Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Verwaltung und Lehre) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen bzw. Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und laut Programmausschreibung höchstens sechs Wochen dauern. Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar fördert allerdings Aufenthalte nur von einer Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Welcher Personenkreis der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar kann gefördert werden?
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Administration Fakultäten
- Finanzen
- Internationale Beziehungen
- Marketing, Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Lehrende zur Weiterbildung
Welche Leistungen bietet das Programm?
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch ERASMUS+?
- Einladung der Gasthochschule
- mit der Gasthochschule / dem Fachkollegen abgestimmtes Arbeitsprogramm (Staff Training Programme)
- Inter-Institutionelle Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule
- Vereinbarung zwischen Heimathochschule und gastgebender Institution
Für alles weitere gelten die Regelungen für die Dozentenmobiltät analog.
Nähere Angaben zu diesem Programmpunkt finden Sie unter www.eu.daad.de/stt