Foto: Maik Schuck
5. Internationaler JOSEPH JOACHIM Kammermusik Wettbewerb
Teilnahmebedingungen
1. Zum 5. Internationalen JOSEPH JOACHIM Kammermusikwettbewerb werden Ensembles (Streicher bzw. Streicher mit Klavier) folgender Gattungen zugelassen:
- Streichtrio, -quartett und -quintett
- Klaviertrio, -quartett und -quintett
Teilnahmeberechtigt sind Ensembles aller Nationalitäten, deren Mitglieder nach dem 10. November 1968 geboren sind. Das Durchschnittsalter der Ensemblemitglieder darf am 10. November 2008 das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben. Der Veranstalter behält sich in begründeten Fällen Ausnahmen hiervon vor.
2. Zum Vortrag zugelassen werden nur Originalkompositionen.
3. Der Wettbewerb ist in allen Runden öffentlich.
4. Über die Reihenfolge des Auftretens in den Wettbewerbsrunden entscheidet das Los. Die Reihenfolge bleibt in allen Runden gleich.
5. Die Preisträger müssen ihren Preis persönlich in Empfang nehmen. Für die Teilnehmer des Preisträgerkonzertes besteht kein Honoraranspruch.
6. Aus Übertragungen und Aufzeichnungen durch elektronische Medien sowie der Produktion von Tonträgern erwachsen für die Teilnehmer des Wettbewerbes keine Besitz- oder Vergütungsrechte.
7. Reise- und Hotelkosten tragen die Teilnehmer. Osteuropäische Teilnehmer können sich formlos um einen Zuschuss bewerben, es besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.
8. Für die Teilnehmer ab dem Semifinale übernimmt der Veranstalter ab dieser Runde die Kosten für die Unterkunft bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro pro Tag und Person.
9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personenunfälle.
10. Die Teilnehmer erklären sich bei der Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbes sowie mit eventuellen Änderungen in der Zusammensetzung der Jury einverstanden.
11. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
