Sie können sich an die interne Meldestelle der Hochschule wenden, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsverstöße festgestellt oder Informationen über Verstöße erlangt haben. Die Hinweise werden von einem Mitarbeiter aus dem Justiziariat (Christian Franze; Vertretung: N. N.) bearbeitet und streng vertraulich behandelt.
Informationen zu der stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
→ Datenschutzerklärung der Hinweisgeber-Meldestelle
Spätestens sieben Tage nach der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sollte die Kontaktaufnahme nicht anonym erfolgt sein. Eine Rückmeldung inklusive der Mitteilung geplanter und bereits ergriffener Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung.
Welche Verstöße können nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz u. a. gemeldet werden?
- → Verstöße gegen Strafvorschriften
- → Bußgeldbewehrte Verstöße (Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm z. B. dem Schutz von Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten bzw. ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalvertretungsrechte)
- → Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte, z.B.: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht
- → Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen
Mögliche Wege der Kontaktaufnahme mit der Hinweisgeber-Meldestelle:
- → Physischer (anonymer) Briefkasten:
Briefkasten des Justiziariats, Rößlersches Haus, Verwaltungsgebäude, 1. Obergeschoss rechts
Bitte einen verschlossenen Briefumschlag verwenden und Empfänger entsprechend kennzeichnen!