Schulmusik
Lehramt für Musik an Gymnasien
Die Eignungsprüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
1. Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
Anleitung einer kleinen Gruppe (ca. 10 Personen) zu einer der folgenden selbst gewählten Formen künstlerisch-kommunikativer Arbeit:
- Erarbeitung einer kurzen ein- oder zweistimmigen Melodie, wahlweise mit oder ohne Instrumentalbegleitung (z. B. Volkslied, Kanon, Folk oder Popsong)
- oder Erarbeitung eines kleinen dreistimmigen Chorstückes
- oder eine rhythmische Übung (z. B. Erarbeitung eines Sprechstückes, eines rhythmischen Begleitmodells, einer rhythmischen Komposition)
- oder Erarbeitung einer kurzen Tanzszene oder Bewegungsstudie
Die Stücke sind selbst auszuwählen und Noten in ausreichender Anzahl mitzubringen. Es wird nicht erwartet, dass die Erarbeitung zu einem künstlerisch abgeschlossenen Ergebnis führt.
2. Singen, Sprechen (ca. 20 Minuten)
a) Sprechen
Vortrag
- eines Prosatextes (maximal 1 Seite)
- eines Gedichtes
b) Gesang
Vortrag
- eines begleiteten Sololiedes
- eines Volksliedes a cappella
- eines weiteren Liedes nach eigener Wahl des Genres (z. B. Klassik (Lied oder Arie), Popularmusik, Musical, Jazz)
Wird eine Klavierbegleitung benötigt, müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Eignungsprüfung die Noten vorliegen.
3. Klavier (ca. 10 Minuten)
Vortrag von drei Klavierstücken unterschiedlicher Stilepochen mittleren Schwierigkeitsgrades
4. Schulpraktisches Klavierspiel / Berufspraktisches Klavierspiel (ca. 20 Minuten)
- Spielen von einfachen und erweiterten Kadenzen
- Improvisation auf Kadenzbasis
- ein Lied (Volkslied, Gospel o. ä.) ist vorzubereiten; selbst begleiteter Vortrag in zwei Tonarten
- Harmonisieren einfacher Volksliedmelodien
- Vom-Blatt-Spiel eines Chorsatzes auf 3 Liniensystemen
5. Musikalische Erfahrung (ca. 20 Minuten)
In der Teilprüfung Musikalische Erfahrung geht es um Hörerfahrung und Wissen zur europäischen Musikgeschichte vom 12. bis 20. Jahrhundert. Ausgangspunkte des Gesprächs sind Musik- und Notenbeispiele aus herausragenden Werken. In einem kurzen Gespräch werden musikpädagogische Vorkenntnisse diskutiert.
6. Musiktheorie und Gehörbildung
Siehe Abschnitt „Allgemeine Anforderungen der Eignungsprüfung”
7. Künstlerisches Schwerpunktfach (ca. 20 Minuten)
Wählbar sind alle an der Hochschule angebotenen Instrumente sowie Gesang (auch im Bereich Jazz/Pop) und Schulpraktisches Klavierspiel.
a) Instrumentalspiel
Der Bewerber legt der Eignungsprüfungskommission eine Liste mit vorbereiteten Stücken zur Auswahl vor, die je ein Werk aus Barock, Klassik, 19. und 20./21. Jahrhundert bzw. je nach Instrument eine adäquate Vielfalt enthalten soll.
Wird eine Klavierbegleitung benötigt, müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Eignungsprüfung die Noten vorliegen.
b) Gesang
Vortrag
- von zwei begleiteten Sololiedern
- eines Stückes a cappella
- weiterer zwei Lieder nach eigener Wahl des Genres (z. B. Klassik (Lied oder Arie), Popularmusik, Musical, Jazz)
Wird eine Klavierbegleitung benötigt, müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Eignungsprüfung die Noten vorliegen.
c) Schulpraktisches Klavierspiel
- Spielen von einfachen und erweiterten Kadenzen
- Improvisation auf Kadenzbasis und nach freiem Impuls (Bild- oder Textvorlage)
- zwei Lieder/Songs sind vorzubereiten; selbst begleiteter Vortrag in mindestens zwei Tonarten
- Harmonisieren einfacher Volksliedmelodien
- Vom-Blatt-Spiel eines Chorsatzes auf 3 Liniensystemen
Ergänzungsfach Musikpraxis
Die Eignungsprüfung umfasst, mit Ausnahme der Musiktheorie und Gehörbildung, die gleichen Prüfungsteile wie die Eignungsprüfung für die Studienrichtung Lehramt für Musik an Gymnasien.
Musiktheorie und Gehörbildung siehe Abschnitt „Allgemeine Anforderungen der Eignungsprüfung”
Postgraduales Masterstudium Lehramt an Gymnasien / Doppelfach-Studium Musik
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Studiengang Master of Music Education Lehramt an Gymnasien / Doppelfach-Studium Musik ist der erfolgreiche Abschluss mit dem Grad Bachelor of Music Education oder ein vergleichbarer Abschluss und das Bestehen einer Eignungsprüfung mit folgenden Prüfungsteilen:
- Chorleitung, praktisch, ca. 20 Minuten
- Schulpraktisches Klavierspiel, praktisch, ca. 20 Minuten
- Singen/Sprechen, praktisch, ca. 20 Minuten
- Instrumentalspiel, praktisch, ca. 30 Minuten, davon 20 Minuten erstes Instrument und 10 Minuten Klavier, wenn Klavier nicht erstes Instrument ist
- Musiktheorie/Gehörbildung, schriftlich, jeweils 45 Minuten
Absolventen mit dem Bachelor-Grad eines künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen oder musikwissenschaftlichen Studienganges absolvieren eine Eignungsprüfung, die die Fächer Chorleitung, Schulpraktisches Klavierspiel und (außer bei Bachelor in Gesangspädagogik) Singen/Sprechen enthält. Die weiteren Teile der Eignungsprüfung werden abhängig von der inhaltlichen Ausrichtung des absolvierten Bachelor-Studienganges vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sekretariat des Institutes für Schulmusik und Kirchenmusik, Telefon 03643 555-138, oder unter http://www.hfm-weimar.de.
Postgraduales Ergänzungsstudium (Master) Stimmbildung
- Nachweis einer überzeugenden sängerischen Leistung bei Vortrag von vier Liedern und einer Arie aus verschiedenen Stilepochen/-richtungen mit unterschiedlichem Charakter (ca. 15 - 20 Minuten)
- Eignungsgespräch, ca. 15 Minuten (Grundkenntnisse der Stimmphysiologie, Motivation, pädagogische Eignung)
Lehramt für Musik an Regelschulen
In Kooperation mit der Universität Erfurt, Bewerbungen richten Sie bitte an die Universität Erfurt, Fachgebiet Musik.
1. Musizierpraxis
Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
Anforderungen wie bei Lehramt für Musik an Gymnasien.
Schulpraktisches Klavierspiel (ca. 15 Minuten)
- Improvisation auf Kadenzbasis
- Vortrag eines Liedes (Volkslied, Gospel o. ä.) mit eigener Begleitung
- Harmonisieren einfacher Volksliedmelodien vom Blatt
2. Musiktheorie und Gehörbildung
siehe Abschnitt Allgemeine Anforderungen der Eignungsprüfung
3. Singen, Sprechen
Dauer insgesamt ca. 20 Minuten
Vortrag:
- eines unbegleiteten Volksliedes
- eines weiteren Gesangsstückes (Genre nach eigener Wahl)
- eines Gedichtes
- eines Prosatextes oder einer freien Rede (Information, Bericht, Erzählung oder Kommentar), 2-3 Minuten
4. Instrumentalspiel
Dauer ca. 15 Minuten
Wählbar sind alle an der Hochschule angebotenen Instrumente. Der Bewerber legt der Eignungsprüfungskommission eine Liste mit drei Stücken unterschiedlicher Stilepochen und Charaktere mittleren Schwierigkeitsgrades zur Auswahl vor.
Falls nicht Klavier gewählt wird, ist zusätzlich der Vortrag von zwei Klavierstücken unterschiedlicher Stilepochen und Charaktere erforderlich.
5. Musikalische Erfahrung
Dauer ca. 10 Minuten
Anforderungen wie bei Lehramt für Musik an Gymnasien
Die Teile Schulpraktisches Klavierspiel, 3, 4 und 5 werden als Komplexprüfung abgelegt.
Anmerkungen zu Schulmusik:
Es wird zur eigenen Sicherheit der Nachweis eines logopädischen Gutachtens zur Feststellung der Stimmtauglichkeit empfohlen.
Bei erstem Instrument Klavier sind Vorkenntnisse auf einem zweiten Instrument wünschenswert.
