Finanzielle Unterstützung in der Coronakrise

Stand: 24.03.2021

Überbrückungshilfe für Studierende vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit Studienkrediten und Zuschüssen, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

Überbrückungshilfe als Zuschuss

UPDATE (März 2021):

Die Überbrückungshilfe wird auch im Sommersemester 2021 gewährt. Betroffene Studierende können also weiterhin Anträge auf finanzielle Hilfe stellen.

Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Monatlich werden bis zu 500 Euro ausgezahlt. Das Studierendenwerk Thüringen entscheidet über die Gewährung der Überbrückungshilfe. Hier können Sie den Zuschuss online beantragen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de


Studienkredit durch die KfW
Studierende (auch ausländische) können bei der KfW ein Darlehen beantragen. Bis zum Ende des Jahres 2021 ist es zinsfrei. Anschließend ist der dann gültige Zinssatz von den Studierenden selbst zu tragen. Das Darlehen kann je nach Bedarf bis zu einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat in Anspruch genommen werden. Die vorübergehende Zinsfreiheit des Studienkredits gilt natürlich auch für diejenigen Studierenden, die bereits derzeit einen KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen und noch weiter ausgezahlt bekommen.
→ www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des BMBF.

Finanzhilfe für Studierende in Not

Die Hochschule stellt Mittel aus ihrem Haushalt zur Verfügung, um bedürftige Studierende in der Coronakrise zu unterstützen. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 800 Euro gewährt werden.

Sie können online einen Antrag bei der Allgemeinen Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen stellen, das die Mittel verwaltet: asb(at)stw-thueringen.de.

Auf der Website des Studierendenwerks finden Sie das entsprechende Antragsformular (auf Deutsch und Englisch) sowie weitere Informationen zur Beantragung.

Die Hälfte des gewährten Betrages ist zurückzuzahlen. Der Freistaat Thüringen übernimmt die andere Hälfte der Kreditsumme. Studierende müssen folglich höchstens 400 Euro zurückzahlen.

Stipendien: Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende

Verschiedene öffentliche und private Stiftungen loben Stipendien aus. Einige fördern Bewerberinnen und Bewerber sämtlicher Studiengänge im gesamten Bundesgebiet.

Andere vergeben regionale Stipendien, die Studierende eines bestimmten Geburts- oder Studienortes fördern, oder fachspezifische Förderungen, die Studierende eines besonderen Fachbereichs oder Abschlussarbeiten verschiedener Themenschwerpunkte mit finanziellen Hilfen und Mentoring unterstützen.

Einen Überblick über die Stiftungen und die Voraussetzungen für die Stipendienvergabe bietet der kostenfreie und unabhängige Elternkompass der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.