Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Springe direkt zu:
Permanente Navigation | Navigation 1. Ebene | Navigation 2. Ebene | Navigation 3. Ebene
Inhaltsbereich | Suche | Sprachwahl



Die Orgel im Saal Am Palais

Foto: Maik Schuck

Eignungsprüfung Künstlerisches Aufbaustudium Orgel

Künstlerisches Aufbaustudium — Konzertexamen Orgel

Ziel des Studiums

Das Künstlerische Aufbaustudium — Konzertexamen Orgel mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern dient der Vertiefung und Erweiterung der im vorangegangenen Studium erworbenen künstlerischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, insbesondere der künstlerischen Vervollkommnung und der Vorbereitung auf eine solistische Tätigkeit.

Nach erfolgreichem Abschluss mit der Konzertdiplomprüfung wird das Konzertdiplom vergeben.

Bedingungen für die Eignungsprüfung des Aufbaustudiums Konzertexamen Orgel

In der Eignungsprüfung zum Aufbaustudium B (Konzertexamen) Orgel werden nicht nur in Orgelliteraturspiel, sondern auch in Orgelimprovisation hohe Anforderungen gestellt.

Bewerber für das Künstlerische Aufbaustudium — Konzertexamen Orgel absolvieren eine zweistufige Eignungsprüfung im Rahmen eines öffentlichen Vorspiels:

  • ein Werk eines Meisters aus der Zeit vor Johann Sebastian Bach
  • eine Triosonate und ein repräsentatives freies Orgelwerk von Johann Sebastian Bach
  • ein repräsentatives Orgelwerk des 19. Jahrhunderts
  • ein repräsentatives Orgelwerk des 20. Jahrhunderts

In der ersten Stufe ist ein Programm von etwa 20 Minuten Dauer vorzustellen. In der zweiten Stufe, die nur dann absolviert werden kann, wenn die erste Stufe bestanden wurde, dauert die praktische Prüfung etwa 50 bis 60 Minuten.

Ausländische Studienbewerber, denen eine Anreise zur Eignungsprüfung ohne vorangegangene Vorauswahl nicht zuzumuten ist, können sich durch Einsenden eines Videos oder einer autorisierten Kassette mit dem entsprechenden Programm einer Vorauswahl unterziehen. Dabei ist unbedingt die Disposition der Orgel mit beizufügen. Nach Auswertung durch die Eignungsprüfungskommission erfolgt eine Mitteilung an den Bewerber, ob eine Anreise zur Eignungsprüfung empfohlen werden kann. Dies ist keine Vorentscheidung bezüglich des Ergebnisses der Eignungsprüfung.