Die Regeln / Einzahlung des Semesterbeitrags
Studienbewerber werden durch die Immatrikulation Mitglieder der Hochschule.Die Immatrikulation setzt voraus
- das Vorliegen eines Antrages einschließlich der erforderlichen Unterlagen,
- für die Studiengänge Schulmusik und Musikwissenschaft die Hochschulzugangsberechtigung,
- für das Studium in den übrigen Studiengängen in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung,
- für ein postgraduales Studium ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- in den künstlerischen Studiengängen eine nach den Bedingungen der Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar bestandene Eignungsprüfung und den für das gewünschte Semester gültigen Bescheid darüber,
- die Vollendung des 16., bei Sängern und ausländischen Bewerbern des 18. Lebensjahres,
- den Nachweis über eine deutsche Sprachprüfung durch ausländische Bewerber
Auf den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung kann außer in den Studiengängen Schulmusik und Musikwissenschaft verzichtet werden, wenn die in der Eignungsprüfung erreichte Punktzahl 3,0 Punkte über der in der Eignungsprüfungsordnung geregelten, im Hauptfach mindestens notwendigen Punktzahl liegt.
Die Immatrikulation setzt weiterhin voraus
- den Nachweis über die entrichteten Beiträge für das Studentenwerk und die Studentenschaft,
- den Nachweis über die Entrichtung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren,
- den Nachweis über die Krankenversicherung
Die Immatrikulation muss innerhalb der im Bescheid mitgeteilten Frist erfolgen. Der Bescheid verliert sonst seine Gültigkeit.
Mehr darüber findet man in § 7 der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Die entsprechende Broschüre ist in der Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten erhältlich.
Einzahlung des Semesterbeitrags
Bestandteil der Einschreibung ist die Einzahlung des Semesterbeitrags.
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