Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

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Gebühren und Entgelte für das Weiterbildende Studium

Für das Weiterbildende Studium, das der Vertiefung und Erweiterung der an einer Musikhochschule oder in der Berufspraxis erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten dient und in der Regel in Anspruch genommen wird, wenn alle anderen Studienmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind, werden Gebühren gemäß §§ 5 und 6 Allgemeine Gebührenordnung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar erhoben. Danach beträgt die Gebühr für ein Weiterbildendes Studium in ausschließlich wissenschaftlichen oder theoretischen Fächern 120 € pro Semester. Für ein Weiterbildendes Studium in künstlerischen Fächern werden kostendeckende Entgelte privatrechtlich erhoben.

Die Berechnung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der Honorarsätze für Lehraufträge. Diese betragen pro 60 Minuten zwischen 20,45 € für Unterricht in Kammermusik oder unterstützenden Begleitfächern und 40,90 € für Unterricht im Hauptfach oder Hauptfachkomplex. Es wird gemäß Studienordnung für das Weiterbildende Studium von einem Mindeststundenumfang von insgesamt 4,5 Semesterwochenstunden im weiterbildenden Studium ausgegangen.

Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühr bzw. des Entgelts ist bis zum Beginn des Semesters zu erbringen. Wird das Weiterbildende Studium nach der Einschreibung nicht oder nur teilweise wahrgenommen, erfolgt keine Rückerstattung.