Die Regeln
Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium in demselben Studiengang fortsetzen wollen, müssen sich bei der Hochschule innerhalb der gesetzten Frist zurückzumelden.Bei der Rückmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- das ausgefüllte Rückmeldeformular
- der Nachweis über die entrichteten Verwaltungskosten- und Semesterbeiträge
- der Nachweis über die Entrichtung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren
Nähere Informationen zu Studiengebühren und Beiträgen...
Studierende, die die Regelstudienzeit des Studiengangs, für den sie immatrikuliert sind, um mehr als zwei Semester überschritten haben, müssen zur Rückmeldung zu dem vierten, der festgesetzten Regelstudienzeit folgenden Semester den Nachweis der Teilnahme an einer Studienberatung vorlegen.
Die fristgerechte Rückmeldung erspart die unerfreuliche Rückmelde-Nachfrist-Gebühr von derzeit 15 € und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Mehr darüber findet man in § 12 der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Die entsprechende Broschüre ist in der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten erhältlich.
