Teilnahmebedingungen
1. Der Wettbewerb wendet sich an junge Geiger jeder Nationalität. Es gelten folgende Stichtage für die Altersgruppen:Kat. I: geboren nach dem 9.11.1992
Kat. II: geboren nach dem 9.11.1989
Kat. III: geboren nach dem 9.11.1985
2. Der Wettbewerb wird in allen Kategorien in drei Runden mit Klavier durchgeführt.
3. Alle Werke werden auswendig und ohne Wiederholung vorgetragen (Ausnahme: sehr kurze Wiederholungen). Sonaten mit Klavier, Werke der Neuen Wiener Schule und von ab 1880 geborenen Komponisten dürfen nach Noten gespielt werden.
4. Die ausgewählten Werke können nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden.
5. Für den Wettbewerb stehen offizielle Klavierbegleiter unentgeltlich zur Verfügung. Eigene Klavierbegleiter dürfen auf eigene Kosten mitgebracht werden.
6. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
7. Die Jury behält sich das Recht vor, den Vortrag abzubrechen.
8. Der Wettbewerb ist in allen drei Runden öffentlich (Konzertkleidung erforderlich).
9. Reise- und Hotelkosten tragen die Teilnehmer. Osteuropäische Teilnehmer können sich um einen Zuschuss zu diesen Kosten formlos bewerben. Es besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.
10. Für die Teilnehmer der 2. Runde übernimmt der Wettbewerb ab dieser Runde die Kosten für die Unterkunft, maximal 25,– Euro je Tag. Unterkunftskosten für Klavierbegleiter und Begleitpersonen werden nicht übernommen.
11. Die Preisträger sind verpflichtet, im Rahmen des Wettbewerbs bei Konzerten ohne Honorar aufzutreten. Aus eventuellen Mitschnitten oder Sendungen entstehen für die Teilnehmer keine Ansprüche. Ein Anspruch auf Mitschnitt besteht für die Teilnehmer nicht. Die Preisträger müssen ihre Preise beim Preisträgerkonzert persönlich in Empfang nehmen.
12. Die Kandidaten erklären sich bei der Anmeldung mit den Bedingungen des Wettbewerbs einverstanden.
13 . Im Zweifelsfall ist der deutsche Text der Ausschreibung verbindlich.
