Justiziariat

Herzlich Willkommen beim Justiziariat der HfM Weimar.

Das Justiziariat ist als Stabsstelle der Kanzlerin für die rechtliche Beratung und Betreuung in allen die Hochschule betreffenden rechtlichen Angelegenheiten zuständig.

Nachfolgend finden Sie neben den Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen des Justiziariats weitere Informationen und Dokumente zu einzelnen rechtlichen Themen.

Datenschutz

Nähere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Leitlinien und Datenschutzerklärungen finden Sie hier.

Whistleblowing / Hinweisgeber-Meldestelle

Sie können sich an die interne Meldestelle der Hochschule wenden, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsverstöße festgestellt oder Informationen über Verstöße erlangt haben. Die Hinweise werden von einem Mitarbeiter aus dem Justiziariat (Christian Franze) und/oder einer Kollegin aus der ASA (Dr. Helen Fronius) bearbeitet und streng vertraulich behandelt.

Sollten Sie eine(n) der beiden Beauftragten der Meldestelle als Kontakt für Ihren Hinweis oder Ihre Meldung bevorzugen oder sollten irgendwelche Vorbehalte gegen eine der Personen bestehen, nutzen Sie bitte nicht den allgemeinen Weg der Kontaktaufnahme mit der Meldestelle, sondern wenden Sie sich persönlich an die aus Ihrer Sicht vertraute Person.

Informationen zu der stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: 
Datenschutzerklärung der Hinweisgeber-Meldestelle

Spätestens sieben Tage nach der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sollte die Kontaktaufnahme nicht anonym erfolgt sein. Eine Rückmeldung inklusive der Mitteilung geplanter und bereits ergriffener Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung.

Welche Verstöße können nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz u. a. gemeldet werden?

  • → Verstöße gegen Strafvorschriften
  • → Bußgeldbewehrte Verstöße (Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm z. B. dem Schutz von Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten bzw. ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalvertretungsrechte)
  • → Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte, z.B.: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht
  • → Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen


Mögliche Wege der Kontaktaufnahme mit der Hinweisgeber-Meldestelle:

  • → Physischer (anonymer) Briefkasten:
    Briefkasten des Justiziariats, Rößlersches Haus, Verwaltungsgebäude, 1. Obergeschoss  rechts
    Bitte einen verschlossenen Briefumschlag verwenden und Empfänger entsprechend kennzeichnen!

Ansprechpartner*innen