Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Teilnahmebedingungen

  1. Der Wettbewerb steht jungen Pianisten aller Nationen sowie Staatenlosen offen.
  2. Es gelten folgende Stichtage für die Altersgruppen:
    Kategorie I    geb. nach dem 2.03.1997
    Kategorie II   geb. nach dem 2.03.1993
  3. Der Wettbewerb ist öffentlich. Die Reihenfolge des Auftretens der Pianisten wird durch das Los entschieden.
  4. Das Solo-Repertoire ist auswendig vorzutragen. Eine Ausnahmeerlaubnis bei zeitgenössischen Werken kann beantragt werden. Vierhändige Werke können, müssen aber nicht auswendig gespielt werden.
  5. Ab 5. Januar 2011 sind keine Programmänderungen mehr möglich.
  6. Die Reihenfolge der Werke in den Runden kann der Kandidat selbst bestimmen.
  7. Die Jury behält sich vor, den Klaviervortrag zu unterbrechen, sollte ein Teilnehmer seine ihm zugesprochene Zeit überschreiten.
  8. Die Jury behält sich vor, Preise nicht zu vergeben. Ein erster Preis kann nicht geteilt werden.
  9. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Zusammensetzung der Jury kann sich ändern.
  10. Jurymitglieder dürfen eigene Schüler nicht bewerten, auch keine ehemaligen Schüler, wenn das Unterrichtsverhältnis nicht wenigstens ein Jahr zurückliegt.
  11. Aus eventuellen Mitschnitten oder Sendungen entstehen für die Teilnehmer keine Ansprüche. Alle Leistungsrechte verbleiben bei der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar.
  12. Alle Preisträger sind verpflichtet, an den Preisträgerkonzerten am 2.03.2011 in Weimar, am 3.03.2011 in Sondershausen und am 4.03.2011 in Bayreuth ohne Honorar teilzunehmen.
  13. Im Falle übersetzungsbedingter Missverständnisse ist der deutsche Text der Ausschreibung maßgeblich