Hochschulwechsel | Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Hochschulwechsel

Bei einem Hochschulwechsel werden bereits absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, soweit keine wesentlichen Unterschiede in den erworbenen Kompetenzen bestehen. Allerdings sind Studien- und Prüfungsleistungen nachzuholen, die laut Studienordnung an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar zu erbringen sind, an der Herkunftshochschule jedoch bisher nicht erbracht wurden.

Da bei einem Hochschulwechsel keine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester erfolgt, wird vor einer Bewerbung empfohlen, anhand des Studienverlaufsplanesdes gewünschten Studienfaches zu überprüfen, ob die noch fehlenden Leistungen in der verbleibenden Regelstudienzeit zu bewältigen sind.

 

Im Ausland absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen

Bewerber für ein Studium mit den Abschlüssen Bachelor, Master, Erste Staatsprüfung oder Diplom sollten beachten, dass im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Entsprechende Nachweise in deutscher Übersetzung und beglaubigte Kopien sind erforderlich und werden nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt eingereicht.

 

Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Prüfungsamtes.