rundgänge durchführen, um die Einhaltung der Regeln zu überprüfen und sicherzustellen.

Alle theoretischen und wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen werden weiterhin digital angeboten.

Bis Semesterende bleibt zusätzlich die Möglichkeit bestehen, den künstlerisch-praktischen Unterricht ganz oder teilweise in digitaler Form durchzuführen und anzurechnen. Sollten Bedenken am Präsenzunterricht bestehen, sollen Lehrende und Studierende individuelle Lösungen vereinbaren.


Kammermusik

Kammermusikproben und -Unterrichte konnen unter Berücksichtigung der jeweils im Raum zugelassenen Personenhöchstzahl stattfinden. Außerdem müssen alle Unterrichte und Proben mit mehr als vier und höchstens neun Personen in die festgelegten großen Räume verlegt werden.

Diese sind:

  • Fürstenhaus: Festsaal und 108
  • Hochschulzentrum: 301 und 304
  • Palais: Saal Am Palais
  • Belvedere: Aula Beethovenhaus und Studiotheater
  • Notenbank

Bitte reservieren Sie die Räume entsprechend.


Klassenvorspiele

Klasseninterne Vorspiele können in den festgelegten Räumen (s.o.) durchgeführt werden. Die Zuhörenden haben am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alle bereits im Saal reservierten Konzerttermine können als klasseninterne Vorspiele zur Vorbereitung von Prüfungen, Wettbewerben und Probespielen genutzt werden.


Eignungsprüfungen

Die Eignungsprüfungen werden wie geplant durchgeführt. Einlassteams werden den Bewerber*innen Einspielräume zuweisen und sicherstellen, dass der Kontakt zu den Studierenden soweit als möglich vermieden wird.

An den Eignungsprüfungstagen kann es zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Unterrichtsräume kommen, da ausreichend Einspielräume benötigt werden.
 

Modul- und Abschlussprüfungen

Alle geplanten Bachelor-, Master- und Konzertexamensprüfungen können unter Begrenzung der Anwesenden auf Mitwirkende und Prufungskommission stattfinden.

Modulprüfungen können ebenfalls abgelegt werden. Alle geplanten Prufungen sind dem Prüfungsamt bis zum 14.01. schriftlich mitzuteilen.

Die mitgeteilten Prüfungsfristen bei Abschlussprüfungen und -arbeiten behalten ihre Gültigkeit.

Sollten Studierende im individuellen Fall besondere Schwierigkeiten gehabt haben, die Einrichtungen der Hochschule zu nutzen, um Prüfungen vorzubereiten oder durchzuführen, stellen sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss.


Sitzungen

Sitzungen sollen möglichst in digitaler Form durchgeführt werden. Unter den nachfolgenden Links finden Sie Anleitungen: Cisco WebEx (PDF) und DFN (PDF). Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu technischer Unterstützung an die IT-Abteilung (support(at)hfm-weimar.de).

Hybrid-Sitzungen (= mehrere Teilnehmer*innen in einem Raum plus Zuschaltung weiterer Teilnehmer*innen) können durch die Mitarbeitenden der Hochschule nicht betreut werden.


Öfnungszeiten und Nutzung der Bibliothek

Hauptbibliothek: 10:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr.
Die Nutzung des Lesesaales ist in dieser Zeit für max. 4 Personen gleichzeitig möglich.

Teilbibliothek: 10:00 - 14:00 Uhr.
Die Nutzung der Arbeitsplätze in der Teilbibliothek ist in dieser Zeit für max. 10 Personen gleichzeitig möglich.
 

Veranstaltungen

Es finden bis Semesterende keine öffentlichen oder hochschulöffentlichen Veranstaltungen und Konzerte statt.


Lassen Sie uns trotz allem zuversichtlich ins Neue Jahr schauen.

Herzlich grüßt Sie
Ihr
Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (14.12.2020)


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es fällt schwer, diesen Brief mit den traditionellen Beschwörungen der Einzigartigkeit des Weihnachtsglücks zu beginnen. Höhepunkt des Jahres, Fest des Wiedersehens mit unseren Lieben und Familien, Tage und Stunden, in denen all unsere Probleme einmal vergessen werden dürfen – das haben wir uns für die Weihnachtszeit gewünscht. Stattdessen ereilt uns wiederum die Einzigartigkeit eines Gemeinschaftsschicksals, das uns auf eine harte Probe stellt.

Dieser Brief handelt deshalb von den Pflichten und Zwängen des Alltags in der Pandemie. Denn der von Bund und Ländern verordnete harte Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 betrifft natürlich auch unsere Hochschule.

Ich rufe Ihnen deshalb zu:
Schicken wir uns in das Unvermeidliche! Helfen wir unseren Studierenden und unseren Kolleginnen und Kollegen, diese Zeit zu überstehen. Retten wir von unserer musikalischen und pädagogischen Mission das Unverzichtbare!

Folgende Maßnahmen gelten für unsere Hochschule ab Mittwoch, 16. Dezember bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021:
 

Unterricht

Der Unterricht sowohl in den künstlerisch-praktischen als auch in den pädagogischen und wissenschaftlichen Studienfächern findet nicht in Präsenz statt, kann aber – mit Ausnahme der Weihnachtspause – in digitaler Form gegeben werden. Ausgefallener Unterricht kann bis Ende des Semesters (31. März 2021) nachgeholt werden.
 

Veranstaltungen

Im o.g. Zeitraum werden auch keine Klassenvorspiele, Aufnahmen, Institutskonzerte etc. stattfinden.
 

Üben

Bitte üben Sie unbedingt zu Hause, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben!

Bitte holen Sie vor dem 18.12., 18 Uhr alle persönlichen Dinge, die Sie bis zum 10.01. benötigen, aus Ihren Unterrichts- und Überäumen, da ab dem 19.12. nur noch das Fürstenhaus zu bestimmten Zeiten geöffnet sein wird!

Es gelten folgende Öffnungszeiten:

16.12. – 18.12.2020Alle Gebäude sind geöffnet (9–18 Uhr), nur zum Einzelüben
19.12. – 23.12.2020NUR das Fürstenhaus ist geöffnet (9–18 Uhr) für alle Studierenden, die keine andere Übemöglichkeit haben (nur Einzelüben!)
24.12. – 27.12.2020Alle Gebäude sind geschlossen!
28.12. – 30.12.2020NUR das Fürstenhaus ist geöffnet (9–18 Uhr) für alle Studierenden, die keine andere Übemöglichkeit haben (nur Einzelüben!)
31.12.2020 und 01.01.2021Alle Gebäude sind geschlossen!
02.01. – 10.01.2021NUR das Fürstenhaus ist geöffnet (9–18 Uhr) für alle Studierenden, die keine andere Übemöglichkeit haben (nur Einzelüben!)


Ensembleproben

Bereits ab dem heutigen Montag, 14.12. pausieren alle großen Ensembles. Das betrifft die Chöre, die Big Band, das Collegium Musicum, das OPD, die Opernschule, das Consort und das Jazzensemble.
Einzige Ausnahme sind die Konzertexamens-Prüfungen mit dem Hochschulorchester am Dienstag, 15.12.2020 in der Weimarhalle.
 

Kontakterfassung

Nach dem Sicherheits- und Hygieneplan besteht für alle Nutzer*innen die Verpflichtung zur Dokumentation der Nutzung der Hochschulgebäude und -räume. Da die bisherige papiergebundene „Kontaktdatenerfassung“ sowohl für die Hochschule als auch für das Gesundheitsamt sehr aufwändig und zudem datenschutzrechtlich bedenklich ist, wird diese ab Mittwoch, den 16.12.2020 auf ein QR-Code-basiertes elektronisches Verfahren umgestellt.

Mit „QRoniton“ hat sich die Hochschule hier für ein Konzept entschieden, das insbesondere für den Einsatz an Hochschulen konzipiert worden ist und auch bereits an anderen Thüringer Hochschulen erfolgreich im Einsatz ist. Näheres zur Nutzung und Arbeitsweise des Systems sowie zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie auf der Seite "Kontaktdatenerfassung".
 

Sitzungen

Sitzungen von Gremien, Arbeitsbesprechungen etc. sollen möglichst in digitaler Form stattfinden.
 

Nutzung der Bibliothek

Für die Bibliothek gelten folgende Regelungen: Die Hauptbibliothek im Fürstenhaus bleibt ab Mittwoch, dem 16.12.2020 mit eingeschränkten Öffnungszeiten zugänglich (täglich von 10–12 Uhr und von 13–15 Uhr).

Die Teilbibliothek im Hochschulzentrum am Horn ist bis Freitag, den 18.12.2020 wie gewohnt geöffnet, bleibt dann vom 19.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Medien aus der Teilbibliothek können aber nach Vorbestellung in der Hauptbibliothek abgeholt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu die Mitarbeiterinnen per Mail oder Telefon.


Sobald wir Näheres über die Zeit nach dem 10.01.2021 wissen, informieren wir Sie sofort.

Meine Gedanken sind bei Ihnen.
Ich teile mit Ihnen die Hoffnung, dass wir, bevor das Neue Jahr sich rundet, wieder gelassener in die Zukunft schauen können.

Mit sehr herzlichen Grüßen
bin ich
Ihr

Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Rundmail des Präsidenten (02.12.2020)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in dieser besonderen Adventszeit tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung dafür, dass wir das Weihnachtsfest in dem privaten Umfeld feiern können, das sich alle wünschen.

Deshalb möchte ich Ihnen heute dringend ans Herz legen: Nehmen Sie diese Verantwortung ernst und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Hochschulbetrieb weiterhin – in einem besonnenen und rechtlich möglichen Rahmen - aufrechtzuerhalten.

Ich möchte Ihnen in dieser Rundmail einen Überblick über die Beschlüsse der Hochschulleitung für die nächsten Wochen geben.
 

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Regelungen des Sicherheits- und Hygieneplans gelten selbstverständlich weiterhin. Aus eigener Beobachtung weiß ich, dass die Maskenpflicht nicht immer eingehalten wird. Ich bitte Sie deshalb nochmals eindringlich: Tragen Sie unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort, wo die nötigen Abstände nicht eingehalten werden können.

Was im privaten Bereich gilt, gilt auch bei uns: Vermeiden Sie  Gruppenbildungen und Ansammlungen in und vor den Gebäuden. Achten Sie auf die Mindestabstände in den Lehrveranstaltungen, in den Büros und auf den Verkehrswegen, und lüften Sie bitte regelmäßig die Räume, in denen Sie sich aufhalten.

Bitte beachten Sie auch den bereits am 27.11.2020 verschickten Leitfaden zu Covid-19 der HfM (PDF).


Lehrveranstaltungen

Der Lehrbetrieb wird im Dezember und bis vorerst Mitte Januar unter veränderten Bedingungen fortgeführt: Alle künstlerisch-praktischen Lehrveranstaltungen können in Präsenz durchgeführt werden, für größere Ensembles (etwa Chor, Orchester, Big-Band) gelten die seit Semesterbeginn bekannten Konditionen. Außerdem können alle Lehrveranstaltungen des Zentrums für Musiktheorie in Präsenz stattfinden.

Alle Lehrveranstaltungen, in denen eine künstlerischpraktische Interaktion nicht stattfindet (z.B. wissenschaftliche Lehrveranstaltungen) werden auf digitale Formate umgestellt. Ab 7.12. ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Teilnehmenden auch während der Lehrveranstaltungen verpflichtend, sofern diese nicht die praktische Ausübung verhindern (z.B. bei Bläser*innen, Sänger*innen).
 

Prüfungen

Alle Arten von Prüfungen finden weiterhin in Präsenz statt, ihre Durchführung muss selbstverständlich dem geltenden Sicherheits- und Hygieneplan entsprechen.

Zusätzlich zur maximal zulässigen Personenzahl im jeweiligen Raum gilt: Bei Prüfungen dürfen neben den zu Prüfenden und der Prüfungskommission nur Mitglieder der eigenen Klasse bzw. des eigenen Instituts anwesend sein, insgesamt nicht mehr als 15 Personen.
 

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen, die nicht unmittelbar Lehrzwecken dienen, werden bis einschließlich 17. Januar 2021 abgesagt. Die Öffentlichkeit hat zu den Hochschulgebäuden weiterhin keinen Zutritt.

Klassenvorspiele, Instituts- und Prüfungskonzerte u. Ä. können im Kreis der eigenen Hauptfachklasse bzw. des eigenen Instituts durchgeführt werden, sofern maximal 15 Personen anwesend sind.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden die Prüfungskonzerte mit Orchester am 17. Dezember in der Weimarhalle. Unabhängig davon gilt die für den jeweiligen Raum geltende Personenobergrenze.

Ich wünsche Ihnen eine trotz aller widrigen Umstände möglichst besinnliche und harmonische Adventszeit.

Herzlich grüßt Sie Ihr
Christoph Stölzl

Umgang mit bereits geplanten Konzerten and Veranstaltungen im November (04.11.2020)

Liebe Kolleginnen and Kollegen, liebe Studierende,


künstlerisch- wissenschaftliche Praxis ist an der Hochschule für Musik ein wichtiger Teil der Lehre. Deshalb dürfen im Monat November sämtliche bereits geplanten Vorspiele, Klassen- und Konzertabende, Institutskonzerte, Kammermusikabende, Prüfungskonzerte etc. als hochschuIinterne Lehrveranstaltungen stattfinden, mit allen dazugehörigen Proben and Unterrichten. Einzelne mitwirkende Gäste sind erlaubt.

Studierende and Mitarbeitende der Hochschule können diese Veranstaltungen besuchen. Für alle Zuhörer*innen gilt auch am Platz die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die zugelassenen Personenhöchstzahlen in den einzelnen Sälen haben weiterhin Gültigkeit.

Hochschulfremde sind im November nicht zugelassen.

Die Veranstaltungen werden wie geplant vom Veranstaltungsbüro betreut.

Wie die Regelungen im Dezember sein werden, kann ich Ihnen leider derzeit nicht voraussagen. Ich empfehle, an den Vorbereitungen für im Dezember geplante Veranstaltungen festzuhalten.

Herzliche Grüße
Anne Lindig
Vizepräsidentin für künstlerische Praxis

Wichtige Informationen zum Lehrbetrieb ab dem 9. November 2020 (03.11.2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,


das aktuelle Infektionsgeschehen in Weimar zwingt uns, unsere bisherigen Festlegungen für den Unterrichtsbetrieb zu Überdenken. Nach wie vor ist unser Ziel, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Da dieser vor allem für die künstlerisch- und pädagogischpraktischen Fächer unverzichtbar ist, hat die Hochschulleitung in Absprache mit dem Krisenstab und den Dekan*inen und Prodekanen folgende Festlegungen getroffen: Ab Montag, dem 9. November 2020, sind alle wissenschaftlich-theoretischen Lehrveranstaltungen mit mehr als 15 angemeldeten Studierenden auf ein alternatives, digitales Format umzustellen.

Mit dem Wegfall der Belegung des Hörsaales durch Vorlesungen wird es möglich, diesen für einen großen Teil der verbleibenden Präsenzveranstaltungen wie Seminare und Übungen zu nutzen. Wissenschaftlich-theoretische Lehrveranstaltungen mit kleineren Gruppengrößen können ebenfalls in digitaler Form angeboten werden. Bitte fragen Sie in diesem Fall bei Ihren Studierenden ab, ob sie über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

Grundsätzlich ist zur Minimierung potentieller Infektionsketten das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,50 m absolute Pflicht. Darüber hinaus wird zum Schutz aller Anwesenden das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Lehrveranstaltung angeraten.

Künstlerischer Einzel- oder Kleingruppenunterricht findet vorerst weiter in Präsenz statt. Künstlerische Ensembleunterrichte wie Chor, Orchester, Bigband u.Ä. sollen - soweit wie möglich - in kleinere Gruppen geteilt werden.

Diese Maßnahmen dienen der Verringerung der Kontakte und damit der Ansteckungsgefahr in den Gebäuden der Hochschule. Sie bleiben voraussichtlich bis zur Weihnachtspause in Kraft.

Unterstützung beim Umstellen des Lehrangebotes auf ein digitales Format können Lehrende (und Studierende) bei Frau Dr. Stamm (moodle(at)hfm-weimar.de) erhalten.

Bei Bedarf an technischer Ausrüstung wenden sich die Lehrenden bitte an die Kanzlerin Frau Gurk (kanzlerin(at)hfm-weimar.de) und den Leiter der IT-Abteilung Herrn Riek (thomas.riek(at)hfmweimar.de).

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. Christoph Stölzl

Hochschulbetrieb ab Montag, den 02.11.2020 (30.10.2020)

Liebe Lehrende, liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle kennen die neuen Regelungen, die ab Montag, den 2. November 2020 bundesweit gelten. Nach derzeitigem Stand ändert sich für unsere Praxis an der HfM nichts – mit einer Ausnahme: Konzerte und Veranstaltungen können nicht mehr öffentlich stattfinden.
 
Mit unseren erprobten Regelungen und der veränderten Konzert- und Veranstaltungspraxis handeln wir konform mit der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Weimar vom 29.10.2020.
 
Sobald uns neue Informationen oder Regelungen des Landes Thüringen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
 
Ich appelliere an alle, die Vorschrift bezüglich der Maskenpflicht strikt einzuhalten. Sofern der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, müssen zwingend Masken getragen werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Christoph Stölzl

Angepasste Regelungen zum Ein- und Auschecken in den Gebäuden der Hochschule (22.10.2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,

die Leitung der Hochschule ist ständig bemüht, trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten, beste Arbeits- und Studienbedingungen für uns alle zu schaffen. Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung ist gesetzlich vorgeschrieben und von uns allen einzuhalten. In meinen letzten Briefen hatte ich angekündigt, dass es ggf. Änderungen geben kann, wenn unsere Regeln sich nicht oder nur teilweise bewähren.

Es hat sich nun gezeigt, dass es vor allem im Palais und im Hochschulzentrum am Horn zu Staus am Einlassdesk kommt. In diesen Gebäuden finden fast alle Lehrveranstaltungen mit größeren Gruppen statt. Zudem wechseln in diesen beiden Häusern die Studierenden häufiger die Unterrichtsräume, was wiederum zu längeren Wartezeiten am Einlassdesk führt.

Aus diesen Gründen kommt es ab Montag, 26.10.2020 zu folgenden Änderungen mit unterschiedlichen
Regelungen für die einzelnen Häuser:


Fürstenhaus: Listensystem (wie bisher)

  • Lehrende und Studierende: Ein- und Austragen am Empfang für Lehre und Üben in die Raumlisten (rot) und für andere Anlässe in die Zutrittsliste für Hochschulangehörige (grün)
  • Sitzungen: Sitzungsorganisator*innen hinterlegen am Tag der Sitzung eine Teilnehmerliste am Empfang, um den Anmeldeprozess zu beschleunigen.
  • Chor- und Orchesterproben (z. B. HSO, Collegium Musicum, Kammerchor, Hochschulchor): Probenverantwortliche hinterlegen am Tag der Probe eine Teilnehmerliste am Empfang, um den Anmeldeprozess zu beschleunigen.
  • Bibliothek: Interne Besucher*innen tragen sich in Zutrittsliste (grün) für Hochschulangehörige ein. Externe Besucher*innen tragen sich in Gästeliste für Externe (blau) ein.
  • Gäste und externe Dienstleister: Ein- und Austragen in die Gästeliste für Externe (blau) (wie bisher Erfassung mit Kontaktdaten)
     

hzh und Palais: Kontaktzettel (ACHTUNG NEU!)

  • Lehrende und Studierende: nehmen sich ALLE!! am Einlassdesk einen vorgedruckten A6-Zettel (Kontaktzettel), füllen diesen während ihres gesamten Aufenthaltes im Haus aus und werfen ihn beim Verlassen des Hauses in die vorbereitete Box im Eingangsbereich ein. Dies gilt auch für Vorlesungen, Sitzungen, Chor- und Orchesterproben, Bibliothek. Damit wird der Einlassprozess beschleunigt und Kontaktsituationen im Haus können besser dokumentiert werden.
    Zur Absicherung der Kontaktnachverfolgung muss der Kontaktzettel bei jedem Aufenthalt ausgefüllt werden! Ausgenommen sind kurze Frischluftpausen.
  • Gäste und externe Dienstleister: Ein- und Austragen in die Gästeliste für Externe (blau) (wie bisher Erfassung mit Kontaktdaten)
  • Unterstützung durch Einlassteam
    Der Einlassdesk wird länger besetzt sein, nämlich werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ab 20.00 Uhr sind die Häuser nur mit Thoska zu betreten. Bitte halten Sie sich an die Regeln zur Kontaktverfolgung, auch wenn der Einlassdesk nicht besetzt ist!


Haydn,- Bach,- Wagner- und Beethovenhaus: Listensystem

  • Es wird keinen „betreuten“ Einlassdesk in den Häusern Belvederes geben.
  • Die Zugangstüren zu den einzelnen Häusern sind verschlossen und nur durch freigeschaltete Thoska zu öffnen (beim Beethovenhaus ist ausschließlich der hintere Eingang zu benutzen).
  • Lehrende und Studierende: In jedem dieser Häuser gibt es am Eingang ein Buch mit fortlaufenden Listen („Belvedere-Hausliste“ (orange)), in die sich ALLE!! ein- und auszutragen haben. Beim Austragen sind alle Räume zu ergänzen, welche aufgesucht wurden.
  • Gäste und externe Dienstleister: Ein- und Austragen in die Gästeliste für Externe (blau) (wie bisher Erfassung mit Kontaktdaten). Zudem werden an die Eingänge der Häuser zur Kontaktaufnahme Telefonlisten der Mitarbeiter*innen gehängt.
     

Mitarbeiter*innen der Verwaltung und Hochschulleitung sorgen bitte eigenständig für die Dokumentation ihrer Aufenthalte in den anderen Hochschulgebäuden, beispielsweise durch das Notieren von Besprechungen, Terminen in Outlook oder anderen Kalendern. So können im Ernstfall potentielle Kontakte mit einer infizierten Person nachvollzogen werden. Das Ein- und Austragen in Listen ist dann nicht notwendig.

Die Listen und Kontaktzettel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und
anschließend vernichtet.


Hinweis: Die Systeme zur Kontaktnachverfolgung sind kein Raumreservierungsprogramm. Es lässt sich derzeit leider nicht vermeiden – wie vor Corona auch –, dass sich Studierende einen freien Raum durch Herumgehen suchen müssen. Die Hochschulleitung arbeitet an einem zeitgemäßen Raumbuchungssystem, das unkompliziertes Reservieren von Räumen zukünftig ermöglicht. Um dieses zu installieren, bedarf es aber noch längerer, grundsätzlicher infrastruktureller Vorarbeit.

Nochmals mein Appell! Dokumentieren Sie gewissenhaft, wo und wann Sie sich in den Gebäuden der Hochschule aufgehalten haben. Nur so können im Ernstfall alle betroffenen Personen benachrichtigt und eine komplette Schließung des jeweiligen Hauses vermieden werden. Die Regeln dienen zu Ihrem und unser aller Schutz! Bei Nichtbeachtung muss mit deutlicher Verkürzung der Öffnungszeiten gerechnet werden.

Ich bedanke mich bei allen, die unsere Regeln einhalten, die aktiv mithelfen, dass es zu keiner Schließung oder starken Einschränkungen kommt.

Herzliche Grüße
Anne Lindig
Vizepräsidentin für künstlerische Praxis

Informationen zu Konzerten und Veranstaltungen im Wintersemester 2020/21 (30.09.2020)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Wintersemester steht nun unmittelbar bevor und wir freuen uns sehr, dass aus heutiger Sicht wieder Konzerte, Vorspiele und Veranstaltungen in kleinem Rahmen stattfinden können. Das Veranstaltungsbüro hat hierfür ein Konzept (PDF) erarbeitet, das von der Stadt heute freigegeben wurde.

Für jeden Raum der Hochschule wurde die zugelassene Personenhöchstzahl errechnet, die unbedingt einzuhalten ist, sowohl beim Üben und Unterrichten als auch bei öffentlichen Veranstaltungen! Jeder Raum wurde mit einem entsprechenden Türschild ausgestattet.

Klassenabende und Konzerte können wieder im Festsaal Fürstenhaus und im Saal Am Palais stattfinden. Zusätzlich haben wir den Saal der Notenbank in der Steubenstraße 15 gemietet, der vormittags für Unterricht und an manchen Abenden für Vorspiele zur Verfügung steht.

Die Reservierung dieser Räume und die Anmeldung für Veranstaltungen erfolgt wie gewohnt per Formular über das Veranstaltungsbüro. Ein sorgfältiges Ausfüllen ist in diesem Semester unabdingbar, vor allem die Anzahl der Mitwirkenden ist für die Planung notwendig!

Für Konzerte mit freiem Eintritt wird es ein Kontingent an Zählkarten geben, die ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Empfang bzw. bei den Inspizienten bereitliegen. Eintrittskarten für kostenpflichtige Konzerte sind ausschließlich über die Tourist-Information erhältlich.

Unsere Säle werden im Wintersemester in der Regel nicht zur Vermietung an externe Veranstalter zur Verfügung stehen. Das Studiotheater Belvedere steht ausschließlich für Veranstaltungen und Unterrichte des Institutes für Gesang | Musiktheater zur Verfügung und kann nur über Herrn Hoffmann/ Frau Horn reserviert werden.

Das Sicherheits-und Hygienekonzept in Abstimmung mit der Stadt Weimar ist bei jedem Aufenthalt in unseren Gebäuden einzuhalten. Wir alle sind froh, dass wir das strenge Korsett des letzten Semesters lockern können. Umso mehr möchte ich an Ihre Verantwortung allen gegenüber appellieren: Halten Sie sich an die Vorgaben und das Hygienekonzept, um eine erneute Verschärfung der Maßnahmen oder gar eine Schließung der Hochschule zu verhindern. Herzlichen Dank!

Mit herzlichen Grüßen
Anne Lindig
Vizepräsidentin für künstlerische Praxis

Rundbrief des Präsidenten (18.09.2020)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,


wir alle haben gelernt, dass unsere Weimarer Hochschulwelt Anteil hat an einem Weltdrama - dem Kampf der authentischen Musik, live aufgeführter Musik, um ihr Überleben in der Zeit der Pandemie. Begierig folgen wir den neuesten Nachrichten aus Konzerthäusern, Operntheatern und Musikhochschulen. Wie machen es die anderen? Wo gibt es wissenschaftlich legitimierte, praxistaugliche Erkenntnisse über eine Musizier- und Konzertpraxis, ohne Gefahren für Musiker, Musikerinnen und Publikum? Und was können wir selber wagen?

Ich gestehe, dass ich als Berufsoptimist im Frühsommer daran glauben wollte, wir seien zu Semesterbeginn bereits über den Berg. Jetzt wissen wir: für eine generelle Entwarnung ist es zu früh. Wir wissen aber auch: ohne das Lebenselixier Konzerterlebnis geht es überhaupt nicht! Darum werden wir im Herbst und Winter ganz neue Formen dafür erproben. Davon später mehr!

Zum Semesterbeginn startet an unserer Hochschule wieder der Präsenzbetrieb. Es freut uns außerordentlich, dass auch Ensembleunterrichte und Vorlesungen wieder von Angesicht zu Angesicht stattfinden können. Nach wie vor müssen wir uns aber sehr diszipliniert an viele Regeln halten.

Das sind zum einen die allgemein gültigen Abstands- und Hygienevorschriften. Zum anderen besteht weiterhin Dokumentationspflicht, wer sich wann in welchen Hochschulgebäuden aufhält. Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule tragen die Verantwortung für die Umsetzung!
 

Einlass und Öffnungszeiten

Das Anmeldesystem, das wir im September eingeführt haben, wird modifiziert fortgesetzt: Grundsätzlich gilt, dass sich jede*r beim Betreten eines Hochschulgebäudes registrieren und in die Liste für den entsprechenden Raum eintragen muss.

Im Fürstenhaus erfolgt die Anmeldung am Empfang. Das hzh, das Palais und das Beethovenhaus werden zu den Stoßzeiten mit einem Einlassdesk besetzt sein. Zu den Randzeiten müssen sich alle, die die Gebäude betreten, selbstständig in die ausliegenden Raumlisten eintragen und beim Verlassen der Gebäude die Uhrzeit notieren. Ebenso wird es im Haydn- und Bachhaus ganztägig gehandhabt.

Die Öffnungszeiten sowie die Anwesenheitszeiten der Einlasshelfer*innen entnehmen Sie bitte dieser Tabelle (PDF).

Für Vorlesungen und Seminare, Ensemble-Unterrichte wie Chor und Orchester müssen Teilnehmerlisten erstellt und bis spätestens 20 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Empfang/ Einlassdesk hinterlegt werden, um einen zügigen Einlass aller Teilnehmenden zu ermöglichen. Wenn keine Liste vorliegt, müssen sich alle Studierenden einzeln in die Raumlisten eintragen, was zu Warteschlagen und verspätetem Veranstaltungsbeginn führen kann.

Wenn Sie eine Probe oder einen Ensembleunterricht in der Notenbank angemeldet haben, erhalten Sie am Empfang Fürstenhaus zusammen mit dem Schlüssel eine auszufüllende Teilnehmerliste, die Sie bei Schlüsselrückgabe ausgefüllt wieder abgeben.

Alle Listen werden im Veranstaltungsbüro für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Frist aufbewahrt und anschließend vernichtet.

In der kommenden Woche erhalten Sie ein Schreiben der Vizepräsidentin für Künstlerische Praxis zu den Regelungen für Konzerte und öffentliche Veranstaltungen ab Oktober. Informationen zur Nutzung der Bibliothek und zu den Öffnungszeiten der Gebäude finden Sie in diesem PDF.
 

Rückkehr aus Risikogebieten

Zum Semesterbeginn reisen viele von Ihnen wieder aus aller Welt nach Weimar. Auf Grund der aktuellen Vorschriften des Freistaats Thüringen in Bezug auf die Corona-Pandemie bitte ich Sie daher folgendes zu beachten:

  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet sich unmittelbar nach Ankunft in Weimar (bzw. Ihrem Wohnort) in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese Quarantäne ist verpflichtend. Es ist dabei unerheblich, ob Ihr Aufenthaltsort erst nach Ihrer Ankunft an diesem Ort/in dieser Region zum Risikogebiet erklärt wurde.
  • Rückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr unverzüglich beim Gesundheitsamt bzw. über die Corona-Hotline (762 555) zu melden. Auch dann, wenn bei Einreise z.B. am Flughafen bereits ein Test gemacht wurde. Eine Unterlassung dieser Meldung kann mit Bußgeld belegt werden.
  • Für Rückkehrer aus Risikogebieten ist ein Corona-Test verpflichtend und kostenfrei.
  • Welche Gebiete als Risikogebiete ausgewiesen sind, finden Sie auf der Website des RKI.


Ich freue mich auf viele Wiedersehen und wünsche Ihnen allen ein erfolgreiches und gesundes Semester!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Christoph Stölzl
 

Rundbrief zur Planung und Durchführung der Lehre im Wintersemester 2020/21 (19.07.2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,


Sie alle haben mit großem Engagement ein außergewöhnliches Semester bewältigt. Dafür sind Ihnen Hochschulleitung und vor allem die Studierenden sehr dankbar. Leider werden auch im Wintersemesters 2020/21 noch keine „normalen“ Bedingungen herrschen. Sicher bewegt Sie bei der Planung und Vorbereitung die Frage, in welchem Umfang und in welcher Form Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden können.

Die Hochschule strebt ein Lehrangebot weitestgehend in Präsenz an, um den essentiell wichtigen persönlichen Kontakt und den fachlichen Diskurs zwischen Studierenden und Lehrenden wieder (und weiter) vor Ort zu ermöglichen. Dies wird nach heutigem Stand auch grundsätzlich möglich sein.

Zu beachten ist hierbei, dass es für jeden Unterrichtsraum in der Hochschule eine zulässige Personenhöchstzahl geben wird, um weiterhin geltende Abstandsregeln einhalten zu können. Um trotzdem ein möglichst vollständiges Lehrangebot sicherzustellen, werden wir ein hohes Maß an Flexibilität bei der Gestaltung der Lehrveranstaltungen sowie Kommunikationsbereitschaft und ein solidarisches Miteinander bei der Raumbelegung brauchen.

Bitte prüfen Sie bei der Planung Ihrer Lehre, insbesondere der Seminare, Übungen etc., ob eine Begrenzung der Teilnehmerzahl sinnvoll und möglich ist. Dies sollte dann entsprechend im Vorlesungsverzeichnis vermerkt werden.

Bei einer hohen Zahl angemeldeter Studierender wäre eine Mischung aus Präsenz- und digitaler Lehre, zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel, eine geeignete Option (mit diesem Konzept planen übrigens viele Hochschulen ihre Lehrveran-staltungen im Wintersemester).

Die Hochschulleitung bittet darum, die größeren Räume möglichst optimal auszunutzen. Bitte stimmen Sie sich deswegen in Bezug auf die Raumbelegung langfristig untereinander sowie mit den Raumkoordinatoren ab, damit wir für die Studierenden bestmögliche Bedingungen für ein erfolgreiches Wintersemester schaffen.

Damit Sie Ihre Lehrveranstaltungen für das Wintersemester planen können, möchten wir Sie über die räumlichen Bedingungen und die Sicherheits-und Hygienevorschriften informieren.

Für alle Unterrichte, Proben, Üben gilt:

  • Die vorgeschriebene Personenhöchstzahl pro Raum ist unbedingt einzuhalten! Nur so können die Abstände – gerade auch für Bläser und Sänger - eingehalten werden.
  • Zwischen allen Spielern sind auch weiterhin 1,5 m Abstand einzuhalten, der Abstand der Bläser*innen und Sänger*innen muss in Spielrichtung/Singrichtung mindestens 4 m betragen.
  • Ein Probenblock für größere Ensembles kann grundsätzlich maximal 75 Minuten dauern, auf eine 30-minütige Lüftungspause kann ein weiterer Probenblock von 75 Minuten folgen.
  • Vorlesungen, Seminare sowie alle anderen Unterrichte, können in der gewohnten Länge stattfinden.
  • Jeder Musizierende spielt an einem eigenen Pult.
  • Eine endgültige Entscheidung zu Veranstaltungen mit Öffentlichkeit wird im September fallen, weil es auch dazu eines eigenen Konzeptes bedarf.



Nutzung des Festsaals im Wintersemester:

  • Die Proben für Hochschulorchester, Hochschulchor, Collegium Musicum und Kammerchor finden im Wintersemester 2020/2021 im Festsaal statt.
    • Hochschulchor: dienstags 18:30 - 22.00 Uhr
    • Collegium Musicum: mittwochs 19:30 - 22:00 Uhr
    • Hochschulorchester: donnerstags 10:00 - 13:00 Uhr
    • Kammerchor: donnerstags 18:00 - 21:00 Uhr
       
  • Im Festsaal wird die Bühne im Wintersemester nicht gefahren werden, sondern bleibt flach. Bühnenumbau wird es grundsätzlich nicht geben, um schnell und flexibel umstuhlen zu können. Es sind 35 Stühle im Saal, da sich maximal 35 Personen im Saal aufhalten dürfen.
  • Der Festsaal wird im Wintersemester vorrangig für Lehrveranstaltungen in großen Besetzungen sowie für die Senatssitzungen genutzt.
  • Die festen Saalzeiten der Institute sind leider auch weiterhin aufgehoben.

 

Weitere Räume:

  • Im Saal am Palais gelten vergleichbare Regeln zum Festsaal, auch dort wird die Bestuhlung lose sein.
  • Im Hörsaal am hzh werden die freizuhaltenden Plätze markiert, zusätzlich werden rechts und links im Raum Sitzmöglichkeiten geschaffen.
  • Alle weiteren großen Räume sind wie gewohnt flexibel und bis zur angezeigten Personenhöchstzahl für Ensembleproben, Vorlesungen und Versammlungen nutzbar.
  • Zusätzlich ist es gelungen, den Saal in der Notenbank, Steubenstraße 15, für eine begrenzte Stundenzahl am Tag zu mieten. Dieser Raum ist sehr gut für Kammermusik- und Ensembleunterricht, Klassenvorspiele (also hochschulinterne Vorspiele), Ensembleproben bis zu max. 22 Personen, resp. 18 Personen für Gesang und Bläser, geeignet.
     

Für alle Fragen zu Raumauslastung und Möglichkeiten zur Nutzung weiterer Räume auch außerhalb der Hochschule, wenden Sie sich bitte an vizepraxis(at)hfm-weimar.de oder die Mitarbeitenden des Veranstaltungsbüros.

Wir wünschen Ihnen schöne Sommertage und grüßen Sie sehr herzlich,
Ihre/ Eure

Prof. Dagmar BraunsProf. Anne-Kathrin Lindig
Vizepräsidentin für Studium and LehreVizepräsidentin für Künstlerische Praxis

Rundbrief zu den Öffnungszeiten und Raumnutzungen für die Monate August und September (14.07.2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,


mit dem überarbeiteten Corona-Raumkonzept wollen wir Schritt für Schritt die Arbeitsbedingungen in unseren Häusern weiter lockern. Die Monate August und September werden der Probelauf für die Regelungen im Wintersemester. Wir sammeln Erfahrungen und entwickeln daraus, wie unser Konzept ab Oktober funktionieren kann.

Voraussetzung zum Gelingen ist Ihre Verantwortung für die Umsetzung unserer Regeln. Dieser Tabelle entnehmen Sie bitte die Öffnungszeiten der Gebäude im August und September.

Zur Sicherheit bleiben die Hochschulgebäude weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen. Lehrende und Studierende müssen für Gespräche mit den Mitarbeitenden der Verwaltung Termine vereinbaren.
 

Neuerungen zum Üben und Unterrichten:

  • Ab August müssen Sie sich für den Unterricht und zum Üben nicht mehr voranmelden. Jedoch ist es weiterhin unerlässlich, dass sich alle Lehrenden und Studierenden beim Betreten bzw. Verlassen der verschiedenen Gebäude an- und wieder abmelden. Das geschieht im Fürstenhaus am Empfang bzw. in den anderen Häusern am jeweiligen Einlassdesk über Zutrittslisten, die pro freigegebenem Raum geführt werden.
  • Die Raumverwaltung von Seminarraum 1, Seminarraum 2 und Hörsaal am hzh wird wieder von Frau Nickol übernommen. Raum 304 am hzh wird ab sofort wieder vom Dekanat der Fakultät II verwaltet.
  • Ab September werden alle Räume wieder freigegeben. Jede*r Lehrende bekommt dann seinen gewohnten Raum zurück.
  • Wenn Übende einen Raum verlassen müssen, weil dort Unterricht stattfindet, haben sie sich am Empfang bzw. am jeweiligen Einlassdesk zu melden, weil auch ein Raumwechsel dokumentiert werden muss.
  • Jeder Raum wird mit einem Türschild versehen, welchem zu entnehmen ist, wie viele Personen sich dort maximal aufhalten dürfen. Pro Person im Raum müssen mindestens 7 Quadratmeter bzw. 9 Quadratmeter für Sänger*innen und Bläser*innen zur Verfügung stehen. Für Sitzungen werden 5 Quadratmeter pro Person veranschlagt.
  • Ab August wird nicht mehr durch das Sicherheitsteam desinfiziert und gelüftet, sondern in Eigenverantwortung durch die Raumnutzer*innen. Desinfektionsmittel werden in allen Häusern zur Verfügung gestellt. Diese dürfen auch weiterhin nicht für die Tasteninstrumente verwendet werden, da das schwere Schäden verursacht.
     

Informationen zu den Prüfungen im August/ September

  • Im September können Prüfungen mit drei Akteur*innen auf der Bühne stattfinden.
  • Prüfungskonzerte finden auch im September ohne Publikum statt.
  • Terminreservierungen für Prüfungen werden bis 28.7. entgegengenommen: Für Raum 108 im Fürstenhaus und Raum 301 im hzh über das Veranstaltungsbüro, für Raum 304/ hzh über das Dekanat der Fakultät II, für das Beethovenhaus über Frau Gläßl und für das Palais über Frau Schenke.
    Meldungen nach dem 28.7. können nicht mehr berücksichtigt werden.
     

Ausblick auf das Wintersemester 2020/21

Wir gehen davon aus, dass uns die Sicherheitsabstände noch eine Weile begleiten werden.

Lehrveranstaltungen mit Ensemblearbeit wie z.B. Chor und Orchester sowie auch Vorlesungen werden aus jetziger Sicht nur mit stark reduzierter Personenzahl durchführbar sein.

Unser Ziel ist es dennoch, dass möglichst viel Lehre wieder stattfinden kann – und dazu gehört auch die Aufführungspraxis in öffentlichen Veranstaltungen – unter Bedingungen, die höchstmögliche Sicherheit für alle Mitglieder unserer Hochschule und unsere Gäste gewährleisten. Für Veranstaltungen mit Publikum erarbeiten wir derzeit ein separates Konzept.

Ab Oktober soll auch der Festsaal Fürstenhaus wieder für die Lehre zur Verfügung stehen. Im September wird dieser Raum noch dringend für andere Termine benötigt.
 

Informationen für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung

  • Die Büros in allen Gebäuden sind auch im August und September wie gewohnt zugänglich.
  • Mitarbeiter*innen mit Zeiterfassung zeigen wie bisher beim Betreten des eigenen Gebäudes ihren Hausausweis vor. Beim Betreten der anderen Gebäude melden sie sich wie gewohnt beim Einlassdesk oder Empfang an.


Wir alle haben seit Mai Hygieneregeln „üben“ können und beherrschen diese nun sicher sehr gut. Mein wichtigster Appell geht daher an Ihre Verantwortung:

Alle, die sich auch weiterhin an die Mindestabstände, das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und die gründliche Händereinigung halten, helfen mit, dass nicht wieder die gesamte Hochschule geschlossen werden muss. Unserem überarbeiteten Sicherheits- und Hygienekonzept zu weiteren Lockerungen liegen die Vorgaben der Regierung und die Empfehlungen der Fachleute zugrunde.

Viele von Ihnen haben sich in den letzten Wochen bei uns, dem Krisenstab und der Hochschulleitung bedankt. Das hat uns gutgetan und uns ermuntert, weiter an Dingen zu arbeiten, die wir alle vorher noch nie getan haben. Herzlichen Dank dafür!

Ich wünsche Ihnen erholsame Sommertage, die Sie hoffentlich auch für das so dringend benötigte Durchatmen nutzen werden.

Herzliche Grüße
Ihre Anne-Kathrin Lindig
Vizepräsidentin für Künstlerische Praxis

Rundmail des Präsidenten (19.06.2020)

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,


ich freue mich, zu Beginn dieses Briefes eine gute Nachricht mitteilen zu können: Nach den sehr guten Erfahrungen mit unserem strikten Sicherheits- und Hygieneplan haben wir uns entschlossen, die Musikpraxis-Möglichkeiten vorsichtig zu erweitern:

Ab dem 29. Juni kann mit maximal drei Teilnehmenden gelehrt und musiziert werden. Ich bitte alle, die sich daran beteiligen möchten, die gleiche Disziplin wie bisher zu bewahren.
 

1. Präsenzlehre

Die Coronavirus-Infektionszahlen in Deutschland sind in den letzten zwei Tagen etwas angestiegen. Wir bleiben aus gutem Grunde weiterhin vorsichtig, werden aber gewisse Lockerungen im Übe- und Lehrbetrieb dennoch umsetzen.

Wie Sie dem Rundbrief der Vizepräsidentin vom 18. Juni bereits entnehmen konnten, bestehen nun zusätzliche, tagesaktuelle Übemöglichkeiten in unseren Gebäuden. Außerdem lassen wir ab dem 29. Juni auch das Üben und Lehren zu Dritt nach entsprechender Voranmeldung zu.

Es gibt hierfür aber keine Verpflichtung: Die Entscheidung über das Lehren und Lernen zu Dritt treffen die Beteiligten gemeinsam. Alle weiteren Regelungen der Raumorganisation bleiben bis zum 31. Juli unverändert bestehen.

Dabei sind die Vorgaben unseres Sicherheits- und Hygieneplans auch weiterhin zu beachten. Der Hände-Desinfektion, dem Abstandhalten und dem regelmäßigen Lüften der Räume kommt eine nochmals gewachsene Bedeutung zu. Wir alle tragen die Verantwortung füreinander!
 

2. Prüfungen

Die Organisation der künstlerisch-praktischen Abschlussprüfungen derjenigen Studierenden, die für das Sommersemester eine Prüfungsberechtigung erhalten haben, steht kurz vor dem Abschluss. Nach dem Rücklauf durch die Institute wird eine Raumplanung für die durchzuführenden Prüfungen zunächst bis Ende Juli erstellt.

Inzwischen liegt auch ein ausführliches Raumkonzept für die wissenschaftlichen Prüfungen im Hochschulzentrum am Horn sowie der Altenburg vor. Diese sollen zwischen dem 14. und dem 31. Juli parallel zum Übe- und Lehrbetrieb durchgeführt werden.

Auch das Zentrum für Musiktheorie arbeitet an einem Raumkonzept für seine Prüfungen im Hochschulzentrum sowie im Palais.

Derzeit wird geprüft, ob die Zahl der möglichen Prüfungen im künstlerisch-praktischen Bereich, die ein „Unterrichtsfach“ (z.B. das Nebenfach Klavier) abschließen, noch geringfügig erweitert werden kann. Eine entsprechende Abfrage durch die Abteilung ASA findet momentan statt.
 

3. Öffnungszeiten der Gebäude

Damit Sie, liebe Studierende und Lehrende, vorplanen können, möchte ich Sie über die Öffnungszeiten unserer Gebäude in den Monaten August und September informieren.

Im August wird das Fürstenhaus von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und das Hochschulzentrum am Horn von Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr für Üben und Unterricht geöffnet sein. Für Mitarbeitende in Technik und Verwaltung gelten gesonderte Öffnungszeiten.

Im September kommen das Beethovenhaus und das Palais hinzu. Die genauen Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben.

Wir gehen aus jetziger Sicht davon aus, dass ab Oktober alle Häuser wieder für den Unterricht und das Üben zur Verfügung stehen.

Das Einlassverfahren soll ab August deutlich vereinfacht werden. Hierzu befinden wir uns derzeit in intensiven Planungsgesprächen und werden Sie umgehend informieren, sobald es einen Beschluss gibt.
 

4. Nutzung der Bibliothek und der Kopierer

Die Hochschulbibliothek hat ein Sicherheits- und Hygienekonzept für eine erweiterte Nutzung der Teilbibliothek im Hochschulzentrum am Horn und die Hauptbibliothek im Fürstenhaus entwickelt.

Danach soll es spätestens ab dem 29. Juni möglich sein, nach Voranmeldung in 45-minütigen Blöcken die Teilbibliothek zu nutzen. Als Öffnungszeiten für die Teilbibliothek geplant sind Montag bis Freitag zwischen 10 und 14 Uhr.

Das ausführliche Konzept für die Nutzung beider Bibliotheksstandorte finden Sie in Kürze auf dieser Corona-Website.

Wieder zugänglich ist der Kopierer in der Cafeteria des Fürstenhauses für alle im Gebäude angemeldeten Personen. Wir machen damit einen zweiten Versuch einer Öffnung und appellieren vor allem an die Studierenden, diesen Raum ausschließlich zum Kopieren zu nutzen.

Das gleiche gilt für den Kopierer in der Cafeteria im Hochschulzentrum am Horn, der ab Montag, 22. Juni ebenfalls wieder zugänglich ist.
 

5. Kulanzregelungen

Da uns immer wieder Fragen zu den Kulanzregelungen für die mögliche Nichtanrechnung eines „Corona-Semesters“ begegnen, möchte ich an dieser Stelle einen Aspekt verdeutlichen:

Mit dem Ablegen von Prüfungen ist der Unterrichtsanspruch abgegolten. Das bedeutet, dass das Semester in Gänze wiederholt werden darf, allerdings nicht bereits abgeprüfte Lehrveranstaltungen.

Genauere Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie in Kürze unter unseren FAQ auf dieser Corona-Website.
 

6. Überbrückungshilfe für Studierende

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie in Notlage sind, jetzt auch mit direkten Zuschüssen, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und unmittelbar Hilfe benötigen.

Für die Monate Juni, Juli und August 2020 werden jeweils bis zu 500 Euro ausgezahlt, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.

Das Studierendenwerk Thüringen entscheidet über die Gewährung der Überbrückungshilfe. Hier können Sie den Zuschuss online beantragen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung haben wir unter www.hfm-weimar.de/corona/finanzielle-unterstuetzung aufgelistet.
 

7. Corona-Warn-App

Seit einigen Tagen gibt es die Corona-Warn-App als Angebot der Bundesregierung.

Ich möchte Ihnen den freiwilligen Download der App auf Ihren mobilen Endgeräten ausdrücklich ans Herz legen, da diese möglicherweise auch als ein Art Frühwarnsystem für unseren Hochschulbetrieb fungieren und funktionieren kann.

Nähere Informationen und Download: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app


Es grüßt Sie herzlich
Ihr Christoph Stölzl

Rundbrief zum Üben und Unterrichten (18.06.2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,


wir haben uns viele Gedanken gemacht, wie wir Ihnen das Üben und Unterrichten wieder ein wenig erleichtern können, ohne unsere Regeln aufzuweichen, die wir nach wie vor beachten müssen.

Wir bitten um das Verständnis aller: unser sicher etwas unflexibles Anmeldesystem, welches auf dem Hygiene- und Sicherheitskonzept basiert, ist bitte nicht als „Beschäftigungstherapie oder Schikanemaßnahme“ zu verstehen. Unserer Überzeugung nach können so Sicherheit und Hygieneregeln abgesichert und die immer noch geltenden Auflagen von Land und Stadt eingehalten werden. Und das ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Präsenzlehre.
 

1. Üben: Information zur ergänzenden Vergabe nicht genutzter Raumkapazitäten

Die Nachfrage nach Übemöglichkeiten nimmt zu. Um dieser wachsenden Nachfrage gerecht zu werden, haben wir uns folgende Möglichkeiten überlegt, um die freien Restkapazitäten in den Räumen vergeben zu können:

  • Die jetzige Regelung, dass die Raumverantwortlichen den Unterricht und das Üben einteilen, bleibt bis 31.7. vorerst bestehen. Das ist notwendig, um den Unterricht räumlich abzusichern und den Studierenden durch die langfristige Planung zugesicherte Termine zum Üben zu garantieren.
  • Dazu kommt nun folgende Neuerung: von Montag bis Freitag können die Studierenden ab Öffnung der Häuser beim Team ihres Hauses (also wo sie unterrichtet werden) freie Kapazitäten für den aktuellen Tag erfragen und sich für diese eintragen lassen. Eine Reservierung ist aus organisatorischen und Fairnessgründen ausschließlich für den aktuellen Tag für maximal zwei Stunden möglich. So glauben wir, die wenigen Reststunden besser verteilen zu können.
     

2. Unterrichten: drei Personen in einem Raum wieder zugelassen

Ab 29.6.2020 können wieder drei Personen in unseren Räumen arbeiten. Das können ein Lehrender plus zwei Studierende, drei Studierende oder zwei Lehrende und ein Studierender sein. Das ermöglicht Unterricht mit Korrepetition, kleine Kammermusik- Ensembles und Prüfungsvorbereitungen. Diese Regelung ist direkt mit unserem Planungssystem umsetzbar, da bereits drei Spalten in unsere Raumpläne eingearbeitet sind.

Ganz dringend möchte ich an Ihre Einschätzung und Eigenverantwortung appellieren: wenn Sie sich damit nicht wohlfühlen, sind Sie weder als Lehrende*r noch als Studierende*r verpflichtet, zu dritt in einem Raum zu arbeiten.

Bitte achten Sie nach wie vor auf die gebotenen Abstände von mindestens 1,5 Metern. Die größten Räume sind weiterhin vorrangig für die Sänger und Bläser vorgesehen. Denken Sie mehr denn je an Lüftungspausen, befolgen Sie die Hygieneetikette.

Mit herzlichen Grüßen
Anne Lindig
Vizepräsidentin für Künstlerische Praxis

Brief zur Durchführung von Prüfungen (11.06.2020)

Liebe Lehrende, liebe Studierende,


das Sicherheitskonzept der Hochschule und die weiterhin geltenden Infektionsschutzmaßnahmen sowie die damit verbundenen räumlichen und organisatorischen Bedingungen lassen in diesem Semester keine regulären Prüfungsabläufe zu. Sämtliche vor Beginn der Corona-Pandemie bereits konkret geplanten und angemeldeten Prüfungstermine sind storniert.

Es hat sich gezeigt, dass das Gesamtkonzept für die Prüfungsabläufe nur unter Berücksichtigung aller vorgesehenen Prüfungen geplant werden kann. Das setzt gute Kommunikation, Kooperationsbereitschaft und Flexibilitat bei allen Beteiligten voraus.

Räume und Prüfungszeitraume werden in diesem Semester zentral zugeteilt.

Es stehen bis zum Ende des Sommersemesters zwei mögliche Prüfungszeiträume zur Verfügung: 

  • erster Zeitraum: 13.07. bis 31.07.2020
  • zweiter Zeitraum: 07.09. bis 30.09.2020


Für beide Zeiträume sind bereits jetzt konkrete Prüfungstermine zu planen. Die in diesem Schreiben beschriebenen AbIäufe werden zunächst für den Prüfungszeitraum bis zum 31.07.2020 angewendet. Je nach den dann gegebenen Rahmenbedingungen werden die Abläufe ggf. für September noch einmal angepasst.

Daruber hinaus können und sollen die ersten sechs Wochen im Wintersemester 2020/21 für das Ablegen von Prüfungen genutzt werden.



Prüfungen in wissenschaftlichen/ theoretischen Studiengängen bzw. wissenschaftlichen/ theoretischen Modulen


Im Unterschied zu den kunstlerisch-praktischen Prüfungen sollen in wissenschaftlichen/ theoretischen Studienfächern sowie in wissenschaftlich/ theoretischen Modulen, die zu künstlerischen bzw. pädagogischen Studiengängen gehören, bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.2020) alle Prüfungen ermöglicht werden, auch wenn diese nicht im Zusammenhang mit dem Studienabschluss im Sommersemester 2020 stehen. Für diese Prüfungen laufen derzeit die Anmeldungen der Studierenden.

Die Lehrenden im Institut für Musikwissenschaft und Kulturmanagement sowie im Zentrum für Musiktheorie erarbeiten derzeit konkrete Prüfungsformen für jede Lehrveranstaltung und entwerfen das Grundkonzept für die dazu notwendigen logistischen Abläufe.

Das Veranstaltungsbüro prüft in Absprache mit dem Institut für Musikwissenschaft, dem Zentrum für Musiktheorie und dem Prüfungsamt die Räumlichkeiten im hochschulzentrum am horn auf ihre Eignung je nach Prüfungsform und den konkreten Prüfungsabläufen (mit oder ohne Vorbereitung, Klausuren, mündliche Prüfungen usw.) und erstellt nach Vorliegen der genauen Zahlen der Prüfungsteilnehmer*innen das Raumkonzept.

Bei Bedarf besteht ggf. die Möglichkeit, das Seminargebäude der Weimarhalle für Prüfungen zu nutzen.

Zu beachten ist: Prüfungen ohne Präsenz der/des Studierenden bzw. reine Online-Prüfungen werden aufgrund der unklaren Rechtslage in diesem Semester nicht möglich sein.
 


Prüfungen in Modulen mit künstlerischem Unterricht in künstlerischen und pädagogischen Studiengangen


Es können nur Prüfungen mit maximal zwei Prüfungsakteuren stattfinden. Die Größe der Prüfungskommission ist auf die für das Fach laut Prüfungsordnung erforderliche Mindestanzahl der Prüfer zu beschränken. In den für den Unterrichtsbetrieb momentan geöffneten Hochschulgebäuden stehen folgende ausreichend große Räume für die Prüfungen zur Verfügung:

  • Hauptgebäude: Raum 1.08
  • hochschulzentrum am horn: Raum 3.01
  • Palais: Raum 3.12
  • Saal am Palais
  • Belvedere: Studiotheater, Aula


Das Prüfungsamt hat die Rückmeldungen aus den Instituten auf Prüfungsberechtigung geprüft und eine Liste der möglichen Prüfungen für Juli, September oder das Wintersemester 2020/21 erstellt. Diese Übersicht wird - bereits mit Verteilung auf die entsprechenden Hochschulgebäude und Räume - vom Prüfungsamt am 12.06.2020 an die Institute versendet. Die jeweiligen Vorsitzenden der Prüfungskommissionen setzen sich zur weiteren Planung der Prüfungen bitte mit den Raumverantwortlichen "ihres Hauses" in Verbindung und vereinbaren die konkreten Prüfungstage und Uhrzeiten.

Zwingend erforderlich und einzuberechnen sind jeweils 15 Minuten Pause zum Lüften nach jedem Prüfling. Die der Prüfungsvorbereitung dienenden (zahlenmäßig begrenzten) Unterrichte im jeweiligen Prüfungsraum müssen ebenfalls mit den Raumverantwortlichen abgestimmt werden. Das Einspielen bzw. die Vorbereitung am Tag der Prüfung müssen die Studierenden selbstständig und rechtzeitig (über die üblichen Raumpläne) organisieren.

Die Raumverantwortlichen in den Gebäuden sind:

  • Hauptgebäude: Herr Vezure
  • hochschulzentrum am horn: Prof. Forst
  • Belvedere: Frau Horn
  • Palais: Frau Schenke


Die kompletten Prüfungsplane müssen dem Veranstaltungsbüro (veranstaltung(at)hfm-weimar.de) in gesammelter Form für jedes Gebäude bis zum 26.06.2020 mit folgenden Informationen vorgelegt werden:  

  • Art der Prüfung
  • Gebäude und Raum
  • Name der Prüfungskandidat*innen sowie ggf. Begleiter*innen
  • Mitglieder der Kommission
  • Datum der Prüfung
  • Beginn/ Ende jeder Einzelprüfung


Bei studien- und prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung ASA (Dr. Jens Ewen, 03643 555 156, jens.ewen(at)hfm-weimar.de). Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des Veranstaltungsbüros (veranstaltung(at)hfm-weimar.de).

Prof. Dagmar Brauns
Vizeprasidentin für Lehre und Studium

Rundmail des Präsidenten (29.05.2020)


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,


das Stimmengewirr in den deutschen Öffentlichkeiten über den richtigen Weg in der Pandemie-Krise wird Woche um Woche lauter, auch misstönender.

Das ist ganz normal, denn die Phasen, in denen in pluralistischen Demokratien ein einziger solidarischer Common Sense herrscht, sind erfahrungsgemäß immer nur kurz.

Demokratie ist nicht nur Wettstreit um Ideen, sondern eben auch Streit unter Menschen. Wir sollten in alledem einen klaren Kopf behalten und uns an die unveränderten Grundfakten erinnern:

  • Corona ist weiterhin eine hochansteckende Krankheit, gefährlich für alle Altersgruppen
  • weder eine Therapie noch eine Impfung stehen zur Verfügung
  • Abstand halten und strikte Hygiene sind weiterhin die einzigen Mittel zur wirksamen Verhütung

Wie man unter diesen Prämissen zu einem praktikablen Regelwerk kommt, darüber denkt unser Krisenstab täglich nach. Der Stand der Dinge ist heute dieser:
 

1. Präsenzlehre

In unseren Hochschulgebäuden funktionieren das Üben und der Unterricht inzwischen nahezu reibungslos. Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen Hochschulangehörigen für ihre geduldige Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln!

Immerhin gehören wir zu den allerersten deutschen Musikhochschulen, die den Einzelunterricht bereits seit mehreren Wochen wieder ermöglichen.

Weitere Lockerungen wie z.B. das Spielen und Singen in kleinen oder größeren Ensembles oder die Durchführung von Seminaren und Vorlesungen sind aus organisatorischen sowie auch aus Hygiene- und Sicherheitsgründen allerdings momentan nicht möglich.

Schweren Herzens haben wir uns im Krisenstab darauf verständigt, dass die jetzt eingeführten Regelungen für den Einzelunterricht und das Üben in unseren Gebäuden bis zum 31. Juli bestehen bleiben müssen.

Wir sind aber zuversichtlich, dass sich nach der Sommerpause weitere Wege für die schrittweise Rückkehr zu einem „normaleren“ Hochschulbetrieb eröffnen werden.

Natürlich werden wir auch künftig auf alle bevorstehenden Änderungen in den Hygiene- und Sicherheitsverordnungen des Landes Thüringen und der Stadt Weimar flexibel reagieren und diese nach eigener Abwägung auf den Hochschulbetrieb adaptieren.

 

2. Künstlerisch-praktische Prüfungen

Aufgrund des eingeschränkten Lehrbetriebs sind auch Prüfungen nur eingeschränkt möglich. Dies hat vor allem organisatorische Gründe, denn es stehen nur wenige Räume zur Verfügung, die eine ausreichende Größe haben, um die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, wenn maximal zwei Akteur*innen und die Prüfungskommission anwesend sind.

Derzeit findet eine Erhebung durch die Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten statt, welche Studierenden ihr Studium zwingend im Sommersemester 2020 beenden wollen und zu diesem Zweck künstlerisch-praktische Prüfungen ablegen müssen.

Auf dieser Datenbasis werden wir die Voraussetzungen schaffen, um diese unbedingt notwendigen Prüfungen zu ermöglichen. Dazu wird es in Kürze noch detaillierte Informationen durch die Abteilung ASA geben.

Sollten Studierenden trotz aller Bemühungen dennoch Nachteile in ihrem Studienverlauf entstehen, sollen die daraus resultierende Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden. In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal auf die Möglichkeit der Nichtanrechnung des laufenden Sommersemesters auf die Regelstudienzeit hin.

 

3. Prüfungen in wissenschaftlichen/ theoretischen Fächern

Gemeinsam mit dem Institut für Musikwissenschaft Weimar-Jena wird außerdem ein Konzept erarbeitet, wie Prüfungen mit einer größeren Anzahl an Studierenden in den wissenschaftlichen und theoretischen Fächern im laufenden Sommersemester abgelegt werden können. Auch hierzu wird es in Kürze nähere Informationen geben.

 

4. Dokumentation der Lehre

Nach intensiven Debatten sind wir von unserem ursprünglichen Plan wieder abgerückt, ein neues Formular für die geleistete Präsenz- und digitale Lehre im Sommersemester zu erstellen.

Es bleibt also bei den üblichen Lehrberichten sowie entsprechenden Vermerken auf den Klassenlisten. Allerdings ist wie bisher auch der gegebene Unterricht in geeigneter Form zu dokumentieren.

Diese Selbstdokumentation kann für eine zukünftige Bewertung bzw. Evaluation der digitalen Lehrformate sehr aufschlussreich hinsichtlich des Aufwands und Nutzens sein.

 

5. Tastenreinigung der Klaviere und Flügel

Leider hat sich nach drei Wochen Unterricht und Üben sichtbar gezeigt, dass die stündliche Reinigung der Tastatur mit Desinfektionsmittel deutliche Schäden an den Klavieren und Flügeln hinterlässt. Es ist ganz sicher für alle nachvollziehbar, dass wir dringend etwas ändern müssen, um einen Millionenschaden zu verhindern.

Deshalb noch einmal die eindringliche Bitte besonders an alle Nutzer*innen unserer Klaviere und Flügel: Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar vor dem Unterricht oder dem Üben sowie auch danach sehr gründlich.

Desinfektionsmittel und Seife stehen ausreichend in allen Häusern zur Verfügung. Unsere Sicherheitsteams werden ab sofort nur noch einmal täglich die Tasten mit dem extra vorgesehenen Desinfektionsmittel reinigen.

Bitte beachten Sie: Eigenes Desinfektionsmittel darf für die Tasten keinesfalls verwendet werden!

Ein zusätzlicher Infektionsschutz kann das Tragen des Mundschutzes von allen im Raum befindlichen Personen auch während des Unterrichtes sein. (Ausgenommen sind natürlich unsere Bläser*innen und Sänger*innen). Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zur Erhaltung der wertvollen Instrumente unserer Hochschule!

 

6. Rassismus in Zeiten von Corona

Die Hochschule bekennt sich klar zu ihrer Internationalität, zu Weltoffenheit und zu einer pluralen Gesellschaft. Wir alle wissen: Das Coronavirus als globale Pandemie kennt keine Grenzen und keine Schuldigen.

Eine globalisierte und vernetzte Menschheit muss geschlossen und solidarisch auf diesen virologischen Eindringling reagieren.

Darum begrüßen Hochschulleitung und der Krisenstab ausdrücklich die geplanten musikalischen Aktionen des StuRa im Stadtbild, der damit auf die bundesweit zunehmenden Fälle von rassistischen Ressentiments und Fremdenfeindlichkeit reagiert.

Die Hochschule wird die Aktionen unterstützen und in Kürze näher dazu informieren.

 

7. Dokumentation der Krise

Die HfM plant, diese außergewöhnlichen Corona-Monate in einem LISZT-Sondermagazin zu dokumentieren. Ich möchte hierfür alle Studierenden und Lehrenden, die ihren Unterricht aus verschiedenen Gründen derzeit digital durchführen müssen, um die Zusendung von Bildmaterial bzw. Screenshots bitten.

Dankbar wäre ich zudem den Mitarbeitenden der Verwaltung, wenn sie ggf. vorhandene Fotos von ihrer Arbeit in der Corona-Krise zur Verfügung stellen könnten. Sie haben den Dienstbetrieb in dieser besonderen Lage aufrechterhalten und sich ganz flexibel den ungewöhnlichen Bedingungen angepasst.

Bitte schicken Sie die Fotos an presse(at)hfm-weimar.de zu Händen von Herrn Kreyßig.  

 

8. Angebot des Studierendenwerks

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Ab Dienstag, 2. Juni, bietet das Studierendenwerk in der Cafeteria Coudraystraße und im Zelt (nahe Mensa am Park) jeweils von 11:00 bis 14:00 Uhr einen Außerhausverkauf und eine „Inhouse“-Versorgung an.

Über die Speisepläne können Sie sich hier informieren:

www.stw-thueringen.de/mensen/einrichtungen/weimar/cafeteria-coudraystrasse.html

www.stw-thueringen.de/mensen/einrichtungen/weimar/mensa-am-park.html


Die Angebote stehen bis auf Weiteres nur den Studierenden beider Hochschulen sowie den Hochschulbediensteten zur Verfügung.

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos per thoska. Aufladegeräte befinden sich im Cafeteriabereich bzw. im Hörsaalgebäude neben dem Zelt.


Es grüßt Sie herzlich
Ihr Christoph Stölzl

Rundmail des Präsidenten (15.05.2020)


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,


wochenlang war‘s still über mir im Fürstenhaus, jetzt endlich dringen die gewohnten Cello-Töne wieder von oben nach unten: Dvořáks h-Moll-Konzert, das mir das Herz rührt, so oft ich es auch gehört habe.

Ich bin die Treppe hoch und habe angeklopft, und als sie sich öffnete und den Blick freigab auf eine vorbildlich distanzierte Unterrichtssituation, da habe ich mich (aus sicherem Abstand und selbstverständlich ohne die Maske abzunehmen) bei der Studierenden und der Professorin bedankt für die Freude, die sie mir bereitet haben.

Diesen Dank möchte ich zu Beginn dieses Briefes ausdehnen auf alle, die jetzt wieder unsere Hochschule zum Klingen bringen.

Zugleich bitte ich – aus gegebenen Anlässen! – dringlich darum, unsere Sicherheitsvorschriften weiterhin exakt einzuhalten!

Leider häufen sich die Fälle, wo die Sicherheitsregeln nur nachlässig wahrgenommen werden, die Lüftungsregeln in Frage gestellt werden, spontane Änderungen der Raumvergabe verlangt werden oder sich Änderungswünsche häufen.

Ich will mit aller Deutlichkeit sagen:

Wir sind nicht im Normalbetrieb. Es gelten in der jeweils nachfolgenden Woche ausschließlich die namentlichen Raumbuchungen, die zum Stichtag der Vorwoche (Donnerstag 9:00 Uhr, nur in der nächsten Woche wegen des Himmelfahrtstags am Mittwoch) schriftlich eingegeben sind.

Die Sicherheitsteams an den Pforten sind streng angewiesen, nur die namentlich Vermerkten einzulassen.

Das Veranstaltungsteam, das die Buchungen verwaltet, ist außerstande, eine Vielzahl von kurzfristigen Änderungen vorzunehmen und mit den Eingangskontrollen abzustimmen.

Die strenge Zugangskontrolle gilt sinngemäß auch für die Anmeldungen für Gremien und sonstige Sitzungen – nur dass hier das Anmeldeverfahren anders ist als beim Unterricht.

Bei Verständnisschwierigkeiten gibt das Veranstaltungsteam gerne Auskunft.

Unser Land befindet sich im Ausnahmezustand. Wenn wir die in Weimar gültigen Allgemeinverfügungen zur Infektionsprävention und ggf. Infektionsketten-Nachverfolgung nicht einhalten, droht uns die erneute Schließung. Deshalb kann von uns allen die Disziplin verlangt werden, notwendige Einschränkungen mitzutragen.

 

1. Präsenzlehre

Seit bald zwei Wochen findet nun wieder künstlerischer Einzelunterricht in unseren Gebäuden statt. Die Einlass- und Hygiene-Prozesse haben sich inzwischen eingespielt, doch es bleibt eine tägliche Herausforderung, die Unterrichts- und Übelogistik zu bewältigen.

Mein großer Respekt gilt an dieser Stelle noch einmal den engagierten Studierenden in den Sicherheitsteams sowie den Mitarbeitenden des Veranstaltungsbüros, die mit größtem Einsatz versuchen, in all der Komplexität stets den Überblick zu behalten.

Unser strenges Sicherheits- und Hygienekonzept hat dafür gesorgt, dass es aktuell keine nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an der Hochschule gibt.

Einige organisatorische Abläufe sollen künftig vereinfacht werden: So muss am Eingang keine tägliche Erklärung zu den Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen mehr ausgefüllt, sondern nur eine entsprechende Unterschrift geleistet werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch viel Papier.

Außerdem sollen Mitarbeitende der Verwaltung demnächst mit Hausausweisen leichter Zugang zu den Hochschulgebäuden erhalten und so die Sicherheitsteams entlasten.

Wie bereits in der letzten Rundmail angekündigt, wird ab dem 18. Mai auch das Üben zu zweit für Studierende in den vorgesehenen Unterrichtsräumen ohne die Beteiligung von Lehrenden möglich sein.

Für künstlerische Prüfungen im Sommersemester wird aktuell geprüft, ob und wie Prüfungen sowie deren Vorbereitung und Durchführung ermöglicht werden könnte.

 

2. Anrechenbarkeit von Lehre

Präsenzlehre und digitale Lehre sind für die festangestellten Lehrenden auf ihre Lehrverpflichtung sowie für Lehrbeauftragte entsprechend ihres Vertrages rückwirkend ab dem 04.05.2020 1:1 anrechenbar.

Unterrichtet werden dürfen nur aktive Studierende mit Unterrichtsanspruch.

Es sei hier zur Erinnerung noch einmal gesagt: Es gilt an der HfM unverändert der Grundsatz, dass Einzelunterricht in künstlerischen Fächern in Präsenz und in den Gebäuden der Hochschule stattzufinden hat.

Nur wenn das in begründeten Fällen, z.B. aufgrund eines ärztlichen Attests oder wegen Einreiseschwierigkeiten, derzeit nicht möglich ist, darf auf digitalem Wege unterrichtet und diese Lehre auch abgerechnet werden.

Anrechenbarkeit besteht auch für künstlerisch-praktische Gruppenunterrichte, die nicht in der vorgesehenen Präsenz-Form möglich sind, jedoch in einer pädagogisch sinnvollen und kreativen Alternative angeboten werden.

In Ergänzung zu dem am Semesterende fälligen Arbeitsbericht ist von allen Lehrenden ein zusätzliches Formblatt auszufüllen.

Auf diesem Formblatt muss jede gegebene Unterrichtsstunde als Präsenz- oder Online-Unterricht vermerkt und für Online-Unterricht in künstlerischen bzw. künstlerisch-praktischen Fächern jeweils eine Begründung (Attest, Einreiseschwierigkeiten, notwendige Änderung des Lehrformates) angegeben werden.

Dieses Formblatt wird derzeit erarbeitet.

 

3. Zugang zu Kopierern

Ab dem 18. Mai 2020 ist das Kopieren nur noch an den Kopierern im Hochschulzentrum am Horn möglich.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Zum Kopieren weisen Sie sich bitte mit Ihrer Thoskakarte beim Team am Eingang aus.

Der Kopierer im Fürstenhaus steht nicht mehr zur Verfügung, weil der Raum geschlossen werden musste: Denn leider wurden trotz Absperrungen Tische und Stühle zum „gemütlichen Beisammensein“ verrückt.

 

4. Schriftliche Prüfungen

Diejenigen Prüfungsfristen, die vor Beginn der Pandemie-Lage begonnen haben und aktuell ausgesetzt sind, werden für weitere zwei Wochen ausgesetzt und beginnen am 02.06.2020 wieder zu laufen.

Bearbeitungsfristen für schriftliche Arbeiten in den Bachelor of Arts- und den Master of Arts-Studiengängen, die zum 18.05.2020 neu einsetzen, behalten ihre Gültigkeit.

Sollte die Zugänglichkeit zu Hochschuleinrichtungen (z.B. Bibliothek) wieder stärker eingeschränkt werden müssen, werden diese Fristen erneut überprüft.

Wenn im Einzelfall besondere pandemiebedingte Schwierigkeiten vorlagen, können sich die betroffenen Studierenden an das Prüfungsamt wenden. Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit werden wohlwollend geprüft.

Die Durchführung von Klausuren in Präsenzform ist prinzipiell möglich, sie müssen selbstverständlich unter den geltenden Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden. Hierfür wird von den betroffenen Bereichen ein Konzept erarbeitet.

 

5. Gremien

Am 11. Mai hat die erste Senatssitzung des Sommersemesters stattgefunden, an der die Hochschulöffentlichkeit per Gastzugang im Livestream teilnehmen konnte.

Ich möchte hier meinen ganz herzlichen Dank den Tonmeistern und Mitarbeitern der IT-Abteilung unserer Hochschule aussprechen, die den Livestream ermöglicht haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, dass auch in „Corona-Zeiten“ Lehrende wie Mitarbeitende aufgefordert sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.

Dies gilt auch für die Teilnahme an Gremiensitzungen und die Erfüllung der Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Hochschulbetrieb muss aufrechterhalten werden und die HfM handlungsfähig bleiben.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich im Folgenden die Präzisierung dieser Grundsätze in einer – unvermeidlich! – streng juristischen Sprache darlege:

Die Teilnahme an notwendigen Präsenzsitzungen in der Hochschule – die unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen stattfinden – ist daher auch weiterhin für alle Pflicht.

Dies gilt vor allem für die zwingend notwendigen Sitzungen wie etwa Berufungskommissionen oder Sitzungen des Senats und der Fakultätsräte.

Das Präsidium kann und darf nur dann von der Zugehörigkeit zu einer besonderen Risikogruppe ausgehen, wenn dies durch ein entsprechendes ärztliches Attest belegt ist.

Liegt ein solches Attest vor, soll der Präsident besondere Risikovorsorge betreiben.

Dies hat die Hochschule durch ihre Festlegungen im Hygiene- und Sicherheitskonzept (sowohl in allgemeiner als auch in besonderer Hinsicht auf Risikogruppen) bereits getan – so z. B. durch die Möglichkeit von digitaler Lehre und die Teilnahme an Gremiensitzungen auch per Videokonferenz.

Grundsätzlich entbinden alle diese Möglichkeiten jedoch die Lehrenden oder Mitarbeitenden nicht davon, auf begründetes Verlangen des Präsidenten auch anwesend zu sein, da allein die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht dienstunfähig macht und der Präsident damit eine aufgabenbezogene Präsenz am Dienstort einfordern kann.

In diesen begründeten Fällen kann der Dienstherr – ggf. unter Sicherstellung besonderer, individueller Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen – jederzeit auch die persönliche Anwesenheit des Lehrenden oder Mitarbeitenden verlangen.


Es grüßt Sie herzlich
Ihr Christoph Stölzl

Rundmail des Präsidenten (08.05.2020)


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,


in den letzten Tagen habe ich mehrfach mit unserem Weimarer Oberbürgermeister Peter Kleine telefoniert, den wir vor dem Start des Präsenzunterrichts ausführlich über unser Hygiene- und Sicherheitskonzept informiert hatten.

Die Kanzlerin unserer Hochschule hat Herrn OB Kleine auch detailliert über die vom Lande Thüringen für die Hochschulen erlassenen Hygienegrundsätze informiert.

Wir wollen in allen Fragen, die Beschränkungen oder Lockerungen der Kontaktvorschriften betreffen, absolute Transparenz zwischen Hochschule und Stadtverwaltung. Von Herrn Kleine habe ich erfahren, dass die Stadt Weimar sehr angetan ist von den vorbildlich verantwortungsvollen, sorgfältig erarbeiteten und jetzt ebenso penibel praktizierten Regelungen.

Wir alle wollen ja, dass der erfreuliche Stand der Pandemie-Statistik in Weimar sich stabilisiert und hoffentlich sogar verbessert. Weimar erfreut sich, nimmt man den Bundesvergleich, einer höchst erfreulich niedrigen Ansteckungsrate und eines bis zum heutigen Tag sinkenden Krankenstandes.

Folgende neue Entwicklungen und Entscheidungen gab es in dieser Woche:

 

1. Präsenzunterricht

Seit Montag, 4. Mai ist bei uns wieder künstlerischer Einzelunterricht möglich. Wir bedanken uns herzlich bei allen Lehrenden und Studierenden, die sich geduldig an die Sicherheits- und Hygieneregeln halten und bereits großen Einsatz gezeigt haben.

Die ersten Unterrichtsfotos von Maik Schuck, die wir auf Facebook gepostet haben, haben vielen das Herz geöffnet: Das zeigt deutlich, wie sehr wir alle nach dem echten, authentischen Musikerlebnis gedürstet haben.

Die Sicherheits- und Hygieneteams in den geöffneten Gebäuden kümmern sich mit großem Engagement um die Anmeldungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Ihnen gilt unser ganz besonderer Dank!

Auch wenn bei manchen Lehrenden und Studierenden der Unterricht noch nicht beginnen konnte, bleibt noch genug Zeit, um die nicht gegebenen Stunden nachzuholen: Das Sommersemester endet erst am 30. September. Noch eine Empfehlung: Da es im Moment nur 60-minütige Unterrichtseinheiten gibt, können Sie diese als doppelte Einheiten nutzen und somit Unterricht nach- oder vorholen.

Eine neue Regelung möchte ich schon einmal ankündigen: Ab dem 18. Mai ist auch das Üben zu zweit für Studierende in den vorgesehenen Unterrichtsräumen ohne die Beteiligung von Lehrenden möglich, natürlich unter Einhaltung aller Abstands- und Hygienevorschriften.

Das Durchführen von Präsenzunterricht in privaten Räumen, Wohnungen etc. ist nicht zulässig. Das gilt nicht nur in „Corona-Zeiten“, sondern immer.

 

2. Digitale Lehre

Es gilt an der HfM der Grundsatz, dass künstlerischer Einzelunterricht in Präsenz stattfindet.

Wenn Lehrende und/ oder Studierende zu einer Risikogruppe gehören und dies durch ärztliches Attest bestätigt ist, findet der künstlerische Einzelunterricht auf digitalem Wege statt und ist für Lehrende dann auch auf ihre Lehrverpflichtung anrechenbar.

Die Atteste sind zu senden an kanzlerin(at)hfm-weimar.de.

 

3. Schließzeiten & Nutzung der Bibliothek und der Kopierer

An den gesetzlichen Feiertagen Himmelfahrt (21. Mai) und Pfingstmontag (1. Juni) bleiben alle Hochschulgebäude geschlossen.

Die vor zwei Wochen geschaffenen Ausleihmöglichkeiten in unserer Bibliothek haben sich bewährt und sollen vorerst bis zum 22.05.2020 weiter so praktiziert werden.

Ab dem 11.05.2020 können darüber hinaus (nach vorheriger Kontaktierung der Bibliotheksmitarbeiterinnen sowie Terminabsprache) Materialien im Hauptgebäude und in der Teilbibliothek am Horn zur Einsicht und Mitnahme bereitgelegt werden.

Auch die Rückgabe von ausgeliehenen Noten und anderen Materialien ist ab dem 11.05. wieder möglich und gewünscht. Hierfür steht eine gelbe Postkiste im Eingangsbereich des Hauptgebäudes bereit.

Ab dem 02.06.2020 wird dann auch Fernleihe wieder angeboten.

Die Kopierer der Hochschule stehen trotz der Zugangsbeschränkungen zur Verfügung. Studierende und Lehrende, die nicht regulär durch Unterrichte/ Üben Zugang zu den Gebäuden haben, müssen sich für die Kopierernutzung mindestens 24 Stunden im Voraus mit Angabe des Gebäudes und der gewünschten Zeit unter veranstaltung@hfm-weimar.de anmelden. Vor und nach der Benutzung sind die Hände entsprechend zu waschen bzw. desinfizieren.

 

4. Kulanzregelungen

Die Studierenden haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf ihrer Regelstudienzeit für sich zu entscheiden, ob dieses aktuelle „Corona-Semester“ in ihrem Studienverlauf als gegebenes Semester gelten soll – oder nicht.

Es ist uns als Hochschulleitung ein großes Anliegen darauf hinzuweisen, dass dies die freie Entscheidung der Studierenden ist, und diesbezüglich von den Lehrenden kein Einfluss genommen – oder gar Druck ausgeübt werden darf. Dies gilt gleichermaßen für nachträglich beantragte Urlaubssemester.

 

5. Eignungsprüfungen

In der Sitzung des Krisenstabs mit den Dekan*innen und Prodekan*innen wurden am Montag, 4. Mai, folgende Regularien diskutiert und festgelegt: Die Eignungsprüfungen können je nach Entscheidung der Institute entweder digital erfolgen (Einsendeschluss für die Videos ist der 29. Juni) oder im September als Präsenzprüfungen stattfinden – oder auf den nächsten Termin im Januar 2021 verschoben werden.

Für das Konzertexamensstudium finden im Sommersemester keine Eignungsprüfungen statt.

Umfang und Dauer der Eignungsprüfungen bleiben unverändert, nur das Medium der Präsentation (Präsenz oder Video) steht zur Wahl.

Wichtig ist noch: Falls im September aus Gründen des Infektionsschutzes keine Eignungsprüfungen in Weimar möglich sein sollten, behalten die Bewerbungen für die „nächste Runde“ im Januar 2021 ihre Gültigkeit.

 

6. Gremien

Die Gremiensitzungen können und dürfen in den entsprechend großen Räumen in Präsenz in Weimar stattfinden. Hierzu stehen der Festsaal im Fürstenhaus und der Hörsaal im Hochschulzentrum zur Verfügung.

Reservierungen für die Säle sind über Frau Nickol (Hörsaal hzh, Tel. 555 165, jana.nickol(at)hfm-weimar.de) oder Herrn Vezure (Festsaal Fürstenhaus, Tel. 555 172, nicolae.vezure(at)hfm-weimar.de) möglich.

Der Festsaal im Fürstenhaus wurde von unseren Tonmeistern zu einem sehr gut ausgestatteten „Meeting Room“ eingerichtet, der somit auch für Konferenzen mit zugeschalteten Teilnehmern unkompliziert nutzbar ist.

Auch in „Corona-Zeiten“ sind Lehrende wie Mitarbeitende aufgefordert, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für die Teilnahme an Gremiensitzungen und die Erfüllung der Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Hochschulbetrieb muss aufrechterhalten werden.

Die Teilnahme an notwendigen Präsenzsitzungen in der Hochschule – die unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen stattfinden – ist daher auch weiterhin für alle Pflicht. 


Es grüßt Sie herzlich
Ihr Christoph Stölzl
 

Rundmail des Präsidenten (30.04.2020)


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,


„expect the unexpected“ – dass gerade Menschen der Kultur gut daran tun, sich diese Lebensphilosophie auf die Fahnen zu schreiben, darüber war man sich immer einig. Wenn das ganz Unerwartete aber dann eintrifft, wie jetzt die Pandemie, dann ist zwar Philosophie immer noch gut, vordringlich aber wird das nüchterne und pragmatische Handeln.

Ich bin den Mitgliedern des Krisenstabes und allen Helferinnen und Helfern deshalb sehr dankbar für ihr Zupacken ohne Wenn und Aber. Unsere Hochschule hat sich sehr schnell auf die einzigartige Situation eingestellt.

Wir werden diese Bewährungsprobe bestehen, wenn sich wirklich alle dies zur Leitschnur machen:

Zuerst das Gemeinsame, die Pflicht zur hygienischen Disziplin und zur Rücksicht auf andere.

An zweiter Stelle kommen die ganz persönlichen Ziele. 100%ige Wunscherfüllung wird es bis auf weiteres für niemanden geben können.

In den folgenden Schritten starten wir also nächsten Montag in das Sommersemester:

 

1. Einzelunterricht

Wir beginnen das Sommersemester in diesen außergewöhnlichen Corona-Zeiten mit dem künstlerischen Einzelunterricht. Die 1:1-Situation zwischen Lehrenden und Studierenden kann unter strengen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen in vier Hochschulgebäuden ermöglicht werden: dem Fürstenhaus, dem Hochschulzentrum am Horn, dem Palais und dem Beethovenhaus / Studiotheater.

Um eine möglichst faire und gerechte Verteilung der Räumlichkeiten zu ermöglichen, haben wir uns entschieden, den Instituten feste Räume zuzuweisen und von ihnen wöchentliche Unterrichtspläne zu erbitten, die jeweils bis donnerstags um 9 Uhr im Veranstaltungsbüro eingereicht werden müssen.

Nicht für den Unterricht oder das Üben von den Instituten genutzte freie Zeiten werden wie bereits in dieser Woche prioritär an Studierende der Tasteninstrumente und des Schlagwerks vergeben, da diese im „Home Office“ im Zweifel die schwierigsten Bedingungen für das Üben vorfinden.

 

2. Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen

Unsere Gebäude bleiben auch weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen. Sie dürfen nur von vorab angemeldeten Personen (Studierende, Lehrende und Mitarbeitende in Verwaltung und Technik sowie den Servicedienstleistern wie Reinigungs- und Sicherheitsdienst etc.) betreten werden. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auf den Verkehrswegen innerhalb der Gebäude ist dabei Pflicht.

In den Eingangsbereichen sowie auch auf den einzelnen Etagen stehen zudem Desinfektionsmittel zur Verfügung. Gemischte Teams aus Studierenden und Mitarbeitenden des Veranstaltungsbüros kümmern sich dankenswerterweise um die notwendigen und zwingend einzuhaltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in den Gebäuden – und setzen diese gegebenenfalls auch durch.

Nähere Informationen finden Sie hier: www.hfm-weimar.de/corona/sicherheits-und-hygieneplan/

Beim Einzelunterricht ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Studierenden und Lehrenden einzuhalten, bei Bläser*innen und Sänger*innen von mindestens vier Metern. Wir stellen den letztgenannten Studienfächern überdies unsere größten Räume zur Verfügung, um einen noch größeren Abstand im Einzelunterricht herstellen zu können.

Studierende und Lehrende, die zu einer Risikogruppe zählen, müssen besonders geschützt werden. Bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests werden diese Personen vom Präsenzunterricht befreit und erbringen ihre Lehrpflicht digital.

Die Pflicht zur Teilnahme an Gremiensitzungen sowie zur Erfüllung der Aufgaben der Selbstverwaltung bleiben im Rahmen der derzeit geltenden Bestimmungen für alle bestehen.

Die Zugangsberechtigten können in den Hochschulgebäuden auch die derzeit zugänglichen Kopierer in den Gängen nutzen – unter Wahrung der Abstandsregelungen. Eine Desinfektion der Kopierer kann aus technischen Gründen nicht stattfinden. Es ist also notwendig, sich nach der Nutzung des Kopiergeräts gründlich die Hände zu waschen.

 

3. Eignungsprüfungen

Der Krisenstab hat sich am Montag in einer erneuten Runde mit den Dekan*innen und Prodekan*innen darauf verständigt, Eignungsprüfungen für das Wintersemester 2020/21 entweder im Juli digital oder im September als Präsenzprüfungen zu ermöglichen.

Eignungsprüfungen für das Konzertexamen werden aufgrund der schwierigen Gesamtsituation grundsätzlich auf den Januar 2021 verschoben. Details werden abschließend in der erweiterten Krisenstabssitzung mit den Fakultätsleitungen am Montag, dem 04.05.2020, besprochen.  

 

4. Digitale Lehre

Mit Hilfe digitaler Lehrangebote sollen Studien- und Prüfungsleistungen auch über den Einzelunterricht hinaus abgelegt werden können. Hier verpflichtet sich die HfM zu Flexibilität und wird alle geltenden Regelungen in größtmöglichem Umfang im Sinne der Studierenden auslegen.

Grundsätzlich gilt, dass die Verpflichtung zur regelmäßigen, längerfristigen Echtzeit-Kommunikation in der digitalen Lehre möglichst vermieden werden soll. Nähere Erklärungen hierzu finden Sie hier als PDF.

 

5. Prüfungen und Prüfungskonzerte

Die Durchführung von Präsenzprüfungen ist nicht verboten, kann durch die geltenden Infektionsschutzregeln derzeit aber nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bis zum Ende des Sommersemesters werden einige, aber ganz sicher nicht alle Prüfungen in der üblichen Form durchgeführt werden können. Ob Prüfungen auf digitalem Wege ermöglicht werden können, wird momentan geprüft.

Bis zum 31. August sind alle öffentlichen Konzerte und sonstigen Veranstaltungen abgesagt. Dennoch sucht die HfM nach Wegen, notwendige Prüfungskonzerte in kleinem Rahmen – ohne Publikum – trotzdem durchführen zu können. Unter welchen Bedingungen diese stattfinden können, wird derzeit noch geprüft.

 

6. Gremien

Die Arbeit der Gremien wird wieder aufgenommen. Für die Sitzungen der Gremien und Kommissionen in der Hochschule müssen frühzeitig mit dem Veranstaltungsbüro die genauen Terminwünsche kommuniziert und abgestimmt werden, da diese nur in entsprechend großen Räumen stattfinden können.


Es grüßt Sie herzlich
Ihr Christoph Stölzl
 

Rundmail des Präsidenten (24.04.2020)

→ Rundmail als PDF herunterladen


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,


was Sie, was wir, was unsere Hochschule in den letzten Wochen erlebt hat, ist mit dem Wort „Herausforderung“ nur schwach beschrieben. Es war auch eine „Zumutung“ des Schicksals. Sie hat uns gezwungen, all unseren Mut zu mobilisieren.

Auf Probleme, ungeahnt vor drei Monaten – wie lange scheint das zurück zu liegen! – mussten schnelle Antworten gefunden werden. Die Lage änderte sich fast jeden Tag und wird sich weiter ändern.

Ich bin der ganzen „Franz-Liszt-Gemeinschaft“, der Verwaltung wie den Lehrenden und Studierenden, aber auch all ihren Familien von Herzen dankbar für ihren Einfallsreichtum, ihre Geduld, ihr Durchhaltevermögen und ihren unerschütterlichen Optimismus.

Jetzt stehen wir an einem Wendepunkt. Wir wollen ins Sommersemester starten, nicht nur mit medialen Lehrformen, sondern auch mit dem Kern unserer pädagogischen Mission, dem Präsenzunterricht.

Es wird wieder Musik erklingen in den Häusern der HfM – danach haben wir uns doch alle täglich mehr gesehnt! Und damit dieser für eine Musikhochschule ganz entscheidende Schritt gelingt, müssen wir uns zu allergrößter Disziplin verpflichten.

Bitte nehmen Sie sich gründlich Zeit, um die von Krisenstab, Verwaltung und Selbstverwaltung mit größter Gründlichkeit erarbeiteten Richtlinien und Vorschriften zu lesen.

Hinter allem steht der Grundsatz: Gesundheit zuerst! Unser Sommersemester kann nur gelingen, wenn wir dies tagtäglich zu unserer eigenen Sache machen und dabei einmütig zusammenwirken.

In nächster Zeit wollen wir Sie per Rundmail einmal pro Woche über die aktuellen Entwicklungen und Beschlüsse informieren.

Um das Sommersemester unter den aktuellen Bedingungen zu planen, hat am vergangenen Montag (20.04.2020) ein erstes Treffen des Krisenstabs mit den Dekanen und Prodekanen stattgefunden. Dessen Ergebnisse nehmen bereits nach und nach Gestalt an.


1. Erste Schritte

Wir wissen, dass der Bedarf an Übemöglichkeiten momentan groß ist. Ab Montag, 27.04.2020 soll zunächst das Üben für Studierende der Tasteninstrumente und des Schlagwerks im Fürstenhaus sowie im Hochschulzentrum am Horn in eingeschränkter Form unter strengen Hygienebedingungen wieder möglich werden.

Hierzu werden diese Studierenden sowie deren Lehrende persönlich angeschrieben. An Überlegungen, Überäume für weitere Studierendengruppen zu öffnen, wird gearbeitet.

 

2. Semestergestaltung

Die Unterrichts- und Prüfungszeit im Sommersemester wird auf den Zeitraum 04.05.2020 bis 31.07.2020 festgelegt. Nicht gegebene Unterrichte sowie noch ausstehende Prüfungen aus dem Wintersemester können bis zum Ende des Sommersemesters am 30.09.2020 nachgeholt werden.

Studierende, die bis zum 04.05.2020 nicht nach Weimar anreisen können, setzen sich bitte mit ihren Lehrenden und mit der ASA in Verbindung.

Entsprechend den von der Bundes- und Landesregierung getroffenen Entscheidungen bezüglich der Lockerungen ist es uns möglich, unter Einhaltung der festgelegten Sicherheits- und Hygienebestimmungen wieder künstlerischen Einzelunterricht durchzuführen.

Unsere Hochschule lebt in allen ihren Bereichen von der Präsenzlehre in Kombination mit dem Selbststudium. Wir alle sind uns darüber einig, dass insbesondere der künstlerische Unterricht nicht durch digitale Formate ersetzt werden kann.

Deshalb soll ab dem 04.05.2020 der künstlerische Einzelunterricht unter Einhaltung strenger Vorgaben auf der Basis unseres Sicherheits- und Hygienekonzeptes schrittweise wieder ermöglicht werden.

Außer künstlerischem Einzelunterricht (1:1) kann vorerst keine Präsenzlehre stattfinden. Sobald auch Kleingruppenunterrichte (z.B. Kammermusik, Ensembleunterrichte) oder andere Gruppenveranstaltungen (Seminar, Vorlesungen etc.) durchgeführt werden können, werden wir Sie so bald wie möglich informieren.

Auch wenn Einzelunterrichte stattfinden, bedeutet dies keine generelle Öffnung der Hochschulgebäude.

Der Unterricht wird mit namentlicher Angabe der Lehrenden und Studierenden im Voraus angemeldet werden und wird unter Berücksichtigung fachspezifisch erforderlicher Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen stattfinden.

Dafür werden die Räume zunächst zentral vergeben. Wie dieser Lehrbetrieb konkret für die einzelnen Häuser und Fachbereiche organisiert wird, teilen wir Ihnen spätestens Anfang der nächsten Woche mit.

Für Lehrende und Studierende, die zu einer Risikogruppe gehören oder in einem gemeinsamen Haushalt mit besonders gefährdeten Personen leben, gelten besondere Schutzmaßnahmen.

In diesen Fällen soll kein künstlerischer Einzelunterricht im Präsenzunterricht stattfinden. Von diesen bzw. für diese Personen ist dann in geeigneter Weise digitale Lehre durchzuführen. Es gilt demnach der Grundsatz: Das Lehrangebot im künstlerischen Einzelunterricht ist sicherzustellen, im Ausnahmefall kann dies in digitaler Form erfolgen.

Viele weitere Lehrveranstaltungen werden in unterschiedlichen digitalen Formaten angeboten. Bitte informieren Sie sich hierzu ab Mittwoch, 29.04.2020 im Vorlesungsverzeichnis.

 

3. Kulanzregelungen  

Das Lehrprogramm des Sommersemesters 2020 kann leider nicht in der geplanten Breite angeboten werden. Wir versuchen alles, um die entstehenden Nachteile für die Studierenden so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck gelten im Sommersemester 2020 folgende Regelungen.

Nach Ablauf des Sommersemesters 2020 können sich Studierende zwischen zwei Optionen entscheiden:
 

  1. Konnten sie ihr Lehrprogramm in für sie zufriedenstellender Form absolvieren, zählt das Semester regulär als Fachsemester.
     
  2. Konnten sie ihr Lehrprogramm NICHT in für sie zufriedenstellender Form absolvieren, können sie beantragen, dass dieses Semester NICHT auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet wird.
     

Überdies können Urlaubsanträge noch bis zum 11.05.2020 gestellt werden, auch wenn eine Rückmeldung bereits stattgefunden hat. 

Das bedeutet: Wenn während des Semesters Credits erworben wurden, bleiben diese erhalten. Gleichzeitig bleibt auch der Anspruch auf Unterrichte und die Teilnahme an Lehrveranstaltungen für ein weiteres Fachsemester bestehen.

Damit ist größtmögliche Flexibilität gegeben: Eine Anrechnung ist möglich, sie ist aber nicht verpflichtend. Der Antrag kann erst nach Ablauf des Sommersemesters 2020 und muss spätestens vor Ablauf der Regelstudienzeit gestellt werden. Ein entsprechendes Formular wird aktuell entwickelt.

 

4. Hygiene und Infektionsschutz

Wir haben ein umfassendes Sicherheits- und Hygienekonzept für die Hochschule und speziell den Lehr- und Übebetrieb entwickelt. Nähere Details für jedes Studienfach und die Unterrichtsräume werden Anfang der nächsten Woche separat an alle versendet.

 

5. Alternative (digitale) Lehrformate

Die Hochschule unterstützt die Etablierung und Nutzung digitaler Lernformate durch die Bereitstellung der Lernplattform moodle sowie der Videokonferenzdienste Cisco WebEx und DFNconf.

Hierzu hat die Vizepräsidentin für Studium und Lehre die Lehrenden mit Schreiben vom 21.04.2020 eingehend informiert, Anleitungen zu Installation und Nutzung bereitgestellt und Ansprechpartner für den Support benannt.

Der Hochschulleitung ist bewusst, dass all diese Plattformen den Anforderungen an eine exzellente Ausbildung nur eingeschränkt gerecht werden.

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir aufgrund der vorhandenen technischen Ausstattung, der personellen Kapazitäten, aber auch aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten die Unterstützung weiterer Tools derzeit nicht realisieren können. Selbstverständlich halten wir jedoch Augen und Ohren für die sich gerade jetzt ständig weiterentwickelnden Alternativen offen.

Aufgrund verschiedener Sicherheitsbedenken und fehlender Vertragsgrundlagen sollten Sie für die Online-Kommunikation mit den Studierenden von der Nutzung externer Programme (Skype, Zoom, etc.) – die ein Präsenzstudium ja in jedem Fall nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen können – absehen.

Insbesondere sollte Ihnen bewusst sein, dass die Probleme und Risiken bei der Arbeit mit solchen Anbietern nicht von der Hochschule getragen werden können.

Sollten Sie im Einzelfall für Lehrangebote dennoch eine Nutzung solcher Tools in Erwägung ziehen, ist dies – auch zu Ihrer eigenen Absicherung – nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Studierenden möglich, das durch eine schriftliche Einwilligung der Studierenden zu dokumentieren ist.

 

6. Gremiensitzungen

Die Durchführung von Gremiensitzungen ist nach der geltenden Thüringer SARS-CoV-2- Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 20.4.2020 nicht untersagt.

Unter Einhaltung der Abstandsregelung und in Abhängigkeit der Größe des Raumes sind diese in notwendigen Fällen möglich. Genauere Informationen werden separat mitgeteilt.

Es wird jedoch empfohlen, Sitzungen soweit wie möglich ohne physischen Kontakt der Sitzungsteilnehmenden (per Video- oder Telefonkonferenz) durchzuführen.

Um den Betrieb der Hochschule sicherzustellen, sollen nach jetzigem Stand die Senatssitzungen wie geplant stattfinden. Um die Abstandsregeln einzuhalten, sollen die Sitzungen im Festsaal Fürstenhaus abgehalten werden.

 

7. Eignungsprüfungen

In einer Beratung mit den Dekanen und Prodekanen wurde die Frage der Durchführung von Eignungsprüfungen für das Wintersemester 2020/21 diskutiert. Ob diese stattfinden, in welcher Form und wann, wurde noch nicht entschieden.

 

8. Veranstaltungen und Konzerte

Bis Ende des Sommersemesters werden keine Veranstaltungen mit großen Ensembles (Orchester, Chöre, Musiktheater, Alte Musik, Bigband etc.) stattfinden. Auch Konzerte in kleineren Besetzungen (Solo- oder Kammermusikkonzerte) sind bis auf Weiteres abgesagt.


Es grüßt Sie herzlich
Ihr Christoph Stölzl


→ Informationen zu den offiziellen, von der HfM unterstützten Videoplattformen (PDF)

Brief an die Studierenden (24.04.2020)

Liebe Studierenden,
 
auch wenn immer noch viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten, können an unserer Hochschule trotzdem bald einige Bereiche der Lehre des Sommersemesters 2020 starten. In den unten aufgeführten Punkten erhalten Sie hierzu erste Informationen.

Der Lehrbetrieb des Sommersemesters startet am 04.05.2020 und endet am 31.07.2020. Dabei gelten folgende Regelungen:

  1. Als Präsenzunterricht startet zunächst nur der Einzelunterricht (maximal 2 Personen im Raum) in künstlerischen Studienfächern. Hierfür gelten Infektionsschutzmaßnahmen, über die Sie noch informiert werden (HfM-Sicherheits- und Hygienekonzept). Außer künstlerischem Einzelunterricht kann vorerst keine Präsenzlehre stattfinden.

    Sobald auch Kleingruppenunterrichte (z.B. Kammermusik, Ensembleunterrichte) oder andere Gruppenveranstaltungen (Seminar, Vorlesungen etc.) durchgeführt werden können, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
     
    • WICHTIG: Sollten Sie bis zum 4. Mai 2020 nicht nach Weimar anreisen können, setzen Sie sich bitte mit Ihren Lehrenden in Verbindung. Die ausfallenden Unterrichte werden dann später nachgeholt. Bitte beachten Sie: Es gelten strenge Einreiseregeln nach Deutschland. Insbesondere ist wichtig, dass Sie sich zunächst für zwei Wochen in häusliche Isolation zu begeben haben, wenn Sie aus dem Ausland einreisen.
       
    • Auch wenn Einzelunterrichte stattfinden, bedeutet dies keine generelle Öffnung der Hochschulgebäude. Der Unterricht muss angemeldet werden und findet nach einem strengen Belegungsplan statt. Wie dieser Lehrbetrieb konkret organisiert wird, teilen wir Ihnen spätestens Anfang der nächsten Woche mit.
       
    • Übemöglichkeiten werden für ausgewählte Instrumentengruppen und je nach Studienfortschritt bereits ab 27.04.2020 geschaffen. Auch hier gelten strenge Vorgaben, auch hier ist eine Voranmeldung nötig. Details erfahren Sie bis zum Ende dieser Woche.

       
  2. Viele weitere Lehrveranstaltungen werden in unterschiedlichen digitalen Formaten angeboten.
     
    • WICHTIG: Bitte informieren Sie sich hierzu ab Mittwoch, 29.04.2020 im Vorlesungsverzeichnis. Dort erhalten Sie dann Informationen, ob eine Lehrveranstaltung digital angeboten wird und wie Sie Zugang dazu erhalten.
       
    • Für die digitalen Lehrangebote hat die Hochschule die Video-Plattform Cisco Webex erworben. Wenn eine Lehrveranstaltung digital stattfindet, müssen Sie sich für diese Veranstaltung über moodle anmelden und erhalten dann von Ihren Lehrenden einen Link. Nur über Cisco Webex ist gewährleistet, dass alle geltenden Datenschutzrichtlinien eingehalten werden können.
      Bitte denken Sie daran: Die Nutzung von moodle ist nur mit Hilfe der HfM-Mail-Adresse möglich, auf diese müssen Sie Zugriff haben.



Das Lehrprogramm des Sommersemesters 2020 wird nicht in der geplanten Breite angeboten werden können. Deshalb werden Sie nicht alle Lehrveranstaltungen belegen können, die Sie geplant hatten.

Wir versuchen alles, um die Nachteile, die für Sie entstehen, so gering wie möglich zu halten. Damit das Sommersemester 2020 für Sie kein verlorenes Semester wird, hat die Hochschule zwei Dinge beschlossen:
 

  1. Nach Ende des SoSe 2020 können Sie sich entscheiden:
     
    • Konnten Sie Ihr Lehrprogramm in für Sie zufriedenstellender Form absolvieren, zählt das Semester regulär als Fachsemester.
       
    • Konnten Sie Ihr Lehrprogramm NICHT in für Sie zufriedenstellender Form absolvieren, können Sie beantragen, dass dieses Semester NICHT auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet wird.

      Das bedeutet: Wenn Sie während des Semesters Credits erworben haben, bleiben diese erhalten. Gleichzeitig bleibt auch der Anspruch auf Unterrichte und die Teilnahme an Lehrveranstaltungen für ein weiteres Fachsemester bestehen. Damit ist größtmögliche Flexibilität gegeben: Eine Anrechnung ist möglich, sie ist aber nicht verpflichtend. Der Antrag kann erst nach Ablauf des Sommersemesters 2020 und muss spätestens vor Ablauf Ihrer Regelstudienzeit gestellt werden. Ein entsprechendes Formular wird aktuell entwickelt.

       
  2. Urlaubsanträge für das Sommersemester 2020 können Sie bis zum 11.05.2020 stellen (Beurlaubungsgrund: Corona), auch wenn Sie sich bereits regulär zurückgemeldet haben. Bitte verwenden Sie hierfür das übliche Formular.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Lehrenden oder an studium(at)hfm-weimar.de.
 
Wir freuen uns auf Sie, kommen Sie gut nach Weimar, vielleicht zunächst nur virtuell – und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Dr. Jens Ewen
Leiter der Abteilung für Akademische und Studentische Angelegenheiten

Brief an die Studierenden (27.03.2020)

Liebe Studierende,

ganz sicher beschäftigt Sie neben vielen anderen lebenspraktischen Herausforderungen auch die Frage, wie es im Sommersemester mit Ihrem Studium weitergehen wird. Heute möchten wir uns nochmals bei Ihnen melden, um Sie über die derzeitigen Überlegungen zum Sommersemester 2020 zu informieren.

Aktuell können wir davon ausgehen, dass es kein übliches Semester sein wird, wenn die Hochschuleinrichtungen wieder öffnen werden. Zugleich können Sie davon ausgehen, dass sich die lehrenden in bestmöglicher Form für Ihre Begleitung einsetzen werden! Wir alle sind aufgerufen, das Sommersemester 2020 so flexibel wie möglich zu gestalten und können deshalb nicht an allen ursprünglichen Planungen und terminlichen Gewohnheiten festhalten.

Der heutige Stand sieht folgendermaßen aus: Die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2020 sollen am 4. Mai 2020 beginnen, sie werden allerdings mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht wie geplant am 10. Juli 2020 enden. Es ist auch denkbar, dass die Lehrveranstaltungen noch später starten und ggf. bis in den September hinein andauern. Wir versichern Ihnen heute, dass Ihnen bei der Anrechnung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen der geltenden Ordnungen keine Nachteile entstehen werden.

Die Vermittlung von Inhalten in digitaler Form wird in den nächsten Monaten eine immer größere Rolle spielen. Wir arbeiten an technischer Unterstützung für die lehrenden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Sie inhaltlich zu begleiten und Ihnen Hilfe zum Selbststudium anbieten zu können. Wir werden aber aufgrund unserer Ausstattung nicht sicherstellen können, dass in allen Bereichen die Inhalte so bei Ihnen ankommen, wie Sie und wir das gemeinsam erwarten. Doch wir möchten die Chance nutzen und mit neuen, digitalen Formaten experimentieren.

Wir versichern Ihnen, Sie bestmöglich durch diese herausfordernde Zeit zu begleiten und alle Ihre Fragen so schnell und so umfassend wie möglich zu beantworten.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Brief an die Lehrenden (23.03.2020)

Liebe Kolleginnen and Kollegen,

die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns noch lange beschäftigen. Hochschulleitung und Krisenstab arbeiten kontinuierlich daran, Lösungen für alle Bereiche unserer Hochschule zu finden. Auch erreichen uns von Ihnen verständlicherweise Fragen, wie wir unsere Studierenden in den nächsten Wochen bestmöglich betreuen und begleiten können. Dies bewegt die Hochschulleitung ebenso wie Sie. Durch unsere regelmäßigen Nachrichten möchten wir so eng wie möglich mit Ihnen in Kontakt bleiben and hiermit nochmals einige wichtige Punkte aufgreifen.

Verschobene Vorlesungszeit
Noch gehen wir von einem Start der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 am 4. Mai 2020 aus. Zuverlässige Aussagen über das Ende der Vorlesungszeit können wir heute noch nicht treffen. Wir wissen, dass uns ein verschobener Semesterstart vor große Herausforderungen stellen wird. Aber wir Sind uns sicher, wir werden Lösungen finden, um den Lehrbetrieb organisatorisch and inhaltlich dann in geeigneter Weise abzusichern. Hierbei denken wir auch und insbesondere an unsere Lehrbeauftragten, die diese Situation auch finanziell hart trifft. Die Hochschule prüft
derzeit alle Möglichkeiten der Unterstützung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen möglich sind.

Gremienarbeit
Zu unser aller Schutz haben Hochschulleitung und Krisenstab entschieden, alle Gremiensitzungen, laufende oder geplante Berufungsverfahren bis auf Weiteres auszusetzen.

Begleitung and Unterstützung der Studierenden
Besonders wichtig erscheint uns derzeit, dass wir alle engen Kontakt zu unseren Studierenden halten, sie unterstützen und ein Ohr für ihre Fragen and Sorgen in Bezug auf ihr weiteres Studium haben. Für fachliche Belange sind Sie die ersten and besten Ansprechpartner*innen, denn Sie können am besten abschätzen, wie man „am Ball" bleiben kann, auch wenn keine Lehre stattfindet und die Hochschuleinrichtungen geschlossen sind. Durch Übehinweise, Literaturempfehlungen und fachlichen Austausch sollten Sie Ihre Schüler*innen und Studierenden durch diese schwere Zeit begleiten. Deshalb nochmals ausdrücklich der Aufruf: Nehmen Sie Kontakt auf, geben Sie „Hausaufgaben" auf, tauschen Sie sich aus, experimentieren Sie mit Online-Formaten und begleiten Sie Ihre Studierenden damit so gut es geht aus der Ferne. Nur auf diese solidarische Weise schaffen wir es, die Studierenden jenseits des zur Zeit nicht möglichen, regulären Semesterbetriebs zu unterstützen!

Alternative Lehrformate
Viele von Ihnen machen sich jetzt verstärkt Gedanken über die Nutzung innovativer Lehrformate aus dem Bereich der digitalen Lehre. Die Hochschulleitung begrüßt das ganz ausdrücklich. Es kann ein guter, in die Zukunft weisender Nebeneffekt sein, wenn wir aufgrund der aktuellen Krisensituation die Chance nutzen, auf diesem Gebiet zu experimentieren und unsere Angebote weiterzuentwickeln.

Zur Frage einer Umstellung auf digitalen Lehrbetrieb lässt sich jedoch Folgendes sagen: Unsere Hochschule lebt in allen ihren Bereichen von der Präsenzlehre in Kombination mit dem Selbststudium. Derzeit sind wir noch nicht so ausgestattet, um selbst geeignete Lehrveranstaltungsformen digital anbieten zu können, und sei es auch nur für kurze Zeit. Die Hochschule arbeitet aktuell intensiv an Lösungen und an der Bereitstellung von Informationen speziell zur Lernplattform Moodle. Bitte melden Sie sich, wenn Sie die Möglichkeiten von Moodle nutzen möchten oder anderweitig technische Unterstützung wünschen. Wir werden Sie nach Kräften unterstützen.

Unsere Hochschule soll nicht verstummen!
Die Hochschulleitung möchte noch einen Wunsch an Sie, verehrte Kolleginnen and Kollegen, herantragen. Für unseren Facebook-Kanal wünschen wir uns kurze Musikvideos, die in diesen Tagen spontan zu Hause entstehen könnten oder vielleicht schon entstanden sind. Sicher haben einige von Ihnen unseren Aufruf auf Facebook schon gesehen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Videos zur Verfügung stellen würden - so kann die Musik auch weiterhin Menschen verbinden. Bitte beachten Sie dabei die Rechtefrage: Wir können unkompliziert und spontan nur Werke von Komponist*innen, die länger als 70 Jahre tot sind, rechtefrei ins Netz stellen, sowie gerne auch eigene Kompositionen, für die Sie uns die Rechte überlassen würden. Die Videoaufnahmen senden Sie bitte an: online(at)hfm-weimar.de.

Seien Sie versichert, dass Präsidium und Krisenstab mit allen Bereichen der Hochschule in enger Abstimmung sind und beständig an weiterer Unterstützung und guten Regelungen arbeiten. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über neue Nachrichten auf unserer Homepage bzw. die Ihnen per Mail zugehen.

Seien Sie herzlich gegrüßt, schützen Sie sich and andere and bleiben Sie gesund!

Prof. Dr. Christoph Stolzl
Präsident

Brief an die Lehrbeauftragten (16.03.2020)

Sehr geehrte Lehrbeauftragte,

Sie haben sicherlich von der Verschiebung unseres Semesterbeginnes gehört, die der Ausbreitung der Corona-Pandemie geschuldet ist. Alle Thüringer Hochschulen sollen voraussichtlich am 4. Mai 2020
wieder geöffnet werden.

Uns ist bewusst, dass dieser rigorose Einschnitt in den Hochschulkalender besonders in Ihr Leben tief eingreift. Bitte seien Sie gewiss, dass wir bei all unseren Überlegungen auch das Schicksal der Lehrbeauftragten im Blick haben. Sie sollen so schnell wie möglich sichere Planungsgrundlagen erhalten.

Unser Ziel ist, dafür zu sorgen, dass bis zum Beginn des Wintersemesters die für das SoSe 2020 vorgesehenen SWS in vollem Umfang realisiert werden können.

Die ganz besondere historische Situation erfordert von uns allen (von Lehrenden und Studierenden) größte Flexibilität. Wenn wir solidarisch handeln, sollten alle diese Probleme lösbar sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. Christoph Stölzl
Präsident

Rundbrief an Studierende und Mitarbeiter*innen (13.03.2020)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,

die Thüringer Hochschulen haben gemeinsam den schwerwiegenden Entschluss gefasst, die Hochschulen des Freistaats bis zum 4. Mai 2020 zu schließen.

Der Grund dafür ist:
Deutschland steht vor der Riesenaufgabe, durch eine radikale Veränderung unseres Alltags die täglich schneller werdende Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie zu stoppen. Sie ist eine tödliche Bedrohung für uns alle, vor allem aber für die Risikogruppe der Alten, Kranken und Schwachen.

„Sie müssen wir schützen“, hat Bundespräsident Steinmeier in klaren Worten gesagt: „Ihnen müssen wir unsere Solidarität zeigen. Das ist die Aufgabe der Stunde. Das ist die Probe für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Jeder Einzelne muss sich jetzt fragen: Was kann ich tun, um die Ausbreitung zu verlangsamen? Unsere Selbstbeschränkung heute wird morgen Leben retten.“

Die Schließung unserer Hochschule greift bis zum 4. Mai 2020 tief in unser Hochschulleben ein. Sie verändert unser aller Berufs- und Studienleben.

Sie fordert von jedem und jeder von uns Verzicht auf selbstverständliche Gewohnheiten. Jetzt ist der Moment, wo unsere Hingabe an die gemeinsame Aufgabe, wo Flexibilität und tagtägliches Engagement gefragt sind.

Ich bin sicher, dass wir gemeinsam diese Herausforderung meistern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Stölzl
Präsident