Postgraduales Studium
Künstlerisches Aufbaustudium
Allgemeines
Gegenstand der Eignungsprüfung für das Künstlerische Aufbaustudium ist nur das künstlerische Hauptfach. In der Prüfung sind dem Anspruchsniveau einer Diplomprüfung im selben Hauptfach gemäße Anforderungen zu erfüllen. Es wird vorausgesetzt, dass der Bewerber diese Anforderungen kennt und ein Programm im entsprechenden Schwierigkeitsgrad (ca. 50 - 60 Minuten) einreicht und vorstellt. Die Auswahl der Stücke wird in die Bewertung einbezogen.
1. Aufbaustudium B (Konzertexamen) Instrumente und Gesang
Die Eignungsprüfung für das viersemestrige Aufbaustudium B (Konzertexamen) findet in zwei Stufen an unterschiedlichen Tagen statt. Das Programm in der ersten Stufe sollte etwa 20 Minuten dauern. In der zweiten Stufe wird ein Programm mit 50-60 Minuten Dauer erwartet.
Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung und Immatrikulation zum Aufbaustudium ist nicht zulässig, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem Hochschulabschluss in dem Fach, das Gegenstand des Aufbaustudiums sein soll, und dem Beginn des Aufbaustudiums 3 Jahre überschreitet.
Die 1. Staatsprüfung ist keine ausreichende Voraussetzung für die Bewerbung zum Aufbaustudium.
Für nachstehende Studienfächer gelten folgende Besonderheiten:
2. Orchesterakademie
Die Eignungsprüfung hat hinsichtlich Form, Inhalt und Dauer den Charakter eines Probespiels bei einem Orchester. Dieses besteht aus zwei Teilen, Konzertliteratur und Orchesterstellen, und umfasst in der Regel mehrere Runden.
3. Opernstudio
Die Eignungsprüfung hat hinsichtlich Form, Inhalt und Dauer den Charakter eines Vorsingens an deutschen Theatern und Bühnen bei der Bewerbung um eine Stelle. Dieses besteht aus zwei Teilen und einer Arbeitsprobe:
- Vier Arien drei unterschiedlicher Stilepochen, in mindestens zwei Sprachen, 20min (für ausländische Studierende ist der Vortrag einer Arie in deutscher Sprache verpflichtend)
- Szenische Improvisation, szenische Darstellung, 10min
4. Aufbaustudium B (Konzertexamen) Dirigieren
Für das Aufbaustudium B wird der dirigentische Vortrag (inkl. Probenarbeit) von zwei instrumental- bzw. chorsinfonischen Werken, bei entsprechender Schwerpunktwahl auch eines Chorwerkes verlangt. Die Prüfung findet nur im Hauptfach statt (immer mit Orchester bzw. Chor). Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Professoren für Dirigieren ist erforderlich.
5. Aufbaustudium B (Konzertexamen) Komposition
Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist der Nachweis eines sehr guten Abschlusses des vorangegangenen Studiums mit dem Diplom oder Master's in Komposition (im Hauptfach mindestens 1,7 oder vergleichbar). Mit der Bewerbung sind ein Gutachten eines Lehrenden einer Musikhochschule über eine herausragende Begabung sowie eigene Kompositionen vorzulegen. Diese müssen inhaltlich und im Umfang den Anforderungen einer Abschlussprüfung für das Künstlerische Diplom bzw. eines Masterabschlusses im Fach Komposition entsprechen.
Die Fachprüfungskommission für Komposition entscheidet nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen und Partituren über die Zulassung zur Eignungsprüfung. In einem Vortrag stellt der Kandidat unter Einbeziehung von Hörbeispielen seine kompositorischen Arbeiten vor (30-40 Minuten).
6. Aufbaustudium Künstlerische Liedgestaltung
In der Eignungsprüfung zum Aufbaustudium Künstlerische Liedgestaltung werden 18 Lieder mit Akzent auf deutscher Romantik verlangt.
Weiterbildendes Studium
In der Eignungsprüfung für das Weiterbildende Studium mit künstlerischem Einzelunterricht, Einzelunterricht in Nebenfächern oder Unterricht in den Fächern Musiktheorie und Gehörbildung sind je nach Voraussetzung ohne Hochschulabschluss analoge Leistungen wie bei einer Bewerbung für ein grundständiges Studium und mit Hochschulabschluss analoge Leistungen wie bei einer Bewerbung für ein Künstlerisches Aufbaustudium zu erbringen.
In allen anderen Fällen wird je nach Schwerpunkt des gewünschten Studiums auf Nachfrage über das Ablegen einer Eignungsprüfung im Einzelfall entschieden.
Postgraduales Masterstudium
1. Lehramt an Gymnasien / Doppelfach-Studium Musik
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Studiengang Master of Music Education Lehramt an Gymnasien / Doppelfach-Studium Musik ist der erfolgreiche Abschluss mit dem Grad Bachelor of Music Education oder ein vergleichbarer Abschluss und das Bestehen einer Eignungsprüfung mit folgenden Prüfungsteilen:
- Chorleitung, praktisch, ca. 20 Minuten
- Schulpraktisches Klavierspiel, praktisch, ca. 20 Minuten
- Singen/Sprechen, praktisch, ca. 20 Minuten
- Instrumentalspiel, praktisch, ca. 30 Minuten, davon 20 Minuten erstes Instrument und 10 Minuten Klavier, wenn Klavier nicht erstes Instrument ist
- Musiktheorie/Gehörbildung, schriftlich, jeweils 45 Minuten
Absolventen mit dem Bachelor - Grad eines künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen oder musikwissenschaftlichen Studienganges absolvieren eine Eignungsprüfung, die die Fächer Chorleitung, Schulpraktisches Klavierspiel und (außer bei Bachelor in Gesangspädagogik) Singen/Sprechen enthält. Die weiteren Teile der Eignungsprüfung werden abhängig von der inhaltlicher Ausrichtung des absolvierten Bachelor-Studienganges vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sekretariat des
Institutes Schulmusik und Kirchenmusik 03643 | 555 138.
2. Musikwissenschaft
Text befindet sich in Vorbereitung
Bitte informieren Sie sich beim Sekretariat des
Institutes für Musikwissenschaft Weimar-Jena unter 03643 | 555 165.
