Dekanate
Fakultät I
Ansprechpersonen
Fakultät II
Ansprechpersonen
Fakultät III
Ansprechpersonen
Fakultätsrat
Innovationsfonds der Fakultät III
Ziel
Gefördert werden innovative, experimentelle Ideen und interdisziplinäre Vorhaben der Fakultät III
Umfang
Insgesamt werden aus dem Haushalt der Fakultät 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Anträge
Eingereicht wird im Dekanat eine kurze Ideenskizze mit einem Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan.
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Fakultät III, sowohl Lehrende als auch Mitarbeitende und Studierende.
Anträge von Lehrbeauftragten können bei gemeinsamer Antragstellung mit einem oder mehreren Mitgliedern der Fakultät berücksichtigt werden.
Beantragt werden können entsprechend der Haushaltspolitischen Grundsätze der Hochschule z.B.:
- Hiwi-Mittel
- Sachkosten
- Druckkostenzuschüsse
- Honorare für Gäste
- Mietkosten für Technik, Räume
- Reise- und Aufenthaltskosten für Exkursionen
Nicht beantragt werden können:
- Catering- und Verpflegungskosten
- Kosten für Weiterbildungen
- Honorare für Angehörige der Hochschule
- Kosten für Präsente
Auswahlkommission
Die Auswahlkommission wird gebildet aus Dekan, Prodekan und Geschäftsführerin der Fakultät (oder ihrer Assistentin) und den Vertreter*innen der Mitarbeitenden und der Studierenden im Fakultätsrat. Haben Mitglieder der Auswahlkommission selbst Anträge gestellt, entfällt ihr Sitz.
Bericht/ Abrechnung
Ein Bericht über die geförderten Projekte, der von den Projektleiter*innen zu erstellen und dem Dekanat nach Projektabschluss vorzulegen ist, fließt in den Jahresbericht der Fakultät ein. Die Abrechnung der jeweiligen Projektmittel, etwaige Auftragserteilungen und Vertragsgestaltungen erfolgen mit dem oder über das Dekanat. Diesem sind auch sämtliche Änderungen im Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan umgehend anzuzeigen.
Zeitplan
Einsendeschluss ist der 31.03.2022, bitte als pdf-Dokument an christiane.kraft(at)hfm-weimar.de – die Auswahlkommission wird voraussichtlich im Februar tagen. Die Projekte können im Sommersemester 2022 stattfinden, die Abrechnung muss spätestens im Kalenderjahr 2022 erfolgen. Es können keine Mittel ins nächste Haushaltsjahr überführt werden.