Teilnahmebedingungen
Zum 9. Internationalen JOSEPH JOACHIM Kammermusikwettbewerb werden Ensembles folgender Gattungen zugelassen:
• Streichtrio und Streichquartett
• Klaviertrio und Klavierquartett
1. Teilnahmeberechtigt sind Ensembles aller Nationalitäten, deren Mitglieder nach dem 3. April 1987 geboren sind. Das Durchschnittsalter der Ensemblemitglieder darf am 3. April 2022 das 32. Lebensjahr nicht überschritten haben. Der Veranstalter behält sich in begründeten Fällen Ausnahmen hiervon vor.
2. Der Wettbewerb ist in allen Runden öffentlich.
3. Zum Vortrag zugelassen werden nur Originalkompositionen.
4. Über die Reihenfolge des Auftretens in den Wettbewerbsrunden entscheidet das Los. Die Reihenfolge bleibt in allen Runden gleich. Ausnahmen können von der Jury zugelassen werden.
5. Die Preisträger-Ensembles müssen ihren Preis persönlich in Empfang nehmen. Für die Teilnahme am Preisträgerkonzertes besteht kein Honoraranspruch.
6. Die Wettbewerbsorganisation behält sich vor, ein Web-Streaming der einzelnen Durchgänge sowie des Preisträgerkonzertes anzubieten sowie Beiträge der Ensembles im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Aus Mitschnitten (Bild und Ton) und Sendungen entstehen für die Ensembles keine Ansprüche. Alle Leistungsrechte aus Mitschnitten verbleiben bei der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar.
7. Reise- und Hotelkosten tragen die Ensembles. Ausländische Ensembles, vornehmlich aus Osteuropa, können sich formlos um einen Zuschuss bewerben, es besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.
8. Für die Ensembles ab dem Semifinale übernimmt der Veranstalter ab dieser Runde die Kosten für die Unterkunft bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro pro Tag und Person für die Dauer ihrer weiteren Teilnahme am Wettbewerb.
9. Die Ensembles erklären sich bei der Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbes sowie mit eventuellen Änderungen in der Zusammensetzung der Jury einverstanden.
10. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.