Reguläres Studium

Prinzipiell gilt: Internationale Studienbewerber durchlaufen zunächst das gleiche Bewerbungsverfahren für ein reguläres Studium (Bachelor / Master) wie deutsche Bewerber.

Zusätzliche Nachweise

Deutschnachweis
Das Sprachniveaus B2 ist durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH), den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), "The European Language Certificates" (telc) oder vergleichbare Sprachprüfungen z.B. Goethezertifikate nachzuweisen. Wir empfehlen eine zertifizierte Sprachschule.

Bewerber für die Studiengänge Musikwissenschaft, Kulturmanagement oder Lehramt an Gymnasien benötigen den Nachweis des Sprachniveaus C1.

Im Ausland absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen
Bewerber für ein Studium mit den Abschlüssen Bachelor, Erste Staatsprüfung oder Diplom sollten beachten, dass im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Entsprechende Nachweise in deutscher Übersetzung und beglaubigte Kopien sind erforderlich und werden nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt eingereicht.

Visa/Aufenthaltserlaubnis
EU-Bürger und Bürger einiger anderer Länder wie Andorra, Australien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Lichtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Schweiz und USA benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie können ohne Visum ins Bundesgebiet einreisen, benötigen aber für einen Studienaufenthalt eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Alle anderen müssen über die deutsche Auslandsvertretung des Heimatlandes ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Es wird dringend davon abgeraten, mit einem Touristenvisum einzureisen!

Wissenswertes

Lebenshaltungskosten
Für den Lebensunterhalt benötigt man in Weimar derzeit 934,- Euro pro Monat, Unterkunft und Krankenversicherung eingeschlossen. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, muss man bei der Ausländerbehörde nachweisen, dass die entsprechende Summe für ein Jahr im Voraus gesichert ist (z.B. Vorlage einer Bürgschaft der Eltern oder einer anderen Person, entsprechendes Sparguthaben im Heimatland, Konto in Deutschland mit größerem Betrag o.Ä.). Der Nachweis eines Stipendiums von einer Institution im Heimatland oder vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst wird ebenfalls akzeptiert.

Gebühren
Für ein grundständiges Studium mit dem Ziel eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses sowie für ein postgraduales konsekutives Masterstudium werden an der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar derzeit keine Studiengebühren erhoben. Studierende, die ihre Regelstudienzeit um mehr als vier Semester im grundständigen Studium und um mehr als zwei Semester im postgradualen Studium überschreiten, müssen seit Wintersemester 2004/2005 eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen.

Unabhängig von der Studienform ist bei der Einschreibung und für jedes weitere Semester ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe des aktuellen Beitrages erfahren Sie erfahren Sie hier.

Stipendien
Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar bietet ihren Studierenden zahlreiche Stipendien an. Nähere Informationen und weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung können Sie hier nachlesen.

Sprachkurse
Neben anderen Institutionen bietet auch das Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar den ausländischen Bewerbern und Studierenden der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar deutsche Sprachkurse an.

Nähere Informationen können angefordert werden bei:
Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar
Dr. Susanne Kirchmeyer
Coudraystraße 13a
99421 Weimar
Tel. +49 (0) 3643 | 582 391
Fax +49 (0) 3643 | 582 392
susanne.kirchmeyer(at)uni-weimar.de