Teilzeitstudium
Mit dem Teilzeitstudium wird die Möglichkeit geschaffen, das Studium mit anderen Verpflichtungen oder besonderen Lebenssituationen zu vereinbaren. Studierende können ihr gesamtes Studium oder nur zeitlich begrenzte Abschnitte in Teilzeit zu studieren.
Im Teilzeitstudium erstreckt sich ein Fachsemester auf ein Studienjahr. Pro Semester erbringen sie nur etwa 50 Prozent der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Credit Points.
Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium kann dann erfolgen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium muss bei der Abteilung für Akademische und Studentische Angelegenheiten beantragt werden. Stellen Sie den Antrag bei der Immatrikulation oder im Rahmen der Rückmeldefrist und verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
Im Teilzeitstudium erstreckt sich ein Fachsemester auf ein Studienjahr. Pro Semester erbringen sie nur etwa 50 Prozent der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Credit Points.
Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium kann dann erfolgen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Berufstätigkeit mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden und höchstens 30 Stunden pro Woche
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Erziehung und Pflege von Kindern im eigenen Haushalt
- Pflege von Angehörigen
Die Immatrikulation ins Teilzeitstudium muss bei der Abteilung für Akademische und Studentische Angelegenheiten beantragt werden. Stellen Sie den Antrag bei der Immatrikulation oder im Rahmen der Rückmeldefrist und verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis über die Begründung für das Teilzeitstudium
- bei Berufstätigkeit: Arbeitsvertrag
- bei Behinderung oder chronischer Erkrankung: ärztliche oder behördliche Bescheinigung
- Erziehung und Pflege von Kindern: Geburtsurkunde
- Pflege von Angehörigen: Nachweis über die Pflegestufe von der Krankenversicherung
- Ein mit den Hauptfachlehrenden (künstlerische Studiengänge) bzw. mit dem Institut (pädagogische und wissenschaftliche Studiengänge) abgestimmter, individueller Studienverlaufs- und Prüfungsplan
- Leistungsanforderungen sowie Prüfungsfristen und Termine bleiben unberührt. Studierende im Teilzeitstu-dium haben demnach dieselben Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen wie Vollzeitstudierende
- Der Semesterbeitrag ist auch von Teilzeitstudierenden in voller Höhe zu entrichten. Auch die Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit ("Langzeitstudiengebühren") werden von Teilzeitstudierenden in gleicher Weise erhoben wie von Vollzeitstudierenden
- § 52 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
- § 4 Rahmenprüfungs- und -studienordnung der HfM Weimar