Gebühren für die Eignungsprüfung und das Eignungsfeststellungsverfahren
Für Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben. Nach Eingang der Bewerbung erfolgt mit der Eingangsbestätigung die Aufforderung zur Zahlung der Eignungsprüfungsgebühr in Höhe von 30 €.