Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Juryordnung des 6. Internationalen FRANZ LISZT Klavierwettbewerbs

  1. Der Wettbewerb ist in seinen vier Runden - drei Auswahlprüfungen und einem Finale  - öffentlich. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen der Jury sind die Hochschulleitung und die organisatorische Leiterin des Wettbewerbs zugelassen.
  2. Das im Prospekt veröffentlichte Programm des jeweiligen Kandidaten darf während des Wettbewerbes nicht mehr geändert werden. Die Reihenfolge der Werke in den einzelnen Durchgängen bleibt dem Kandidaten überlassen.
  3. Die Mitglieder der Jury nehmen ihrer vertraglich vereinbarten Anwesenheit in Bayreuth und Weimar an allen Vorspielen und Beratungen teil. Über alle in der Jury beratenen Fragen besteht Schweigepflicht. Die Entscheidungen sind unwiderruflich und unanfechtbar.
  4. Um den Eindruck von Bevorzugung oder Benachteiligung zu vermeiden, enthält sich die Jury im Vortragssaal jeglicher Beifalls- und Missfallensäußerung. Juroren vermeiden jeglichen Kontakt zu Kandidaten, solange diese noch am Wettbewerb teilnehmen.
  5. Die Bewertung erfolgt nach den internationalen Maßstäben, wie sie an junge Künstler mit Podiumsreife angelegt werden müssen. Bewertet werden technisches Können, Tonqualität, musikalische Gestaltung, künstlerische Persönlichkeit.
  6. Die Bewertung in den Auswahlrunden wird mit „JA“ oder „NEIN“ votiert. Im Finale erfolgt die Bewertung der Teilnehmer auf der Grundlage eines Platzierungssystems. Gehört ein Wettbewerbskandidat zum Schülerkreis eines Jurors, kann dieser bei der Bewertung des Kandidaten nicht mitwirken.
  7. Jeder Juror notiert seine Wertung am Ende der jeweiligen Runde auf einem Bewertungsbogen. Bei Abstimmung ist die einfache Mehrheit der Stimmberechtigten ausschlaggebend. Kommt keine Mehrheit zustande, gibt das Votum des Vorsitzenden den Ausschlag.
  8. In die 2. Runde gelangen maximal zwölf Kandidaten, in die 3. Runde sechs, das Finale erreichen maximal drei Kandidaten. 
  9. Nach jeder Runde werden die Ergebnisse durch Anschlag bekannt gegeben. Nach den ersten drei Runden stehen die Juroren für ein auswertendes Gespräch zur Verfügung. Insoweit ist die Schweigepflicht nach Punkt 3 aufgehoben.
  10. In Ausnahmefällen kann die Jury durch einstimmigen Beschluss eine andere Preisverteilung als per Ausschreibung angegeben vornehmen; dabei darf der ausgelobte Betrag eines Preises nicht verändert und die Gesamtsumme der Preisgelder nicht überschritten werden. Die Nichtvergabe eines Preises ist zulässig. Die Jury entscheidet auch über die Vergabe der Sonderpreise.
  11. Das Wettbewerbssekretariat nimmt die Bewertungsbogen nach der Schlusssitzung der Jury unter Verschluss. Sie stehen zur Einsicht den Mitgliedern der Jury und dem Rektor der Hochschule zur Verfügung.