Umfang
Gegenstände der Eignungsprüfung sind das gewählte Hauptfach bzw. das instrumentale Schwerpunktfach und die Nebenfächer Klavier, Musiktheorie und Gehörbildung. Das Hauptfach umfasst in einigen Studienrichtungen mehrere Prüfungsteile.Wird durch die Prüfungskommission festgestellt, dass eine Eignung im gewählten Hauptfach bzw. instrumentalen Schwerpunktfach nicht gegeben ist, kann auf das Ablegen der übrigen Prüfungsteile verzichtet werden.
Das eingereichte Prüfungsprogramm dient lediglich der Information der Prüfungskommission. Es erfolgt weder eine Genehmigung noch eine Ablehnung.
Die Prüfungskommission ist nicht verpflichtet, alle angebotenen Stücke anzuhören. Sie kann aus dem Angebot auswählen und/oder den Bewerber während des Vortrages unterbrechen.
