Studienplatz und Einschreibung

Nach der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber*innen in der Regel innerhalb von drei Wochen einen Bescheid. Dieser enthält das Prüfungsergebnis und weist bei bestandener Eignungsprüfung auf die Möglichkeit der Immatrikulation hin. Die Möglichkeit der Einschreibung gilt nur für das im Bescheid benannte Semester.

Die Einschreibung ist fristgerecht vorzunehmen. Sie ist auch auf dem Postweg mit dem entsprechenden Formular der Datenerfassung möglich.


Erforderlich sind:

  • der Nachweis über die Einzahlung des aktuellen Semesterbeitrages
  • der Nachweis über die Einzahlung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren und Beiträge
  • der Nachweis über die Krankenversicherung entsprechend der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996 (BGBl. I. S. 568) in der jeweils geltenden Fassung oder der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung durch die elektronische Meldebestätigung Ihrer Krankenkasse (Meldegrund M10)
  • eventuell noch fehlende Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung oder den Hochschulabschluss
  • der Exmatrikulationsbescheid der vorherigen Hochschule bei einem Hochschulwechsel


Fehlen Unterlagen, kann die Einschreibung nicht erfolgen.

Ansprechpartnerin

  • Signe  Pribbernow
    Foto: Alexander Burzik

    Signe Pribbernow

    Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

    Mitglied Senat

    Studienberatung | Bewerbung | Eignungsprüfung | Immatrikulation | Weiterführende Studienangebote
    Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus
    Raum: 101
    03643 | 555 147