Eignungsprüfung/ Eignungsfeststellung

ACHTUNG: Für viele Studienfächer ist bereits mit der Bewerbung ein Video (Format .mp4) hochzuladen. Bitte beachten Sie dazu die speziellen Anforderungenin der Eignungsprüfung für Ihr Fach.

→ Zum Vorbereitungskurs auf Eignungsprüfung in Nebenfächern Musiktheorie / Gehörbildung (Klassik) am 6. Mai 2023

Spezielle Anforderungen

Die hier veröffentlichten Anforderungen gelten für die Eignungsprüfung zum Wintersemester 2023.

ACHTUNG: Bewerbungen sind nicht möglich für das Thüringer Opernstudio

Allgemeines

Durch Eignungsprüfungen soll der Nachweis einer besonderen künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang im Hinblick auf das beabsichtigte Studienziel erbracht werden.

Hierzu gehören insbesondere eine entwickelte musikalische Begabung, Interpretationsfähigkeit und Gestaltungswille sowie ein ausgebildetes instrumental-, vokal- oder bewegungstechnisches Vermögen auf der Grundlage ausgeprägter, auf das Fach bezogener technischer Fertigkeiten und Kenntnisse über musikalische Funktionen und Zusammenhänge.

Außerdem ist der Nachweis der musikalischen Hörfähigkeit und musiktheoretischer Kenntnisse zu erbringen.

Vorbereitungskurs Musiktheorie/ Gehörbildung

Vorbereitungskurs auf die Eignungsprüfung in Musiktheorie/ Gehörbildung an Musikhochschulen
Wann: 06.05.2023 von 10:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Wo: Musikschule „Johann Nepomuk Hummel“ Weimar
Kursleitung: Studierende der HfM Weimar mit Schwerpunkt Musiktheorie
Anmeldung

Eine Musterklausur mit Lösungen finden Sie unter "Allgemeines".

Erlass von Teilen der Eignungsprüfung

Theoretische Teile der Eignungsprüfung für ein grundständiges Studium sowie die Eignungsprüfung im Nebenfach Klavier können auf Antrag hin erlassen werden, wenn der Nachweis bereits erbrachter adäquater Studien- und Prüfungsleistungen in den entsprechenden Fächern erfolgt.

Der Antrag auf Erlass von Prüfungsteilen ist mit der Bewerbung, jedoch bis spätestens drei Wochen vor dem Eignungsprüfungstermin unter Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise schriftlich beim Prüfungsausschuss der Hochschule zu stellen. Geht der Antrag später ein, wird er nicht mehr berücksichtigt. In diesem Fall legt die/der Bewerber*in die Eignungsprüfung in vollem Umfang ab.

Rechtsgrundlagen

Neben der Erfüllung der formalen Erfordernisse ist als Voraussetzung für die Berechtigung zum Studium in einem der Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge sowie im Studiengang Schulmusik in einer Prüfung die besondere künstlerische Eignung für das gewählte Studienfach nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen für das Bewerbungsverfahren, die Eignungsprüfung und die Feststellung des Prüfungsergebnisses sind § 68 Thüringer Hochschulgesetz, die Immatrikulationsordnung und die Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar.

Umfang
Gegenstände der Eignungsprüfung sind das gewählte Hauptfach bzw. das instrumentale Schwerpunktfach und die Nebenfächer Klavier, Musiktheorie und Gehörbildung. Das Hauptfach umfasst in einigen Studienrichtungen mehrere Prüfungsteile. Wird durch die Prüfungskommission festgestellt, dass eine Eignung im gewählten Hauptfach bzw. instrumentalen Schwerpunktfach nicht gegeben ist, kann auf das Ablegen der übrigen Prüfungsteile verzichtet werden. Das eingereichte Prüfungsprogramm dient lediglich der Information der Prüfungskommission. Es erfolgt weder eine Genehmigung noch eine Ablehnung. Die Prüfungskommission ist nicht verpflichtet, alle angebotenen Stücke anzuhören. Sie kann aus dem Angebot auswählen und/oder den Bewerber während des Vortrages unterbrechen.

Erlass von Prüfungsteilen
Eine Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen (mit Ausnahme des Hauptfachs) ist auf eigenen schriftlichen Antrag hin nur dann möglich, wenn in den betreffenden Nebenfächern bereits Studien- und Prüfungsleistungen – z. B. vor einem Hochschulwechsel – erbracht worden sind. Die Nachweise darüber sind vom Bewerber eigenständig und rechtzeitig vor der Prüfung zu erbringen.

Verhinderung
Bei Verhinderung der Teilnahme an der Eignungsprüfung wird um eine unverzügliche Benachrichtigung des betreffenden Institutes gebeten.

Ergebnis
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird innerhalb von ca. vier Wochen schriftlich mitgeteilt. Bei Bestehen der Eignungsprüfung gilt das Ergebnis in der Regel nur für die Aufnahme des Studiums im darauffolgenden Semester. Die Eignungsprüfung kann für das gleiche Studienfach bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden, und zwar in der Regel zum nächsten Eignungsprüfungstermin. In besonderen Ausnahmefällen kann die Wiederholung auch einzelner Prüfungsteile zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt werden, wenn der Bewerber im Prüfungsteil Hauptfach der Eignungprüfung eine besondere Begabung nachgewiesen hat. Davon ist auszugehen, wenn die Punktzahl 3,0 Punkte höher liegt, als zum Bestehen der Hauptfachprüfung mindestens notwendig ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss.

::: Eignungsprüfungsordnung (PDF) :::

Übernachtungsmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anwesenheit zur Eignungsprüfung über einen Tag hinaus erforderlich sein kann.

Der Studierendenrat vermittelt private und somit kostenlose Unterkünfte bei Studierenden für die Aufnahmeprüfungen. Informationen und Angebote finden Sie auf der Couchsurfing-Börse der HfM Weimar" (Facebook).

Zudem können Sie in einer der Jugendherbergen oder Hotels übernachten:

Jugendherberge Germania
Carl-August-Allee 13, 99423 Weimar
(in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes)
Tel. 03643 | 850 490
Zur Website

Jugendherberge Am Poseckschen Garten
Humboldtstr. 17, 99423 Weimar
Tel. 03643 | 850 792
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Buslinie 6 | Haltestelle Cranachstraße

Jugendgästehaus Maxim Gorki
Zum Wilden Graben 12, 99425 Weimar
Tel. 03643 | 850 750
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Buslinien 5 und 8 | Haltestelle Friedhof (bzw. Wilder Graben)

Labyrinth Hostel
Goetheplatz 6, 99423 Weimar
Tel. 03643 | 811 822
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Buslinien 1-3, 5-9 | Haltestelle Goetheplatz

Zimmervermittlung der Tourist-Information
Markt 10, 99421 Weimar
Tel. 03643 | 240 013
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Ansprechpartnerin

  • Signe  Pribbernow
    Foto: Alexander Burzik

    Signe Pribbernow

    Mitarbeiterin Akademische und Studentische Angelegenheiten

    Mitglied Senat

    Studienberatung | Bewerbung | Eignungsprüfung | Immatrikulation | Weiterführende Studienangebote
    Verwaltungsgebäude – Rößlersches Haus
    Raum: 101
    03643 | 555 147