Studierende der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums von mindestens drei bis höchstens zwölf Monaten, gegebenenfalls auch mehrfach in verschiedenen oder aufeinander folgenden Studiengängen.
Das Programm bietet folgende Leistungen
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von mindestens 300 Euro bis höchstens 420 Euro/ Monat, je nach Zielland und Verfügbarkeit der Mittel
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, wenn diese mit im Ausland sind
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für die Förderung
- reguläre Immatrikulation für ein Vollzeitstudium an der Hochschule
- Abschluss der ersten zwei Fachsemester im gewählten Studiengang
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Inter-Institutionelle ERASMUS-Vereinbarung hat
Bewerben sollte man sich vorzugsweise für die Hochschulen, die auf der Website der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar als Austauschpartner genannt sind. Es kann nicht garantiert werden, dass mit einer anderen gewünschten Gasthochschule eine Inter-Institutionelle Vereinbarung zustande kommt, selbst dann nicht, wenn ein Lehrender der gewünschten Hochschule, etwa bei einem Meisterkurs, eine Studienplatzzusage gemacht hat.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt in jedem Fall über die
Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten (ASA) durch fristgerechte Einreichung des Bewerbungsmaterials an dortiger Stelle. Muss man sich zusätzlich an der gewünschten Partnerhochschule online bewerben, sind die ausgedruckten Unterlagen der Online-Bewerbung in Kopie dem bereits in der Abteilung ASA abgegebenen Antrag nachzureichen. Informationen zur Online-Bewerbung und die Fristen dafür findet man auf der Website der Partnerhochschule.
Bewerbungsmaterial
- Bewerbungsformular
- Formular Learning Agreement (Es ist darauf zu achten, dass das Learning Agreement den Erwerb von 30 Credits pro Semester vorsieht, bei kürzeren Aufenthalten den entsprechenden Anteil. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie hier.)
- bei künstlerischen Studiengängen eine DVD oder eine durch den Hauptfachlehrer als Aufzeichnung seines Studenten bestätigte CD bzw. kompositorische Arbeiten
- nur auf zusätzliche Anforderung der Partnerhochschule eine englischsprachige Bescheinigung über die bisher absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen (diese wird auf Antrag vom Prüfungsamt ausgestellt)
- Nachweis eines Online-Sprachtests (Ergebnis ist kein Auswahlkriterium)
- gegebenenfalls Kopie der Online-Bewerbung an der gewünschten Partnerhochschule
Bewerbungsfrist
Anträge auf ein ERASMUS Auslandsstudium sollen bis 16. Januar in der Abteilung ASA vorliegen. Dies betrifft sowohl Bewerbungen für das Wintersemester als auch für das Sommersemester des folgenden akademischen Jahres. Es besteht keine Gewähr, dass später eingereichte Bewerbungen die gewünschte Partnerhochschule noch so rechtzeitig erreichen, dass sie dort berücksichtigt werden können.
In seltenen Fällen lassen Partnerhochschulen auch Bewerbungen während des laufenden Jahres zu. Insofern lohnt sich die Anfrage in der Abteilung ASA.
Vergabe der Studienplätze durch die Partnerhochschulen
Die Mitteilung des Auswahlergebnisses durch die Partnerhochschule an die ERASMUS Bewerber bzw. die Hochschule erfolgt in sehr unterschiedlichen Fristen. Nachfragen an den Partnerhochschulen beschleunigen den Prozess nicht. Insofern wird darum gebeten, von Anfragen dort wie hier abzusehen. Die Entscheidung wird unterschiedlich manchmal den Bewerbern direkt, manchmal der Hochschule/Abteilung ASA mitgeteilt. Sobald der Hochschule ein Bescheid vorliegt, werden die Bewerber davon per Email in Kenntnis gesetzt. Umgekehrt werden die Bewerber gebeten, nach Mitteilung der Entscheidung durch die Partnerhochschule sicherheitshalber ihre Hochschule zu informieren.
Höhe der Förderung für Studienaufenthalte
Ab dem akademischen Jahr 2014/15 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen:
- Gruppe 1 - monatlich 250 Euro: Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 - monatlich 200 Euro: Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
- Gruppe 3 - monatlich 150 Euro: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
Auswahlkriterien
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach fachlichen Leistungen, bei künstlerischen Studiengängen auf der Grundlage der eingereichten CD, DVD oder der kompositorischen Arbeit. Ein Studienplatz kann nur bei freier Kapazität erwartet werden.
Weitere Informationen zur Studierendenmobilität findet man unter
www.eu.daad.de/studierende