Gasthörerschaft
Eine Reihe von Unterrichtsveranstaltungen sind für Gasthörer freigegeben. Anträge auf Gasthörerschaft sind bis spätestens eine Woche nach Semesterbeginn zu stellen. Im Zusammenhang mit der Gasthörerschaft besteht kein Prüfungsrecht.
Den Antrag auf Gasthörerschaft finden Sie im Formularcenter.
Informationen zu den Gebühren erhalten Sie hier.
Den Antrag auf Gasthörerschaft finden Sie im Formularcenter.
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